Klassenfahrt: Eigenanreise

Liebe Experten!

Es geht um eine Tagesfahrt mit einer Berufsschulklasse, Entfernung ca. 120 km.
Die Bahnfahrt als Gruppe ist den Schülern zu teuer, sie möchten lieber mit den Privatautos anreisen.

Nun meine Frage: Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich die Schüler mit ihren eigenen Autos anreisen lasse? Ca. die Hälfte der Klasse ist minderjährig.

Ich stelle die Frage hier und nicht im Rechtsbrett, weil viele Lehrer das recht genau wissen.
Meine Vermutung ist, dass es versicherungstechnisch schwierig wird, wenn dann etwas auf der Fahrt passiert.

Kann mir jemand mehr dazu sagen?

Danke im Voraus, Diva

Hallo Diva,

ich bin mir nicht 100 %ig sicher, aber ich meine, dass es möglich ist, die Tagesfahrt vor Ort (also nicht an der Schule, sondern am Zielort) anfangen und auch enden zu lassen. So machen wir das manchmal mit dem CeBIT-Besuch. Aber wenn minderjährige Schüler Mitfahrgelegenheiten in Anspruch nehmen, dann auf jeden Fall nur mit Unterschrift der Eltern und Haftungsausschluss für die Fahrer, bzw. bei Volljährigen mit eigener Unterschrift, falls sie auch irgendwo mitfahren, sonst sind im Falle eines Falles die Fahrer dran.

Was sagt die Schule dazu? Das ist doch bestimmt schon mal vorgekommen.

Viele Grüße
Christa

Hi,

so ist es ja auch viel umweltfreudlicher …

Volljährige Schüler können in Privat-PKW anreisen und dabei entweder selber fahren oder sich an einer Fahrgemeinschaft beteiligen. Wichtig ist, dass der Ort der schulischen Veranstaltung direkt angefahren wird. Dann wäre ein eventueller Unfall (genau wie der normale Schulweg) als Wegeunfall gesetzlich abgesichert.

Bei minderjährigen Schülern braucht es für alle Fälle (egal ob Auto-, Bus- oder Bahnfahrt) die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

An unserer Schule kommt es recht häufig vor, dass volljährige Schüler mit PKW minderjährige Schüler zu externen schulischen Veranstaltungen mitnehmen.

Jule

Okay, danke Jule!

Ich kenne das von meinem ehemaligen Kollegen, dass er es immer so deklariert hatte „Unterrichtsbeginn am soundsovielten um 8 Uhr da-und-da“, habe aber auch schon von Situationen gehört, wo es für den Lehrer schnell heikel wird.

Dann werde ich das mit Einverständniserklärungen absichern und den Informationen, dass sie direkt an- und zurückreisen müssen.

Vielen Dank!

Gruß, Diva

HI Christa!

Diese Vorgehensweise war mir bekannt, aber nicht, ob damit alles abgesichert ist. Die Schule konnte ich nohc nicht fragen, weil ich auf Fortbildung war.

Danke und Gruß, Diva

Letzten Endes ist das nichts anderes, als die Deklaration des Schulwegs an diesem Tag. Wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen, müssen die Eltern minderjähriger Schüler vorher informiert sein und ihr Einverständnis erklären.

Die Volljährigen übrigens auch :slight_smile:

Jule

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In BW bietet die Unfallkasse eine pauschale Absicherung für den Einsatz von Eltern- bzw. Schülerfahrzeugen an. Häufig übernehmen Fördervereine die wirklich geringen Kosten. Das Verfahren ist ganz einfach, weil nur eine Liste mit KFZ Kennzeichen geführt werden muss.
Erkundige dich im Sekretariat der Schule, ob so eine Versicherung vorhanden ist. Lehrer wissen das in der Regel nicht.