Klagerücknahme - Rechtskosten

Guten Tag,

hätte ein Frage an das Forum.

Wer trägt eigentlich die gesamten Verfahrenskosten inkl. Anwalt, gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten, Gutachterkosten beim Fahrzeugetc…wenn der Kläger die Klage zurücknehmen möchte.

Der Kläger hat eine Rechtsschutzversicherung, in den entsprechenden Versicherungsbedingungen ist diesbzgl. jedoch nichts zu finden. Gibt es dazu gesetzl. Regelungen? Muss die Versicherung diese Kosten auch übernehmen, da diese ja durch Kostendeckung bereits zu einem Verfahren zugestimmt hat und durch Rücknahme ja sowieso keine Mehrkosten als die bereits genehmigten entstehen würden. Wie ist die Rechtslage?

Besten Dank

MfG Marco

Hallo,

wenn die klagende Partei die Klage zurückzieht, dann muss sie alle Kosten tragen.

Ob die Rechtsschutz das zahlt weiß ich nicht.

Viele Grüße

Lumpi

Soweit war ich auch schon. Es geht um die Kostenübernahme der Versicherung

wenn die klagende Partei die Klage zurückzieht, dann muss sie
alle Kosten tragen.

tipp: zuerst das gesetz lesen http://dejure.org/gesetze/ZPO/269.html

Leider wurde die Frage nach der Kostenübernahme des Versicherers damit nicht beantwortet. Es wird in dem Beispiel davon ausgegangen, dass man sich vor der Hauptverhandlung befindet.
Gruss

Leider wurde die Frage nach der Kostenübernahme des
Versicherers damit nicht beantwortet.

Da sich die Antwort nach den Versicherungsbedingungen richtet, die hier kein Mensch kennt, kann hier auch niemand eine Antwort geben. Abgesehen davon ist es sowieso immer vorteilhaft, einen solchen Schritt vorab mit dem Versicherer zu klären. Darum gehört die Frage in einen Brief an den Versicherer und nicht hier ins Forum.

Da nicht zwangsweise sowas unbedingt in den Versicherungsbedingungen zu finden sind, habe ich ja angefragt ob es etwas rechtsgültiges gibt. Es gibt ja auch ein Versicherungsrecht.

Da nicht zwangsweise sowas unbedingt in den
Versicherungsbedingungen zu finden sind, habe ich ja angefragt
ob es etwas rechtsgültiges gibt. Es gibt ja auch ein
Versicherungsrecht.

Das ist dort aber nicht geregelt, da das VVG nur allgeine Grundsätze enthält, ein solcher Aspekt ist jedoch eine Frage der konkreten Vertragsvereinbarungen und daher Teil der AGB.

Nachdem ich aber wohl schon 1000 Mal gehört habe: „Ich weiß, ich verliere, ich kann die Klage aber nicht zurück nehmen, da ist ne Rechtsschutzversicherung dahinter“, bezweifel ich eher, dass dann eine Kostenübernahme erfolgt.

Gruß
Dea

Hallo Marco,

kurz und bündig:

Sämtliche Kosten trägt der, der die Klage erhoben hat und diese zurück zieht. Dies gilt nur bei zivilrechtlichen Belangen. Bei einem Offizialdelikt gilt dies nicht.

Hallo Marco,

wie bereits schon mitgeteilt wurde, sollten solche Fragen an den Rechtsschutzversicherer gestellt werden.
Dort besteht meist eine Hotline die auf solche Fragen die Antwort parat hat.
Im Forum sind weder die Umstände die zur Klagerücknahme führen, noch die Versicherungsbedingungen bekannt, daher ist hier keine Antwort möglich.

Gruß Merger

Ganz klar:smiley:ie Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

Wer trägt eigentlich die gesamten Verfahrenskosten inkl.
Anwalt, gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten, Gutachterkosten
beim Fahrzeugetc…wenn der Kläger die Klage zurücknehmen
möchte.

Der Kläger hat eine Rechtsschutzversicherung

Die Situation ist hier absolut eindeutig:
Die RSV hat Kostenübernahme erklärt, weil aus Sicht der RSV mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht gewonnen wird.
Wenn Du ohne Zustimmung mit der RSV Deine Klage zurückziehst, halst Du der RSV Kosten auf, welche sie bei Erfolg nicht gehabt hätte.
Du bleibst deshalb auf einigen Kosten sitzen.

Und:
Wie wäre es damit, das ganze mit der RSV zu besprechen, und Dir z.B. per Email deren schriftliche Zustimmung zur Rücknahme der Klage und Kostenübernahme einzuholen?

Hallo,

daqs war aber mal wieder keine Antwort auf die Frage. Denn das ist auch so, wenn man keine RS-Versicherung hat.

Gruss

Barmer

Hallo,

warum antwortest Du dann ?

Gruss

Barmer

1 Like

Die Situation ist hier absolut eindeutig:
Die RSV hat Kostenübernahme erklärt, weil aus Sicht der RSV
mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht gewonnen wird.
Wenn Du ohne Zustimmung mit der RSV Deine Klage zurückziehst,
halst Du der RSV Kosten auf, welche sie bei Erfolg nicht
gehabt hätte.
Du bleibst deshalb auf einigen Kosten sitzen.

So eindeutig ist das eben nicht. Eine Klagerücknahme beruht oft auf einer Entwicklung, die bei Klageerhebung nicht vorhersehbar war. Dann kann es sein, dass auch der Versicherer seine Auffassung ändert. Da es nun aber einen (wenn auch meist geringen) Kostenunterschied macht, ob man die Klage zurücknimmt oder verliert, kann auch der die Kosten tragende Rechtsschutzversicherer mit einer Klagerücknahme einverstanden sein.

Und:
Wie wäre es damit, das ganze mit der RSV zu besprechen, und
Dir z.B. per Email deren schriftliche Zustimmung zur Rücknahme
der Klage und Kostenübernahme einzuholen?

Dem stimme ich zu. Es steht allerdings im Widerspruch zu deiner Aussage, dass doch sowieso alles ganz klar ist. Wozu dann noch fragen?

1 Like

Hallo Marco, hast du dazu eine Lösung von der Versicherung angeboten bekommen?
LG Michael

Er war seit bald 8 Jahren nicht mehr aktiv!!!

Mitglied seit 18. Sep. '03

Letzter Beitrag 18. Juli '15

Zuletzt gesehen 26. Nov. '15

1 Like

Hallo Christa, schade das Thema hätte mich interessiert, ob ein Rgeress fällig geworden ist.