Hallo
ich weiß zufällig von der hiesigen ARGE, dass sie bei entsprechendem Antrag verlangt, dass eine Bescheinigung von der Schule vorgelegt wird, dass selbige keinen Förderverein hat bzw. warum dieser die Fahrt nicht bezuschusst.
Nun ja, dass nicht alles, was die Argen so verlangen, auch rechtens ist, das ist ja bekannt …
Es gibt etliche Gerichtsurteile in unterschiedlichen Bundesländern, bei denen einhellig festgestellt wurde, dass die Argen a) den vollen Betrag zahlen müssen, und dass b) die Eltern nicht erst irgendwo (z. B. beim Förderverein) betteln gehen müssen, bevor sie die Klassenfahrt bezahlt kriegen.
Und das, obwohl das ja wohl eine gänzlich freiwillige Sache ist.
Eben.
Man könnte genausogut verlangen, dass die Leute nachweisen müssen, dass sie sich in die Fußgängerzone hingestellt und gebettelt haben, und dass diese Aktion erfolglos war, bevor sie die Kosten für den Lebensunterhalt bekommen.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass zu den Kosten einer Klassenfahrt ja nicht nur der offizielle ‚Preis‘ zählt, …
Das ist allerdings wahr.
Viele Grüße
Simsy