Hallöchen,
gegen einen Arbeitgeber laufen gerade mehrere Verfahren, in dem Mitarbeiter Ansprüche auf eine Gehaltserhöhung zum Zwecke des Ausgleichs von Kaufkraftverlusten geltend machen. Grundlage des Anspruchs soll ein Schreiben sein, dass der AG vor rd. 10 Jahren an einige hundert MA verschickte und über dessen Inhalt bzw. den Rechtsbindungswillen unterschiedliche Ansichten bestehen.
Das erste Verfahren eines Kollegen sei aus seiner Sicht verloren gegangen, so dass man sich nun vor dem Landesarbeitsgericht unterhält. In einer Veranstaltung habe der Leiter des Bereichs Recht mündlich zugesagt, das Ergebnis des Verfahrens, so es denn rechtswirksam beendet ist, auf alle betroffenen Mitarbeiter anzuwenden.
Ein paar Wochen später erhalten die Mitarbeiter eine E-Mail, aus der sinngemäß hervorgehe, dass das Urteil nur auf die angewendet werde, die ein Schreiben mit dem nachstehenden Inhalt unterschreiben:
A) unvollständige und teilweise unrichtige Darstellung des Gegenstandes des Verfahrens
B) Der Arbeitgeber erklärt sich bereit, das Ergebnis des Verfahrens auf den unterzeichnenden Mitarbeiter anzuwenden.
C) Der Mitarbeiter verzichtet auf die Erhebung einer Klage gegen den Arbeitgeber.
Letzteres kommt mir komisch vor. Aus dem Arbeitsrecht ist mir bekannt, dass ein Kündigungsverzicht im Zusammenhang mit einer Kündigung nur dann wirksam ist, wenn der Mitarbeiter eine „Gegenleistung“ in Form einer Abfindung o.ä. erhält.
Hier fehlt die sichere Gegenleistung jedoch komplett. Im Grunde soll der MA sein Recht auf eigene Klage gegen eine Wette auf den Prozessausgang eines Dritten aufgeben, d.h. auf ein Verfahren, auf das er null Einfluss hat und dessen Gegenstand dem MA auch gar nicht vollständig bekannt ist.
Kann ein Mitarbeiter einen Kündigungsverzicht in diesem Kontext bzw. unter diesen Umständen überhaupt so erklären, dass er bindend und eine Klage danach wirklich ausgeschlossen wäre?
Gruß
C.