Hallo,
eine Klassen- oder Studienfahrt zählt zu den sogenannten ausserunterrichtlichen Veranstaltungen. Diese sind (zumindest in BaWü) laut einer Verwaltungsvorschrift „ausserunterrichtliche Veranstaltungen an Schulen“ nur insoweit verpflichtend, als die Teilnahme nicht mit höheren Belastungen der Eltern verbunden ist.
Damit sind nicht nur materielle Belastungen gemeint, sondern auch weitergehende Eingriffe in das Erziehungsrecht der Eltern.
Die Schule kann daher nicht einmal eine schriftliche Entschuldigung verlangen, gar womöglich unter Angaben von Gründen.
Weitergehend darf einer Schülerin oder einem Schüler auch kein Nachteil erwachsen, wenn sie an einer ausserunterrichtlichen Veranstaltung nicht teilnehmen.
Die andere Seite ist, dass eine Studienreise im Rahmen einer Schulveranstaltung nach Berlin durchaus sinnvoll ist und Spass machen kann.
Die Hauptstadt unserer Landes besser zu kennen und vielleicht schon mal da gewesen zu sein, könnte man vielleicht schon als „Allgemeinwissen“ bezeichnen.
Die Artikel auf die sich dieser Beitrag bezieht sind:
VwV „Ausserunterrichtliche Veranstaltungen an Schulen“ (Kultusministerium B.-Württemberg) vom 19.10.1995 (K.u.U. S. 554), zuletzt geändert durch VwV v. 16.09.1997 (K.u.U. S. 164)
und
Burk Stephan: „Rechtliche Aspekte außerunterrichtlicher Veranstaltungen“ in „SchulVerwaltung BW“ Nr. 4/2002; S. 81ff.
Schöne Grüße,
Thomas Schneider