Hi,
danke erstmal.
Das gemeine ist aber: Erhöht wird rückwirkend, reduziert nicht
!! Der Beitrag bis Mai 2013 kann also noch steigen, aber nicht
mehr fallen !
die Frage ist aber ja: Bei Einreichen des Steuerbescheids 12 im Mai wird der Beitrag nocheinmal festgesetzt (d.h. der Versicherte erhaelt eine neue Bescheinigung). Gehen wir zur Einfachheit mal davon aus, dass der Beitrag exakt dem entspricht, den der Selbstaendige derzeit zahlt. Kann dieser dort festgelegte Beitrag fuer Jan-Mai bei Einreichen des EK Steuerbescheids 2013 (!) in 2014 noch erhoeht werden?
Und was passiert, wenn der Selbstaendige seine Selbstaendigkeit nun temporaer aufgibt, sagen wir
Jan-Mrz
selbstaendig
Apr-Jun
kuenstlerische Pause, Selbstaendigkeit
abgemeldet, kein Einkommen
Jul-Dez
selbstaendig, KK wird aufgefordert
Sind dann mit Erreichen des Juli 2013 die Beitraege fuer Jan-Mrz und Apr-Jun fix, oder muss der ab Juli wieder Selbstaendige damit rechnen, dass selbst dann noch in 2014 fuer Jan-Mrz 2013 bzw. fuer seine kuenstlerische Pause nachgefordert werden kann?
Herr X ist das nicht klar, derweil er vormals über 20 Jahre lang den Höchstbeitrag gezahlt hat.
unbedingt aktiv werden. Vom FA einen neuen
Vorauszahlungsbescheid verlangen und den der Kasse vorlegen.
In diesem hypothetischen Fall wurde der bereits vorgelegt, die Kasse wuerde diesen aber nicht akzeptieren, da aus dem Vorauszahlungsbescheid nicht das tatsaechliche Einkommen hervorgeht. Sie wuerde sogar behaupten, es gaebe (unabhaengig vom Steuerbescheid) Vorauszahlungsbescheide, die den zugrunde liegenden Betrag enthalten. Das FA vor Ort und die Steuerberaterin kennen sowas aber nicht …
Der Selbstaendige denkt aufgrund des Kasperletheaters nach, die Kasse zu wechseln (der andere Fall, naemlich „Hochsetzen des Beitrags“ ging per Telefon ohne Dokumente, waehrend „Heruntersetzen“ nur mit Ausfuellen von 20 Dokumenten und Verzoegerungstaktik vor sich geht).
Gruss
n.