Liebe ExpertInnen,
ich habe gelesen, daß es möglich ist, für vier Jahre rückwirkend die Erstattung beantragen zu können.
Leider finde ich nirgends einen Hinweis, ob das aktuelle Jahr zu diesen vieren dazugehört oder nicht.
Konkret gefragt: geht das jetzt noch für das Jahr 2018?
Danke im voraus für sachdienliche Hinweise.
Gerne mit Link oder §.
Gruß