Hallo, die Klassenarbeit in Englisch ist nicht gut ausgefallen. Es gab 8 mal die 3, 10 mal die 4 und 7 mal die 5. Haben die Schüler einen Anspruch auf Wiederholung? (RLP)
Danke
Hallo, die Klassenarbeit in Englisch ist nicht gut ausgefallen. Es gab 8 mal die 3, 10 mal die 4 und 7 mal die 5. Haben die Schüler einen Anspruch auf Wiederholung? (RLP)
Danke
Nein, das liegt beim Lehrer. Die Schüler hätten auch einfach lernen können
Schulrecht ist Ländersache und daher ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, wobei einige Bundesländer gar keine Regeln für so einen Fall haben.
In vielen Fällen kann die Arbeit bei der Schulleitung angefochten werden und der Lehrer hat dann zu erklären, warum die Arbeit gewertet werden soll oder eben nicht. Wenn die Arbeit so schlecht ausfiel, weil die Schüler die Arbeit nicht ernst genug genommen haben, haben die Schüler in so einem Fall schlechte Karten.
Ob und welche Regelungen greifen hängt aber, wie gesagt, vom Bundesland ab,
Das Bundesland stand diesmal tatsächlich im Posting, RLP=Rheinland-Pfalz.
Gruß
Christa
Hi,
hier in Bayern ist das so, dass ich ab einem gewissen Schnitt (wenn der Schnitt in Schulnoten eine 5 oder schlechter ist) als Lehrer damit zum Direktor oder Fachbetreuer gehen und das erklären muss. Wenn ich die Arbeit korrekt erstellt habe, nur Sachen vorbereitet habe, die im Unterricht dran waren, und auch sonst rechtlich alles wasserdicht ist, dann ist es eben ein schlechter Schnitt. Habe ich irgendwo einen Fehler gemacht, dann wird die Arbeit nochmal geschrieben, mit anderen Aufgaben.
die Franzi
Hallo,
die für RLP geltende Regelung zur Wiederholung von Leistungsnachweisen findest Du hier:
§ 34 (5)
Die Schüler einer Lerngruppe müssen gehört werden, wenn die Hälfte oder mehr der Noten einer Klassen- oder Kursarbeit oder einer schriftlichen Überprüfung unter „ausreichend“ liegt. Nicht ausreichende Noten wegen Leistungsverweigerung oder Täuschung werden nicht berücksichtigt. Der Schulleiter entscheidet nach Anhören des Fachlehrers und des Sprechers der Lerngruppe, ob der Leistungsnachweis wiederholt wird. Die Noten der Wiederholung sind maßgeblich.
Gruß
Kreszenz
Nein. Weniger als die Hälfte ist schlechter als ausreichend, damit kein Grund für eine Wiederholung.