Klassenarbeit gestohlen

Guten Tag, mein Sohn hat vor einer Woche eine Klassenarbeit geschrieben ( Die Arbeit entscheidet ob er eine 3 oder 4 auf dem Zeugnis bekommt) . Als er gestern den Lehrer in Englisch hatte meinte er ihm wären die Arbeiten gestohlen worden. Er hatte sie allderdings schon korrigiert und konnte deshalb die Noten aus dem Notenbuch vorlesen. Mein Sohn hatte eine 4 laut ihm. Ich will ja niemandem etwas unterstellen aber könnte man theoretisch dagegen protestieren. Denn er kann es ihm ja nicht beweisen das er tatsächlich diese Note hatte . Ich hab mich als ich das gehört hab mal die Privatnummer des Lehrers besorgt. Als ich um Erklärung bat hatte er nur sehr fadenscheinige Ausreden parat. Er meinte er wäre auf dem Weg zur Schule „überfallen“ worden und seine Koffer wäre geklaut worden dabei. Als ich meinte das sich das mehr als unglaubwürdig anhört sagte er das sein Frau bezeugen könne das er die Arbeiten korrigiert hat. Als ich weiter nachhaken wollte legte er einfach auf.
Lieber Gruß 
Jadukannst

Als ich meinte das sich das mehr als
unglaubwürdig anhört sagte er das sein Frau bezeugen könne das
er die Arbeiten korrigiert hat. Als ich weiter nachhaken
wollte legte er einfach auf.

Scheint dem Zeitgeist zu entsprechen:Immer sind andere schuld. Verkackt Sohnemann eine Klassenarbeit, ist natürlich nicht Sohnemann schuld, sondern der Klassenlehrer. Und die Eltern ziehen sämtliche Register um dagegen anzugehen. Schließlich ist der Lehrer ja zu doof um Leistungen richtig benoten zu können. Das können die Eltern natürlich viel besser. Und wenn er sich deren Meinung nicht anschließt, dann wird er oder die Schule eben durch alle Instanzen geklagt.

Ich kann schon verstehen, wenn keiner mehr Lehrer werden will.

http://www.sueddeutsche.de/bildung/schul-streitigkei…

Hallo Jadukannst,

Ich würde auf jeden Fall fragen, ob die Klasser die Arbeit nicht nachschreiben könnte. Wenn das nicht möglich ist, müsste der Lehrer diese Arbeit außen vor und nicht mit in die Zeugnisnote zählen lassen.

Ich hoffe, ich konnte helfen,
Liebe Grüße, Luana

Eine Einzelnote gilt offensichtlich nicht als Verwaltungsakt, sodass man sich nur darüber beschweren, aber wohl keine formalen Schritte einleiten kann. Dagegen wäre die Endnote im Zeugnis ein Verwaltungsakt, gegen den man theoretisch Widerspruch einlegen und klagen könnte.

Die gestohlene Klassenarbeit führt zunächst mal dazu, dass man die Leistung nicht mehr nachvollziehen kann. Ob das ausreicht, um die Note beanstanden zu können, weiß ich nicht.

In jedem Fall kann es sein, dass ein Schüler, der zwischen drei und vier steht, tatsächlich eine vier schriebt und somit sein Ziel verfehlt. Ob die Arbeiten gestohlen wurden, kann man nicht beurteilen.

Scheint dem Zeitgeist zu entsprechen das viele Leute heutzutage nicht mehr lesen können. Habe ich mit irgendeinem Wort gesagt das ich die Note anzweifle? Nein! Ich wollte nur mal fragen wie die Sachlage ist. Das die Geschichte des Lehrers jedoch mehr als fadenscheinig ist muss ich wohl nicht mehr erwähnen. Mal ganz davon abgesehen das heute ziemlich viele Leute Lehrer werden wollen aber nur die Schulen keine Leute einstellen können Mr. Oberklug

Danke für die Antwort werde ich Montag mal tun :smile:

Mir erschließt sich nicht, was an der Geschichte des Lehrers fadenscheinig sein soll:

Ein Verlust so einer Lehrermappe ist einfach peinlich, und ich sehe da keine Berechtigung für Außenstehende, da vollen Einblick in Hintergründe zu bekommen.

Wenn der Lehrer tatsächlich böse Absichten hätte, Schüler zu schädigen, dann hätte er ganz andere subtilere Möglichkeiten, als so ein peinliche Geschichte…

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Moin!

mein Sohn hat vor einer Woche eine Klassenarbeit
geschrieben ( Die Arbeit entscheidet ob er eine 3 oder 4 auf
dem Zeugnis bekommt) . Als er gestern den Lehrer in Englisch
hatte meinte er ihm wären die Arbeiten gestohlen worden. Er
hatte sie allderdings schon korrigiert und konnte deshalb die
Noten aus dem Notenbuch vorlesen. Mein Sohn hatte eine 4 laut
ihm. Ich will ja niemandem etwas unterstellen aber könnte man
theoretisch dagegen protestieren.

Man kann auch praktisch dagegen protestieren.
Fragt sich wie und mit welchem Ziel.

Denn er kann es ihm ja nicht
beweisen das er tatsächlich diese Note hatte . Ich hab mich
als ich das gehört hab mal die Privatnummer des Lehrers
besorgt. Als ich um Erklärung bat hatte er nur sehr
fadenscheinige Ausreden parat. Er meinte er wäre auf dem Weg
zur Schule „überfallen“ worden und seine Koffer wäre geklaut
worden dabei. Als ich meinte das sich das mehr als
unglaubwürdig anhört sagte er das sein Frau bezeugen könne das
er die Arbeiten korrigiert hat. Als ich weiter nachhaken
wollte legte er einfach auf.

Wieso ist das eigentlich fadenscheinig?
Es könnte ein Schüler gewesen sein, der - wie dein Sohn - Angst vor einer schlechteren Note hat.
Es könnte irgendein Dieb gewesen sein.
Oder willst du dem Lehrer unterstellen, er hätte ein persönliches Interesse, deinem Sohn eine schlechte Note zu geben, und fingiert deshalb einen Diebstahl???

Mir ist ähnliches passiert, als ein Kollege seine Papiere auf meinen ablegte und dann den ganzen Stapel mitnahm. Er hat das erst nach Wochen bemerkt.

Worauf also willst du hinaus?
Und was willst du erreichen?

Du kannst keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, denn wenn der Diebstahl angezeigt ist, kann man dem Lehrer kein schuldhaftes Verhalten unterstellen.

Du kannst darauf hinarbeiten, dass die Arbeiten nochmal geschrieben werden. Die Frage ist, ob die Klasse da mitmacht und ob die Note noch mit ins Zeugnis eingehen kann.

Du kannst darauf hinarbeiten, dass die Klassenarbeit nicht gezählt wird. Das wäre deinem Sohn sicher sehr recht. Nur: Ist das die Botschaft, die deinen Sohn erreichen soll, dass auf solchen Wegen schlechte Noten abgewendet werden?

Es ist immer sinnvoll, erstmal ein Ziel zu formulieren, bevor man auf irgendetwas hinarbeitet.

Gruß, Fo

Scheint dem Zeitgeist zu entsprechen das viele Leute
heutzutage nicht mehr lesen können. Habe ich mit irgendeinem
Wort gesagt das ich die Note anzweifle? Nein!

Und warum verfasst Du dann hier langatmig diese Geschichte? Eine andere Erklärung als die, dass man die Benotung anzweifelst, wäre absurd.

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Hallo,

Arbeiten zu verlieren, ist eine höchst unangenehme Sache. Aus diesem Grund wird nach meiner Einschätzung ein Lehrer, der überfallen wurde, dies ganz sicher zur Anzeige bringen. Abgesehen vom persönlichen Schaden, den man bei einem Überfall nimmt - es war ja anscheinend ein Überfall, nicht nur ein einfacher Diebstahl! - verhindert man damit, die Verantwortung für die verloren gegangenen Arbeiten übernehmen zu müssen.

Im Fall einer Anzeige wird die Polizei ermitteln, was im Normalfall die Auflage mit sich bringt, keine Details nach außen zu tragen, die den Ermittlungserfolg gefährden könnten. Möglicherweise kennt der Lehrer ja sogar die Täter. Und möglicherweise tauchen die Arbeiten im Zuge der Ermittlungen wieder auf. Vom Lehrer zu verlangen, eine neue Arbeit zu erstellen und zu korrigieren, wenn er für den Verlust der alten nichts kann, halte ich für eine Zumutung. Er hat in diesem Fall ja seine Arbeit bereits erledigt.

Ob das Ganze überhaupt rechtfertigt, die Arbeit zu wiederholen, halte ich für fraglich. Vor allem dann, wenn die Ergebnisse im normalen Rahmen lagen. Die Schüler, die mit ihren Noten zufrieden waren, würden das vermutlich ihrerseits als ungerecht empfinden.

Dem Lehrer nachsagen, dass er die Arbeiten gar nicht korrigiert, sondern die Noten erfunden hat, dürfte das Betreten von sehr dünnem Eis bedeuten.

Was dir offensteht, ist der Weg über den Elternbeirat. Sollten andere Eltern ebenfalls der Meinung sein, dass die Arbeit wiederholt werden müsse, kann der Elternbeirat einen entsprechenden Antrag stellen. Ob dem stattgegeben wird und ob im Wiederholungsfall die Note deines Sohnes eine bessere wäre, sei dahingestellt.

Nachschriften von Klassenarbeiten (wie z.B. im Krankheitsfall) stehen oft im Ruf, „schwerer“ zu sein, als die reguläre Arbeit. Das ist im Normalfall keine Schikane, sondern schlicht dem Umstand geschuldet, dass bestimmte Fragestellungen, mit denen die Schüler gut zurechtkamen, bereits in der ersten Arbeit benutzt wurden und nun andere gefunden werden müssen.

Für den Fall, dass der Lehrer den Überfall tatsächlich erfunden haben sollte, ist damit zu rechnen, dass dies ziemlich schnell auffliegen wird. In diesem Fall hätte der Lehrer noch mit ganz anderen Konsequenzen zu rechnen, als damit, eine Arbeit wiederholen zu müssen.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

mein Sohn hat vor einer Woche eine Klassenarbeit
geschrieben ( Die Arbeit entscheidet ob er eine 3 oder 4 auf
dem Zeugnis bekommt) .

Nur mal so für mich zum Verständnis:
Um welches Fach handelt es sich?
In welche Klasse und in welche Schule geht Dein Sohn?
Wie „wichtig“ für den weiteren Schul- und Lebensweg Deines Sohnes ist der Unterschied zwischen der 3 und der 4?
Hängt da noch mehr dran als „eine Note“ in „einem Zeugnis“?

Gruß
Jörg Zabel

Gute Fragen, das wären auch die meinen
Hi!
Was hätte denn der Lehrer davon, die Arbeiten verschwinden zu lassen?

Ich will ja niemandem etwas unterstellen

Hört sich ein ganz klein bißchen so an. :wink:

aber könnte man
theoretisch dagegen protestieren.

Man kann auch praktisch dagegen protestieren.
Fragt sich wie und mit welchem Ziel.

Er meinte er wäre auf dem Weg
zur Schule „überfallen“ worden und seine Koffer wäre geklaut
worden dabei.

Wieso ist das eigentlich fadenscheinig?

Das war die Frage, die ich mir auch gestellt habe.

Worauf also willst du hinaus?
Und was willst du erreichen?

Du kannst darauf hinarbeiten, dass die Arbeiten nochmal
geschrieben werden. Die Frage ist, ob die Klasse da mitmacht
und ob die Note noch mit ins Zeugnis eingehen kann.

Kommt wohl aufs bundesland an. Bei uns wäre das überhaupt kein Problemm, nehme ich an…

Du kannst darauf hinarbeiten, dass die Klassenarbeit nicht
gezählt wird. Das wäre deinem Sohn sicher sehr recht. Nur: Ist
das die Botschaft, die deinen Sohn erreichen soll, dass auf
solchen Wegen schlechte Noten abgewendet werden?

Vielleicht war er’s ja selbst? (Nur mal so, um weiter zu spekulieren und zu zeigen, wie sinnvoll die Spekulation ist)

Grüße
kernig

Lieber Schulgesetz als Polemik
Hallo,

das ist ja alles mehr als blöd gelaufen, aber ich verstehe deine Ansicht nicht ganz. Da wird eine Arbeit geschrieben, benotet und danach soll der Schüler ohne Kontrolle durch die Einsicht in die korrigierte Arbeit das einfach so glauben? Wir leben immer noch in einem Land indem man nicht alles von oben hinnehmen muss. Mag ja sein, dass er eine 4 hatte - aber keiner kann es wirklich wissen, nur glauben und das tun wir nicht in der Schule.

Ich als Mutter hätte den Lehrer nicht zu Hause bemüht, sondern in der Schule oder telefonisch in der Sprechstunde darauf angesprochen. Sind die Arbeiten gestohlen worden, so ist er verpflichtet dies bei der Polizei zu melden, denn die Arbeiten gehören ihm nicht. Ebenso muss er dies der Schulleitung melden.

Das Schulrecht aller Bundesländer sieht eine Rückgabe der Klassenarbeit an den Schüler vor. Somit ist ohne Vorlage der Klassenarbeit die Note ungültig.

Viele Grüße

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und mir erschließt es sich nicht warum ein Lehrer sich nicht an bestehende Gesetze halten muss. Er hat die Arbeiten vorzulegen oder er muss in Abstimmung mit der Schulleitung die Arbeiten wiederholen lassen und die Anzeige bei der Polizei vorlegen. Vermutlich hat er das auch nicht getan. Mir fehlen vor soviel Schwanzkneifen fast die Worte - wenn niemand nach einer Anzeige bei der Polizei fragt oder ob er es der Schulleitung gemeldet hat, dann wird er sogar damit durchkommen.

Viele Grüße

Es handelt sich um Englisch. Mein Sohn geht auf ein Gymnasium in Erfurt. Naja es ist die 8. Klasse also wird die Note jetzt nicht so entscheidend sein aber ich wollte mich nur über die Rechtslage informieren weil ich mit so etwas noch nie in Kontakt kam bisher.

und mir erschließt es sich nicht warum ein Lehrer sich nicht
an bestehende Gesetze halten muss. Er hat die Arbeiten
vorzulegen oder er muss in Abstimmung mit der Schulleitung die
Arbeiten wiederholen lassen und die Anzeige bei der Polizei
vorlegen. Vermutlich hat er das auch nicht getan.

Und woraus schließt du, daß er das nicht getan hat? Wenn ein Lehrer sich so ne Story mit Überfall schlicht aus den Fingern saugt hat er noch weit mehr Ärger zu erwarten als eine Arbeit nochmal schreiben zu müssen (und daß auch die Fragestellerin den Überfall in Anführungszeichen setzte ist mir durchaus aufgefallen…)

Hallo,

Es handelt sich um Englisch. Mein Sohn geht auf ein Gymnasium
in Erfurt. Naja es ist die 8. Klasse also wird die Note jetzt
nicht so entscheidend sein

Dachte mir schon sowas …

aber ich wollte mich nur über die
Rechtslage informieren weil ich mit so etwas noch nie in
Kontakt kam bisher.

Bei der Rechtslage wäre zu klären, ob eine Arbeit, die „verschwunden“ ist, gewertet wird oder nicht. Das dürfte alles sein.
Schulrecht ist Ländersache, das zuständige Schulamt gibt Dir sicher Auskunft.
(HIer habe ich diese Auskünfte bisher vermisst …)

Gruß
Jörg Zabel

Das Schulrecht aller Bundesländer sieht eine Rückgabe der
Klassenarbeit an den Schüler vor. Somit ist ohne Vorlage der
Klassenarbeit die Note ungültig.

Dann zeige mir zum Beispiel mal die entsprechende Vorschrift im Hamburgischen Schulgesetz, aus der das hervorgeht.

Wohlgemerkt, es kann sein, dass die Arbeit nachgeschrieben wird. Das wäre sicherlich vernünftig. Ob es rechtlich zwingend ist, müsste man aber erst mal eruieren.

Du beziehst dich hier mehrfach auf das Schulgesetz. Mich würde mal interessieren, welchen Passus du da eigentlich genau meinst.

Auf welche gesetzliche Regelung bezieht sich deine Antwort?

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