Guten Tag,
hätte ein Frage an das Forum.
Wer trägt eigentlich die gesamten Verfahrenskosten inkl. Anwalt, gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten, Gutachterkosten beim Fahrzeugetc…wenn der Kläger die Klage zurücknehmen möchte.
Der Kläger hat eine Rechtsschutzversicherung, in den entsprechenden Versicherungsbedingungen ist diesbzgl. jedoch nichts zu finden. Gibt es dazu gesetzl. Regelungen? Muss die Versicherung diese Kosten auch übernehmen, da diese ja durch Kostendeckung bereits zu einem Verfahren zugestimmt hat und durch Rücknahme ja sowieso keine Mehrkosten als die bereits genehmigten entstehen würden. Wie ist die Rechtslage?
Besten Dank
MfG Marco