Hallo,
so wie sich die katholische Kirche aufführt lebt diese in
einer eigenen nach außen hin abgeschlossenen Welt.
Gerade der jüngste Fall mit den katholischen Krankenhäusern in
Köln hat das wieder ganz deutlich bewiesen.
Hier wurde eine vergewaltigte Frau abgewiesen. In beiden
Krankenhäusern erfolgte eine gleichlautende Abweisung. Dies
zeigt, dass ein starr vorgegebenes System dahinter steht.
Die Kirche hat das dementiert und stattdessen von einem Missverständnis gesprochen. Da beide Krankenhäuser unter derselben katholischen Trägerschaft standen, ist die Arbeitsanweisung natürlich gleichlautend gewesen. Es könnte daher schon sein, dass sich da unter den Ärzten ein allgemeines Missverständnis gebildet hat, unabhängig davon, in welchem der beiden Krankenhäuser sie gearbeitet haben.
Auch der Umgang mit geschändeten Kindern und Jugendlichen
durch durchtriebene „Kirchenmänner“ zeigt mit welchem
Nichtinteresse die Kirche Aufklärung betreibt.
Besonders interessant fand ich hierbei die Argumentation des zuständigen Bischofs Ackermann, der in einem Interview mit dem Spiegel sagte, dass man mit Herrn Pfeiffer nicht mehr zusammen arbeiten könne, weil das gegenseitige Vertrauen zerrüttet sei. Er sagte: „Jetzt erleben wir, wie das ist, wenn Vertrauen sich auflöst: Man streitet auch über Kleinigkeiten, die in der Öffentlichkeit wie Haarspaltereien wirken müssen.“
Obwohl ich weiß, dass das nicht vergleichbar ist, schoss mir einfach unmittelbar der Gedanke durch den Kopf, dass die Kirche unter diesen Umständen nicht geneigt ist, mit jemandem zusammen zu arbeiten. Im Falle einer Ehe verlangen sie aber, bis ans Lebensende miteinander zu leben. Ich musste ein bisschen grinsen…
Viele kirchliche Einrichtungen werden komplett aus
öffentlichen Mitteln bezahlt.
Ein Mitspracherecht durch den Staat gibt es jedoch nicht.
Doch. Das missverstehen viele, eben weil es mit den Angestellten ein bisschen anders aussieht.
Der Staat hat aus dem Sozialstaatsprinzip gewisse staatliche Aufgaben zu erfüllen. Welche genau und wie genau ist im Prinzip diskutierbar (häufig auch politisch eingefärbt), aber auf ein Mindestmaß können sich eigentlich alle einigen. Dazu zählen u.a. Krankenvorsorge, Kinderbetreuung und Altenpflege. Der Staat kann diese Aufgaben allein erfüllen, er kann aber auch genausogut auf die Hilfe Dritter zurückgreifen. Dann muss er die Aufgabe nicht übernehmen, sondern vielmehr dafür Sorge tragen, dass der Dritte es angemessen tut.
Das macht der Staat auch, und hier hat er ein Mitspracherecht.
Deshalb müssen auch christliche Kindergärten Kinder anderer Konfessionen aufnehmen (Stichwort: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz), christliche Pflegedienste sich um muslimische Pflegebedürftige kümmern und eben christliche Krankenhäuser Vergewaltigungsopfer behandeln. Es gelten die staatlichen Grundsätze, jedenfalls soweit die christlichen Einrichtungen als Vertreter des Staates handeln. Rechtlich ergibt sich das aus Art. 4 GG iV.m. mit Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV. Die Einrichtungen der Kirche werden ihr dann zugerechnet und sind - über den Status der Amtskirche und als Körperschaft des öffentlichen Rechts - grundrechtsgebunden.
(Es gibt durchaus auch z.B. private Kindergärten (Elternvereine, evtl. auch Waldorf), die nicht an staatliche Vorgaben in diesem Bereich gebunden sind. Natürlich müssen sie aber arbeitsrechtliche Vorschriften für Angestellte oder baurechtliche für ihre Räumlichkeiten einhalten!)
Gegenüber den „Kunden“ dieser Einrichtungen gelten also all die schönen verfassungsmäßigen Grundsätze des Rechtsstaates. Und der Staat hat auf deren Einhaltung zu achten.
(Deshalb glaube ich auch nicht, dass die Kölner Diözese diese bestimmte Arbeitsanweisung gegeben hat. Sie weiß doch genau, dass sie das nicht darf gegenüber den Patientinnen.)
Auch
das Arbeitsrecht gilt für Beschäftigte in diesen Einrichtungen
nicht.
Ja, hier sieht es eben ein bisschen anders aus. Da gilt das Sonderrecht in Tendenzbetrieben. Und tatsächlich muss man ja sagen, dass es auch aus dem Sozialstaatsprinzip kein „Grundrecht auf Arbeit“ gibt, das die Kirche quasi in Vertretung des Staates ermöglicht. Hier erfüllt sich kein Rechtsanspruch auf Arbeit des Arbeitnehmers. Von daher könnte man sagen, wer in einer christlichen Einrichtung arbeitet, tut dies freiwillig. Er muss es nicht. (Ich glaube, man kann auch in Bezug auf ALG II einen Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, wenn er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann.)
Deshalb dürfen die Kirchen (in gewissen rechtlichen Grenzen) ihre Arbeitnehmer anders behandeln als staatliche oder private Unternehmen.
Das - denke ich - hat aber eben zu dieser unschönen Situation in Köln geführt. Als Arbeitnehmer in einer streng christlichen Einrichtung kann man bei Verstoß gegen kirchliche Vorgaben seinen Arbeitsplatz verlieren. Und auch wenn die Kirche natürlich nicht direkt vorgeben darf (und daher sicher auch nicht vorgegeben hat), dass Vergewaltigungsopfer nicht behandelt werden dürfen, schätze ich, dass die Dienstanweisung jedenfalls den Schluss zugelassen hat, dass die Kirche das wenigstens kritisch sieht. Und die Arbeitnehmer haben es daraufhin eben mit der Angst zu tun gekriegt und vielleicht so eine Art „vorauseilenden Gehorsam“ entwickelt.
M. E. ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip und
Diskriminierungsgesetz.
Es gilt eben das Sonderrecht für Tendenzbetriebe aufgrund des rechtlichen Sonderstatus der Amtskirche.
Hier muss Einhalt geboten werden. Wer weiß wie hoch die
jährlichen Kosten des Staates für die Kirchen sind?
Das weiß ich leider nicht.
Warum
gibt es hier keinen Aufschrei in der Öffentlichkeit über diese
verschleuderten Steuergelder?
Weil der Staat so oder so für die sozialen Aufgaben zahlen müsste. Und die Kirchen steuern schon ein wenig dazu bei. Häufig befindet sich das Gebäude auf kirchlichem Grund und Boden. Da spart sich der Staat die Kosten dafür. (Na, es wird sicherlich bezuschusst…)
Auch die Verwaltung müsste der Staat nicht extra aufbauen. Und die Kirchen haben eben einiges an Infrastruktur und einiges an Erfahrung im sozialen Bereich. Davon profitiert der Staat schon.
Alles in allem ist es ja nicht all zu schlecht, dass die Kirche dem Staat in Bezug auf die Sozialstaats-Aufgaben unter die Arme greift. Dort engagieren sich die Leute vielleicht auch eher noch zusätzlich ehrenamtlich (Vorlesestunden in Altenpflegeheimen etc.), oder aber Nonnen kümmern sich freiwillig darum. Das ist nur gut für die Patienten.
Aber das Sonderarbeitsrecht gehört in diesem Bereich wirklich abgeschafft. Wir haben eine hohe Arbeitslosigkeit und das ALG II ist nicht darauf ausgelegt, etwa eine Familie dauerhaft davon zu ernähren. Ob da ernsthaft noch von Freiwilligkeit gesprochen werden kann, wenn Krankenschwestern oder Kindergärtnerinnen in christlichen Einrichtungen arbeiten, bezweifle ich.
Und im Falle einer Übernahme der Trägerschaft sowieso nicht.
Viele Grüße,
Larymin