Hey
Ich mache zur Zeit eine Fortbildung zur Betriebswirtin in Niedersachsen. Nun war ich länger krank. Erst hatte ich eine Grippe, die sich über 2 Wochen hingezogen hat. Danach waren 2 Wochen Ferien und nach den Ferien misste ich leider direkt operiert werden und war wieder 3 Wochen krank. Alles mit Attest. Nun war ich heute wieder in der Schule und sollte gleich eine Klassenarbeit nach schreiben. Leider war ich vorher nicht einmal in dem Fach anwesend, Das neue Schuljahr begann in meiner Schule am ersten Tag meiner Krankheit. Das Thema der Arbeit, war auch nicht im Buch zu finden, mal abgesehen davon, das nichts von dem dran kam, was möglich war ohne Mitschrift zu lernen und ich hatte keine Möglichkeit an diese zu kommen bis heute. Nun habe ich bei der Klassenarbeit ein leeres Blatt abgeben müssen. Ist es zulässig, das diese jetzt mit ungenügend bewertet wird?
Zu dieser Frage liegen verschiedene verwaltungsgerichtliche Urteile vor (z.B. VGH Mannheim und VG Stuttgart). Auch für Nachschreibetermine gilt demnach der Grundsatz, dass zwischen dem Tag der Ankündigung und dem Tag der Arbeit ausreichend Zeit für die Vorbereitung verbleiben muss.
Voraussetzung für das Recht auf einen Nachschreibetermin mit ausreichender Vorbereitungszeit ist allerdings immer, dass die Krankmeldung unverzüglich erfolgt ist. D. h. wer krank ist, muß sich entschuldigen, sobald ihm dies irgendwie möglich ist. Spätestens muß man sich am 2. Tag der Verhinderung entschuldigen (z.B.: Montag krank, Dienstag entschuldigen).
Die Entschuldigung kann auch telefonisch oder per Email erfolgen, allerdings sollte in solchen Fällen spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung (Attest) nachgereicht werden.
Zur Klärung aller Details des Falles würde ich einen Fachanwalt für Schul- bzw. Verwaltungsrecht zu Rate ziehen. Im Internet bieten spezialisierte Kanzleien ihr Dienste an.
Hallo,
es ist so, dass Sie eigenverantwortlich für die Aufarbeitung des Stoffes sorgen müssen. Haben Sie denn Kontakt zu Ihren jeweiligen Fachlehrern aufgenommen, Skripte erbeten, diese nicht erhalten haben? Dannlässt sich sicherlich etwas machen. Ansonsten müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer „Holschuld“ nachgekommen sind. Versuchen Sie den Fachlehrer im persönlichen Gespräch zu überzeugen, dass Sie eine Klausurersatzleistung einbringen dürfen. (Wobei ich hier die Regelungen für Nds nicht kenne).
MFG, BAE27
Ich habe gefragt, was in dem Fach gemacht wird um es zu lernen. Mir wurden mehrere Seiten im Buch genannt, leider war dies aber nicht das Thema der Arbeit. Das Thema ist nur auf den Mitschriften zu finden und die hätte ich erst heute bekommen, war wie gesagt wirklich krank und nicht in der Lage das Haus länger zu verlassen. Ich wusste nix von der Klassenarbeit, bin in die Schule gegangen und durfte dann gleich schreiben. Hatten keinen Nachholtermin. War ein bisschen überrascht.
Hallo, halte ich klar für unzulässig. Bei dem Termin für eine erste Klassenarbeit müsste die Länge der Krankheit auf jeden Fall berücksichtigt werden. Lehrer denken manchmal nicht so weit. Viel Erfolg und Gruss
Otto
Ja leider bist du da in der Holschuld und nicht der Lehrer in der Bringschuld. Du hättest dir irgendwie die Mitschriebe besorgen können und im Krankenhaus lernen und vorher bei den zwei Wochen Grippe nicht nur fernsehen und an dir rumspielen sollen.
Nächste Arbeit ne eins schreiben, dann vergisst der Lehrer die Note vielleicht.
Sorry dass ich keine bessere Nachricht für dich habe.
Doch, es ist durchaus möglich, dass Ihre Arbeit mit einer 6 bewertet wird.
Sie sind verpflichtet, versäumten Lehrstoff nachzuholen.
Da spielt es auch keine Rolle, dass Sie ein Attest haben. Wann wollen Sie denn das Versäumte nacharbeiten?
Wenn Sie Glück haben, ist Ihr Lehrer kulant aber darauf können Sie nicht vetrauen.
Hallo,
soweit ich Sie verstehe, haben Sie bei Ihren Mitschülern nachgefragt. Wenn dies korrekt ist, bitte mit dieser/diesem beim FAchlehrer vorsprechen und die Situation erläutern. Die Lehrer haben die Möglichkeit Leistungsnachweise unterschiedlich zu gewichten und auch die Möglichkeit zusätzliche Arbeitsproben als Leistungsnachweis heranzuziehen. Schlagen Sie vor, dass Sie ein Referat halten, einen Aufsatz schreiben etwas Eigenständiges zum Thema erarbeiten. Zum einen ist es für Zwischen- und Abschlussprüfungen ohnehin notwendig, das Versäumte nachzuholen, zum Anderen zeigt es dem Fachlehrer, dass Sie sich nicht vor der Arbeit „drücken“.
MFG,
BAE27
Hallo nicki786
sorry, hier kann ich dir nicht weiter helfen.
Ich denk mal, dass das in jedem Bundesland anderst geregelt ist.
Ich hoffe du findest noch eine antwort!