Klassenarbeit Täuschungsversuch ?

Unser Sohn 5.Klasse Gymnasium in Niedsersachsen hat in seiner zweiten Geschichtsarbeit(Epochalfach- erste Arbeit glatte zwei) eine 6 mit dem Vermerk Täuschungsversuch bekommen. Angeblich wg. Tratscherei mit seinem Nachbarn. Fakt ist aber: Beide Schüler waren komplett mit ihrer Arbeit fertig. Diese Arbeit befand sie in der geschlossenen Geschichtsmappe am oberen Ende des Tisches und die Federmappe lag auf dieser Mappe. Während der Arbeit haben sie nicht ge-sprochen. Dieser Vorfall ereignete sich 5 Minuten vor Ende der Stunde. Nach einem Telefonat mit der Lehrerin
meint sie so handeln zu dürfen, es läge im Ermessen des
Lehrers. Für uns lag keine Täuschung vor und konnten in dem Telefonat erreichen, daß sie sich die Arbeit anschaut und mit unserem Sohn über das Verhalten spricht. Für uns geklärt. - Dachten wir -
Was dann geschah hat uns sprachlos gemacht.
Die Lehrerin hat die Klasse abstimmen lassen, ob diese zwei Arbeiten -bei unserem Sohn und dessen Nachbarn-
mit dieser 6 gewertet werden soll oder „genullt“ werden sollen, also nur die erste Arbeit zählen soll. Dies wurde öffentlich abgestimmt, sodaß Mitschüler die eine schlechte Zensur in der Arbeit hatten, dagegen stimmten. Folglich blieb die Arbeit mit eine 6 stehen. In einem weiteren Telefonat hat uns die Lehrerin diese Vorgehensweise,daß die Klasse entschieden hätte, auch noch bestätigt.Meine Frage ist: Lag ein Täuschungsversuch vor und darf eine Lehrerin die Klasse entscheiden lassen???

Dumm gelaufen
Servus Anjolina !

Vorab: Bin kein Schulrechtsexperte (und mache auch keine Rechtsberatung).

  1. Täuschungsversuch: Solange die Arbeitszeit noch nicht vorbei ist und die Schüler (auch wenns nur noch 5 Minuten sind) noch die Möglichkeit haben, an ihrer Arbeit etwas zu ändern, kann das natürlich als Täuschungs-Versuch mit entsprechenden Konsequenzen gewertet werden. Ob man jetzt direkt die dicke Keule 'rausholen muss, ist eine andere Frage.
  2. Klasse abstimmen lassen: Ist nach meinem Dafürhalten eine ganz schwache Aktion der Lehrerin, aber letztendlich trifft trotzdem sie die Entscheidung, und ob sie das dann vom Urteil einer 5. Klasse, oder vom Hormonpegel, oder vom Mondkalender abhängig macht, muss sie für sich selber klären.
  3. Konsequenzen: Was bedeutet denn in der 5. Klasse diese Benotung der Arbeit? Ist die Note versetzungsrelevant? Vermute mal nicht. Deshalb rate ich zu folgendem:
    Unter Lehrgeld verbuchen und beim nächsten Beenden einer Klassenarbeit „Gosch’n halten, Hände falten!“ Da Eurer Sohn ja im Fach wohl ganz gut ist (und das könnt Ihr ihm ja auch sehr deutlich sagen, dass die schlechte Note nicht wegen seiner mangelnden Kenntnisse vergeben wurde), hat er ja offensichtlich in naher Zukunft hier „nichts zu befürchten“. Solltet Ihr aber jetzt deswegen ein dickes Fass aufmachen (Elternbeirat, Schulleitung, Schulaufsichtsbehörde etc.), könnte das sehr wohl Eurem Sohn zum Nachteil gereichen.

Grüße aus Wien
Helmut

Hallo

Meine Frage ist: Lag ein Täuschungsversuch vor und darf eine Lehrerin die Klasse entscheiden lassen???

Dass die Lehrerin die Klasse über die Note einzelner Schüler abstimmen lassen darf, das kann ich mir gar nicht vorstellen. Das würde ich ihr auf keinen Fall durchgehen lassen. Ich glaube, darüber würde ich auch nicht mehr mit der Lehrerin, sondern mit dem Direktor sprechen.

Wenn der Direktor nichts dabei findet, dann kann man sich auch noch an die vorgesetzte Schulbehörde wenden, vielleicht sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ich finde das total unmöglich sowas, die Klasse über die Noten zweier Mitschüler abstimmen lassen. Das hat sogar irgendwas von Volksverhetzung, zumindestens erzeugt man so mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Unfrieden in der Klasse.

Ein Täuschungsversuch lag ja nicht vor. Die Frage ist nur, wer was beweisen muss: Muss die Lehrerin beweisen, dass die Schüler versucht haben zu täuschen, oder müssen die Schüler beweisen, dass sie es nicht versucht haben? Das weiß ich nicht.

Fakt ist jedenfalls, dass die Unterhaltung der beiden die Klassenarbeit nicht beeinflusst hat, da sie ja währenddessen und danach nichts mehr an der Klassenarbeit gemacht haben. Ich vermute, dass das auch die Lehrerin beobachtet haben dürfte. Natürlich kann sie behaupten, sie wollten noch was an der Arbeit verändern.

Ich würde mich da weiter drum bemühen, einfach schon um dem Kind zu zeigen, dass man Ungerechtigkeiten in einem Rechtsstaat nicht einfach hinnehmen muss (hoffentlich).

Viele Grüße

Hallo

Solltet Ihr aber jetzt deswegen ein dickes Fass aufmachen (Elternbeirat, Schulleitung, Schulaufsichtsbehörde etc.), könnte das sehr wohl Eurem Sohn zum Nachteil gereichen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es den Kindern oft zum Nachteil gereicht, wenn man sich zu viel gefallen lässt. Diese Aktion mit der Abstimmung finde ich unerhört. Den Elternbeirat würde ich allerdings nicht deswegen ansprechen.

Viele Grüße

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Ein Täuschungsversuch lag ja nicht vor.

Eine Täuschung lag nicht vor. Ein Täuschungsversuch kann hier nicht ausgeschlossen werden, das sie durchaus die Möglichkeit gehabt hätten, an ihrer Arbeit noch was zu drehen.
Moin!

Die Frage ist nur, wer
was beweisen muss: Muss die Lehrerin beweisen, dass die
Schüler versucht haben zu täuschen, oder müssen die Schüler
beweisen, dass sie es nicht versucht haben? Das weiß ich
nicht.

Wenn als Bedingung ausgegeben wurde, dass der Täuschungs versuch Konsequenzen hat, dann muss gar nichts mehr bewiesen werden. Das alleine schafft in meinen Augen faire Bedingungen und unterstützt nicht auch noch die, die eben geschickter vorgehen beim Täuschen.

Fakt ist jedenfalls, dass die Unterhaltung der beiden die
Klassenarbeit nicht beeinflusst hat, da sie ja währenddessen
und danach nichts mehr an der Klassenarbeit gemacht haben.

Die Regel, nicht zu reden hat ja 2 gute Gründe, nämlich dass weder Informationen ausgetauscht werden können noch andere beim Schreiben gestört werden. Insofern halte ich es für wahrscheinlich, dass die Regel für die Klassenarbeit so ausgegeben wurde.

Wenn die Regel so lautete, ist der Verstoß ein Täuschungsversuch.
Wer verhindern will, dass die Lehrerin unterstellt, man hätte täuschen wollten, sollte sich einfach an diese simple Regel halten.

Die Regelung, die Klasse entscheiden zu lassen, halte ich allerdings auch für unsouverän und unklug. Das kann, wie hier geschehen, die Solidarität in der Klasse nachhaltig zerstören. Genauso wie Täuschungsversuche.

Gruß, Noi

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Meine Frage ist: Lag ein Täuschungsversuch vor und darf eine Lehrerin die Klasse entscheiden lassen???

Dass die Lehrerin die Klasse über die Note einzelner Schüler
abstimmen lassen darf, das kann ich mir gar nicht vorstellen.
Das würde ich ihr auf keinen Fall durchgehen lassen. Ich
glaube, darüber würde ich auch nicht mehr mit der Lehrerin,
sondern mit dem Direktor sprechen.

jaja, am besten noch mit dem Landrat, ach, was red ich - zuständiger Minister!

Wenn der Direktor nichts dabei findet, dann kann man sich auch
noch an die vorgesetzte Schulbehörde wenden, vielleicht sogar
eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

oha, da war ich mit meinem Vorschlag, das Ministerium anzurufen wohl etwas voreilig. Die Schulbehörde tuts auch erstmal. Möglicherweise vielleicht doch gleich noch Staatsanwaltschaft? „Amtsmissbrauch“?

Ich finde das total
unmöglich sowas, die Klasse über die Noten zweier Mitschüler
abstimmen lassen. Das hat sogar irgendwas von Volksverhetzung,
zumindestens erzeugt man so mit sehr großer Wahrscheinlichkeit
Unfrieden in der Klasse.

den gibt es immer. Und jede Abstimmung erzeugt auch Diskussion. Ob nun diese Diskussion innerhalb der Klasse nach Entscheidung der Lehrerin entsteht oder auf Grund der Entscheidung der Klasse…

Ein Täuschungsversuch lag ja nicht vor. Die Frage ist nur, wer
was beweisen muss: Muss die Lehrerin beweisen, dass die
Schüler versucht haben zu täuschen, oder müssen die Schüler
beweisen, dass sie es nicht versucht haben? Das weiß ich
nicht.

Während der Prüfungszeit herrscht Ruhe? Oder mal anders: wenn ein Spickzettel gefunden wird, der aber gar nicht angeschaut wurde - auch kein Täuschungsversuch?!

Fakt ist jedenfalls, dass die Unterhaltung der beiden die
Klassenarbeit nicht beeinflusst hat, da sie ja währenddessen
und danach nichts mehr an der Klassenarbeit gemacht haben. Ich
vermute, dass das auch die Lehrerin beobachtet haben dürfte.
Natürlich kann sie behaupten, sie wollten noch was an der
Arbeit verändern.

Ich würde mich da weiter drum bemühen, einfach schon um dem
Kind zu zeigen, dass man Ungerechtigkeiten in einem
Rechtsstaat nicht einfach hinnehmen muss (hoffentlich).

Au man - ja, die berühmten Hubschrauber-Eltern. Gern gesehen. Bei jedem!
Mit so einem Verhalten erreicht man garnichts! Wozu soll das führen? Dass in Zukunft bei jeder Arbeit der Verdacht entsteht, dass sich die Lehrerin für die Auseinandersetzung mit den ach so fürsorglichen Eltern „bedankt“ mit einer schlechteren Note? Was kommt als nächstes? Bei jeder Arbeit auf 2. Meinung bestehen? Lehrerin von der Schule klagen?

Lasst die 6 doch bitte 6 sein oder den Schuldigen selbst mit der Lehrerin verhandeln. Möchtet ihr auch noch beim späteren Vorstellungsgespräch dabei sitzen? Bei der Abschlussprüfung oder was auch immer?

Ich hab in meinem Schulleben damals so viele Sechsen kassiert, die später bei der Berechnung der Endnote überhaupt nicht auftauchten/berücksichtigt wurden, diverse unentschuldigte Fehltage, die auch nicht auf dem Zeugnis erschienen - Leistung, Einsicht und Ehrlichkeit sind Dinge, die man als Schüler lernen/zeigen sollte.
Da hilft es absolut nicht, wenn bei jedem Fliegensch… die Eltern auf der Matte stehen.

Schönen Gruß

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Hallo

Wenn als Bedingung ausgegeben wurde, dass der Täuschungs versuch Konsequenzen hat, dann muss gar nichts mehr bewiesen werden.

Wieso? Ein Täuschungsversuch kann - wie du schreibst - nicht ausgeschlossen werden, aber damit ist das doch noch lange kein Täuschungsversuch. Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass zwei Schüler, die ihre Arbeiten zusammenklappen und sich vor den Augen der Lehrerin leise miteinander unterhalten, irgendwie täuschen wollten. Nun gut, ausschließen kann man es nicht, aber das ist auch alles.

Das alleine schafft in meinen Augen faire Bedingungen und unterstützt nicht auch noch die, die eben geschickter vorgehen beim Täuschen.

Wieso? Es unterstützt doch gerade die, die geschickter vorgehen und sich nicht schon beim Versuch erwischen lassen. Aber egal, ein eindeutiger Täuschungsversuch müsste es schon sein meiner Meinung nach.

Man muss bei der ganzen Sache auch bedenken, die beiden sind in der 5. Klasse, kommen also gerade eben von der Grundschule und sind ca. 10 Jahre alt. Da kann man sich sowas meistens noch nicht von alleine denken:

Wenn die Regel so lautete, ist der Verstoß ein Täuschungsversuch.


Die Regelung, die Klasse entscheiden zu lassen, halte ich allerdings auch für unsouverän und unklug.

Das ist nicht unsouverän und unklug, das ist unter aller Sau. Stell dir doch mal vor, dein Chef lässt die Kollegen aus deiner Abteilung über dein Arbeitszeugnis abstimmen. Das geht einfach nicht. Und hier geht es ja noch nicht mal um die Qualität, sondern es wird drüber abgestimmt, ob die getäuscht haben oder nicht. Das wäre ja vielleicht vergleichbar damit, dass der Chef die Kollegen drüber abstimmen lässt, ob du eine Abmahnung kriegst oder nicht, und das wegen einer Sache, die du vielleicht gar nicht gemacht hast!

Das kann, wie hier geschehen, die Solidarität in der Klasse nachhaltig zerstören.
Genauso wie Täuschungsversuche.

Quatsch, Täuschungsversuche zerstören nicht die Solidarität in der Klasse, oder jedenfalls selten. Vielleicht in solchen Klassen, in denen die Schüler extrem ehrgeizig sind, aber normalerweise nicht.

Viele Grüße

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jaja, am besten noch mit dem Landrat, ach, was red ich - zuständiger Minister!

Es ist natürlich absolut übertrieben, wegen sowas Unwichtigem wie einem Schüler den Schuldirektor zu bemühen.

Wozu soll das führen? Dass in Zukunft bei jeder Arbeit der Verdacht entsteht, dass sich die Lehrerin für die Auseinandersetzung mit den ach so fürsorglichen Eltern „bedankt“ mit einer schlechteren Note?

So eine schlechte Meinung hätte ich von der Lehrerin nicht von vornherein.

Lasst die 6 doch bitte 6 sein oder den Schuldigen selbst mit der Lehrerin verhandeln.

Den Schuldigen? Was ist denn hier los??
Die fraglichen Schüler sind ca. 10 Jahre alt, also Kinder.

Möchtet ihr auch noch beim späteren Vorstellungsgespräch dabei sitzen?

Bis dahin sind noch ein paar Jahre Zeit.

MfG

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Hallo,

Dass die Lehrerin die Klasse über die Note einzelner Schüler
abstimmen lassen darf, das kann ich mir gar nicht vorstellen.
Das würde ich ihr auf keinen Fall durchgehen lassen. Ich
glaube, darüber würde ich auch nicht mehr mit der Lehrerin,
sondern mit dem Direktor sprechen.

Das würde ich auch machen, aber weil ich nett bin würde ich dennoch erst die Lehrerin befragen - kann ja sein, dass es doch etwas anders ablief.

Wenn der Direktor nichts dabei findet, dann kann man sich auch
noch an die vorgesetzte Schulbehörde wenden, vielleicht sogar
eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ich finde das total
unmöglich sowas, die Klasse über die Noten zweier Mitschüler
abstimmen lassen. Das hat sogar irgendwas von Volksverhetzung,
zumindestens erzeugt man so mit sehr großer Wahrscheinlichkeit
Unfrieden in der Klasse.

Wenn es so abgelaufen ist, dann sehe ich das genauso wie Du - das ist genau die Art von Klassenatmosphäre, die man sich nicht wünscht. Die Lehrerin hat ihre Regeln und Entscheidungen über Konsequenzen auszuführen und nicht die Schüler und schon gar nicht in einer offenen Abstimmung - das hat nichts mit Demokratiegedanken zu tun.

Ein Täuschungsversuch lag ja nicht vor. Die Frage ist nur, wer
was beweisen muss: Muss die Lehrerin beweisen, dass die
Schüler versucht haben zu täuschen, oder müssen die Schüler
beweisen, dass sie es nicht versucht haben? Das weiß ich
nicht.

Da die Arbeiten weggepackt in Umschlägen lagen kann man auch nicht von einer offensichtlichen Täuschung sprechen. Dennoch werden üblicherweise vor dem Austeilen der Arbeit die Regeln mitgeteilt und das betrifft wo man zu sitzen hat, dass man nicht reden darf und wie das mit auf die Toilette gehen geregelt ist. Bei allen Klassenarbeiten und auch später in der Uni gilt das Reden mit dem Tischnachbarn als Täuschungsversuch. Die Arbeit wird erstmal abgegeben und bis dahin hat man die Klappe zu halten.

Fakt ist jedenfalls, dass die Unterhaltung der beiden die
Klassenarbeit nicht beeinflusst hat, da sie ja währenddessen
und danach nichts mehr an der Klassenarbeit gemacht haben. Ich
vermute, dass das auch die Lehrerin beobachtet haben dürfte.
Natürlich kann sie behaupten, sie wollten noch was an der
Arbeit verändern.

Formell war es ein Täuschungsversuch, offentlichtlich war es aber keiner - das klingt paradox aber in der Hinsicht hat die Lehrerin wohl recht. Das Redeverbot bevor man abgegeben hat, dient nicht nur dazu eine Täuschung zu unterbinden, sondern auch der Konzentration der Schüler, die noch am Schreiben sind.

Ich würde mich da weiter drum bemühen, einfach schon um dem
Kind zu zeigen, dass man Ungerechtigkeiten in einem
Rechtsstaat nicht einfach hinnehmen muss (hoffentlich).

Wegen der Abstimmung auf jeden Fall, wegen des Redens würde ich sagen 50/50.

Viele Grüße

allgemeine Überlegungen
Hallo,

der bezügliche Erlass über schriftliche Leistungskontrollen (RdErl. d. MK v. 22.3.2012 - 33-83201 (SVBl. S. 266)) sagt dazu:

„10. Wird bei oder nach Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird.“

Ohne gegen das Verbot einer Rechtsberatung verstoßen zu wollen, kann man danach wohl feststellen, dass es im Ermessen einer Lehrkraft liegt die Schwere eines Täuschungsversuches zu bewerten und danach die genannten Sanktionen zu ergreifen.
Kriterien werden hierzu nicht genannt.
Eine solche Entscheidung unterliegt natürlich prinzipiell einer möglichen Überprüfung durch Vorgesetzte. Wie aussichtsreich dieser Weg wäre wage ich nicht zu beurteilen, auch weil es von sehr individuellen Bedingungen (sprich dem Chrakter und evtl. Führungsstil) abhängt.

Zur Frage des Schuldnachweises ist natürlich der Einwand, dass ja gar nicht klar sei, ob es sich bei, in der Regel wohl geflüsterten Gesprächen unter Schülern, um einen inhaltlichen Austauch handelt berechtigt.
Würde man hier aber die Unschuldsvermutung strikt anwenden, so wären solche Gespräche während Leistungskontrollen kaum jemals zu ahnden.

Meines Wissens ist es laufende Rechtsprechung - denn wie üblich landet auch sowas vor Gericht - dass hier der Anscheinsbeweis ausreicht. Eine Lehrkraft muss unter den Bedingungen einer Leistungskontrolle also den Inhalt eines Gespräches oder eines dann verschluckten Zettels nicht wiedergeben können, um von einem Täuschungsversuch ausgehen zu dürfen.

Zum Problem der Abstimmunug durch die Klasse will ich auf psychologische oder gruppendynamische Probleme gar nicht eingehen.
Ganz formal müsste man hier fragen, welche Bedeutung das Votum der Klasse in Bezug auf die Beurteilung der Schwere des Täuschungsversuches durch die Lehrkraft haben kann.

Im Gegensatz zu manchen Vorrednern bin ich nicht der Meinung, dass es nach der Grundschule noch notwendig ist, Schüler über alle möglichen Formen eines Täuschungsversuches im Detail aufzuklären. Der grundsätzliche Hinweis ist aus formalen Gründen notwendig, aber dass es verboten ist, eigene schrifltiche Unterlagen (ohne spezielle Anweisung dazu) zu benutzen, Notizen auf der Haut zu nutzen, auf die Arbeit des Nachbarn zu schauen, ein Handy oder Smartphone zur Recherche zu benutzen, sich mit Morseszeichen oder Blincksignalen auszutauschen, jemanden währende eines Toilettenganges zu befragen, mit einem Mitschüler zu sprechen bevor eine Klassenarbeit (vom Lehrer) beendet wurde, muss jedem Schüler klar sein und ist es auch.
Die Aussage „Ich war fertig“ ist hier irrelevant. Solange die Arbeit nicht abgegeben ist, kann ein Schüler noch Änderungen vornehmen,

Nur noch am Rande der Hinweis, dass sogar wenn ein Schüler bereits abgegeben hat, er sich noch eines Täuschungsversuches schuldig machen kann, etwa indem er einem anderen Schüler, der noch nicht abgegeben hat (falls individuelles Abgeben erlaubt ist) Hilfestellung leistet - aber das hat mit dem hiesigen Problem nichts zu tun.

Gruß
Werner

Hallo,

… Das wäre ja vielleicht vergleichbar damit,
dass der Chef die Kollegen drüber abstimmen lässt, ob du eine
Abmahnung kriegst oder nicht, und das wegen einer Sache, die
du vielleicht gar nicht gemacht hast!

Ich halte die genannte Abstimmung auch für mindestens sehr problematisch. Positiv mitgedacht interpretiere ich das Vorgehen der Lehrerin so, dass sie hier das Gerechtigkeitsempfinden der Klasse berücksichtigen will.

Die Ahndung eines Täuschungsversuches hat ja mindestens zwei Dimensionen, nämlich zum einen sicher zu stellen, dass wirklich das bewertet wird was beabsichtigt ist (also nicht die Fähigkeit zu betrügen) und zum Anderen die Bestrafung von Fehlverhalten.
Das Erste kann hier wohl als nicht wesentlich angesehen werden, denn es scheint ja so, als seien - selbst wenn die Schüler zur Sache gesprochen haben - keine evtl. gewonnenen Informationen mehr in die Arbeit eingebracht worden.

Von daher könnte Sie es also auf sich beruhen lassen und die Arbeit einfach werten. Sie hat ja einen Ermessenspielraum und ist vielleicht selbst ins Zweifeln geraten, ob ihre Sanktion der Verfehlung angemessen war.
Wenn sie nun aber die Regel, dass Gespräche während einer Arbeit als Täuschungsversuch gewertet werden, nicht anwendet, dann hat das auch Auswirkungen auf nicht unmittelbar betroffene Schüler, denn Sie haben sich ja unter dieser Regel auch (richtig) verhalten und müssten nun erleben, dass eine Regelübertretung folgenlos bleibt.

Gruß
Werner

Hallo,
rein rechtlich ist es zumindest in BW so, dass die Beweislast eines tatsächlichen Täuschungsversuchs erst mal vorrangig beim Lehrer liegt. Vor Gericht hätte die Benotung nach m.E. daher so keinen Bestand.
Dennoch empfehle ich das Gespräch zu suchen. Wenn Sie das mit der Lehrerin nicht können, dann durchaus mal mit dem Rektor - das gehört zu seinem Aufgabenbereich. Die Note ist ja in der Tat nicht versetzungsrelevant. Es sollte doch viel eher um die Herstellung eines tragfähigen gemeinsamen Arbeitsverhältnisses zwischen Schule und Eltern gehen, zum Wohl des Kindes.
So wie der Fall geschildert ist, ist die Note 6 in der Tat schwer nachvollziehbar. Oft gibt es in der Schule aber Randbedingungen, die sich nur aus einem ausführlichen Gespräch ergeben. Z.B. das andere auch schon bei Arbeiten miteinander redeten um tatsächlich abzuschreiben und die Lehrein nun schwer vor der Klasse rechtfertigen könnte, weshalb manche eben doch reden dürfen ohne dass es als Täuschungsversuch gilt. In jedem Fall ist es für Lehrer extrem schwierig, wenn Schüler bei Tests reden und vom Lehrer erwarten, der müsse unterscheiden können wer nun Testinhalte erfragt und wer nur nach einem Radiergummi fragt oder am Stundenende einfach unruhig wird.
Als Außenstehender (mit Lehrererfahrung) würde ich so einen Fall erst beurteilen, wenn ich beide Seiten ausführlich gehört hätte.

Hallo,

rein rechtlich ist es zumindest in BW so, dass die Beweislast
eines tatsächlichen Täuschungsversuchs erst mal vorrangig beim
Lehrer liegt.

Das würde in letzter Konsequenz heißen, daß ich mir einen Spicker machen kann, aber der Lehrer nachweisen müßte, daß ich den auch wirklich tatsächlich verwendet habe, sonst wäre es dieser Logik nach nur ein möglicher Täuschungsversuch.

Da mir das höchst unwahrscheinlich erscheint, bitte ich um eine Quellenangabe für Deine Behauptung.

Vor Gericht hätte die Benotung nach m.E. daher
so keinen Bestand.
Dennoch empfehle ich das Gespräch zu suchen.

Ja, aber doch vorrangig mit dem Kind, bei dem es sich nicht mehr um einen Erst- oder Zweitklässler handelt.

Erst einmal mit dem Rektor -
das gehört zu seinem Aufgabenbereich. Die Note ist ja in der
Tat nicht versetzungsrelevant. Es sollte doch viel eher um die
Herstellung eines tragfähigen gemeinsamen Arbeitsverhältnisses
zwischen Schule und Eltern gehen, zum Wohl des Kindes.

Erstmal sollte dem Kind von zuhause erklärt werden, warum sein Verhalten uneindeutig war.

So wie der Fall geschildert ist, ist die Note 6 in der Tat
schwer nachvollziehbar.

Also für mich nicht. Bei dieser Jahrgangsstufe finde ich, kann man voraussetzen, daß das Kind darum weiß, daß vor Abgabe der Klassenarbeit nicht mit einem Mitschüler gesprochen wird - und selbst danach wäre es rücksichtsvoll - solange andere noch arbeiten - den Mund zu halten.

Viele Grüße

Iris

Die Lehrerin kann nicht unterscheiden ob die beiden miteinander oder indirekt mit dem Hintermann gesprochen haben.

Die Lehrerin kann nicht unterscheiden ob sich die beiden über den Inhalt der Arbeit unterhalten haben, was andere gegebenenfalls mithören könnten.

Aus diesem Grund herrscht bei solchen Arbeiten Redeverbot.

Der Täuschungsversuch liegt also tatsächlich vor. Die Entscheidung war gerechtfertigt.

Allein das mit dem Abstimmen finde ich sehr merkwürdig.