Kita Gebühren in den Ferien?

Hallo,
ist es üblich das Kita Gebühren bezahlt werden müssen, obwohl die Kita für 3-4 Wochen in den Ferien geschlossen hat?
Ich denke dass für nicht erbrachte Leistung ja wohl nicht bezahlt werden muss. Da wir ohnehin für die Schließzeit eine Tagesmutter uns suchen müssen und auch bezahlen müssen.
Wie ist das bei Euch geregelt, ist das irgendwie gesetzlich geregelt? Wo kann ich das evtl. nachlesen?

Danke für Eure Antworten
Gruss
Tobi

Hallo Tobi,

das ist bei uns ganz genauso. In diesem Jahr heisst das für die neuen Kinder ganz konkret: 1 Woche KiGa im August, 3 Wochen Ferien und im September geht’s dann weiter - der gesamte August muss bezahlt werden.

Ich habe mich auch von Anfang an darüber geärgert, aber das begegnet einem immer mehr, z.B. im Sportverein (man zahlt für’s Jahr, in den Ferein findet nichts statt und dann machen die Trainer ausserhalb der Fereinzeiten dreimal im Jahr Urlaub)!

Gegebenenfalls solltest Du einfach mal bei der Gemeinde/Kirchengemeinde (jenachdem, in wessen Trägerschaft der KiGa ist) nachfragen. Bei uns stand das alles aber auch schon auf dem Anmeldebogen, den wir ausfüllen mussten.

Liebe Grüße,
Panky

Hallo,

feste Schliessungszeiten sind ein großer Vorteil für Träger und Eltern und eher zum Nachteil für die Erzieherinnnen.

Denk daran, wenn jede Erzieherin in deiner Kita 6 Wochen Urlaub im Jahr hat, sind nie alle da und ständig Personalmangel.
Auch wenn die Erzieherin deines Kindes nicht da ist, zahlst du trotzdem Beiträge.

Durch eine feste Schliessungszeit - bezahlte Urlaubszeit der Erzieherinnen - sind alle gleichzeitig weg und den Rest des Jahres ist die Kita nahezu voll besetzt.
Für uns Erzieher ist das nervig, für Eltern macht es durchaus Sinn.
Gruß Karsten / Erzieher

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Ich möchte hinzufügen, das bei uns in Hamburg die Kitas nur an 5 Tagen im Jahr geschlossen haben und man in diesen 5 Tagen Anspruch auf Betreuung in einer anderen Kita hat.

Ob das für das Kind vorteilhaft ist, sei dahingestellt.
Für Eltern ist das Angebot allemal nett.

Gruß Karsten

Vertretungsregelung
Hoi Tobi!

hier bei uns „irgendwo in good old germany“ gab es in den unendlich langen Sommerferien einen „Kooperationshort“
Die eine Einrichtung hatte die ersten drei Wochen geschlossen, die andere die letzten drei.
Somit war der Hortplatz vollständig gesichert… wurde aber nur von wenigen genutzt.

Grüsse aus dem Bergischen
Ulli

Hallo Tobi,

an unserer Schule wird für das Morgen- und Nachmittags-
betreuungsprogramm ein Monatsbeitrag erhoben. Der
ist auch jeden Monat zu zahlen (Ausnahme: wenn jemand
zum Ende des Schuljahres wegzieht). Der Grund ist
schlichtweg der, das ein Jahresbetrag festgelegt/errechnet
wurde und der wurde durch 12 geteilt --> ergab den
Monatsbeitrag. Alles andere wäre mit einem wesentlich
größeren Verwaltungsaufwand verbunden (nach Leistung
ausrechnen, Abbuchungsverfahren etc.). Außerdem haben sich
die Eltern für diese Regel ausgesprochen, weil sie lieber
regelmässig den gleichen - niedrigeren- Betrag zahlen, als
10 mal einen höheren.

Gruß
Elke

Auch Hallo,

ist es üblich das Kita Gebühren bezahlt werden müssen, obwohl
die Kita für 3-4 Wochen in den Ferien geschlossen hat?

Ja, denn der Beitrag ist ein Anteil an den Jahresbetriebskosten.

Ich denke dass für nicht erbrachte Leistung ja wohl nicht
bezahlt werden muss.

Wenn Schließzeiten berücksichtigt werden würden, wäre der monatliche Beitrag höher anzusetzen.
Fazit: Get over it :smile:

Wie ist das bei Euch geregelt, ist das irgendwie gesetzlich
geregelt? Wo kann ich das evtl. nachlesen?

§17 GTK?

Gruß
Lilith

Mahlzeit,

Ich denke dass für nicht erbrachte Leistung ja wohl nicht
bezahlt werden muss.

Ich weiß nicht, ob du fest angestellt bist, aber wenn ja, bekommst du nicht dein Gehalt im Urlaub weiterbezahlt? Und wie soll eine Kindertagesstätte ihre Angestellten bezahlen, wenn keine Einnahmen da sind?

Gruß

Sancho

Hallo Tobi,

wie wäre es wenn du erst mal nen Blick in den Vertrag wirfst?
Ich möchte wetten, dass da was von Jahresbeitrag, zahlbar in 12 Raten monatilich steht…

Gruss Ivo

Hallo Karsten!

Du sprichst mir aus der Seele!
Nicht immer angenehm, wenn man als Erzieherin, die keine schulpflichtigen Kinder hat, in der Hauptsaison in Urlaub fahren muss. Besonders interessant wird es dann noch, wenn der Ehemann kein Urlaub bekommt (weil Väter mit schulpflichtigen Kindern dann ja vorgehen!).

Liebe Grüße, Nina