Klageantrag gegen bürgen und hauptschuldner

hallo allerseits,

hier ein beispiel für eine frage, die eigentlich vollkommen simpel daher kommt, aber selbst relative experten, stutzen läßt und die anscheindend zu simpel ist, als das sich in der einschlägigen fachliteratur irgendwer damit beschäftigt. die frage lautet:

wie formuliert man kunstgerecht den klageantrag bei einer zahlungsklage, die gleichzeitig gegen hauptschulder und höchstbetragsbürgen eingelegt wird, wenn die bürgschaft nicht die ganze hauptschuld abdeckt ?

klar ist folgendes: beide sind nicht gesamtschuldner (bgh WM 81,?). es dürfen aber auch keine zwei titel über dieselbe forderung geschaffen werden.

meine idee war nun, den bürgen auf die bürgschaftssumme in anspruch zu nehmen und diese von dem zahlungsantrag gegen den hauptschuldner abzuziehen und gegen den nur noch den rest zu beantragen. dabei raufen sich aber alten hasen die haare, die beantragen anscheinend immer „…bürge und hauptschuldner wie gesamtschuldner zu verurteilen…“ wissen aber auch nicht, was das heißen soll.

kann irgendjemand weiterhelfen ?

mfg astrachan

hallo allerseits,

problem gelöst. alter hase hatte recht. analogie zu §421 BGB. wenns nochmal jemanden interessiert: OLG-Köln Urteil vom 10.10.2001, Az. 13 U 16\01. sogar die verurteilung als gesamtschuldner ist o.k., wenn nur in den entscheidungsgründen zum ausdruck kommt, das keine echte gesamtschuld vorliegt.

p.s. war aber ein schwachsinniger aufwand das zu finden.

mfg astrachan