Klassenfahrt Pflicht?

Hallo zusammen!
Meine Töchter (Jahrgangsstufe 12 in NRW) sollen zur Kursfahrt nach Berlin.
Ich habe überhaupt kein Einsehen, 460€ für Übernachtung und Frühstück für die beiden zu bezahlen, da das m.E. viel zu teuer ist.
Bin ich verpflichtet, das Geld für die Kursfahrt auszugeben???
Ich bin ein wenig fassungslos und bitte um Rat!

Vielen Dank im voraus!
Ulli, Mutter von Zwillingen!

Bin ich verpflichtet, das Geld für die Kursfahrt

auszugeben???

Hallo Ulli,
soweit ich weiß, bist Du dazu nicht verpflichtet.
Aber frag´ mal den Klassenlehrer.
An manchen Schulen gibt es einen Förderverein, der sich evtl. an den Kosten beteiligt.

Martin

Hallo, Ulli!

Ich bin nicht sicher, wie sich der Sachverhalt in der Stufe 12 verhält. Allerdings ist es bis einschließlich Klasse 10 tatsächlich so, daß Klassenfahrten Pflichtveranstaltungen sind. In den vergangenen Jahren hat es (gerade in NRW) immer wieder große Diskussionen darum gegeben, daß Angehörige einiger Religionsgruppen ihre Kinder nicht mit auf Klassenfahrten lassen wollten (eben aus religiösen Gründen) - das wird in einigen Gemeinden inzwischen mit Ordnungsgeldern geahndet bzw. in mindestens einem Fall hat es sogar zum Schulausschluß geführt. Ich kann mir kaum vorstellen, daß das Argument „zu teuer“ in dem Fall anders gewertet wird. )c: Aber wenn du Zwillis hast, würde ich versuchen über den Förderverein der Schule, das Schul- oder Sozialamt Zuschüsse zur Stufenfahrt zu bekommen.

Nochmal: ich weiß das nur bis Klasse 10, wie es sich in der Oberstufe verhält, müsstest du beim zuständigen Schulamt erfragen.

Wurde denn die Stufenfahrt nicht rechtzeitig vorher angekündigt? Meistens wird doch auf einem Info-Abend über Fahrten/Kosten gesprochen? Da wäre doch die Möglichkeit nachzufragen, wie die anderen Eltern zu den Kosten stehen. Wenn es der Allgemeinheit (!) zu teuer ist, muß halt eine preiswertere Lösung gefunden werden.

Schönen Gruß vom
Sams

Hi!
Bei uns gibt es die Einrichtung, dass die Klassenfahrt bei armen Familien halb von der Stadt und halb vom Förderverein unserer Schule bezahlt wird.
Vielleicht gibts das bei euch auch.
Solltest du nicht arm sein, wirst du meines Wissens nicht am bezahlen vorbei kommen.
Gruß
freak

Hallo,
Klassenfahrt ist keine Pflicht - allerdings müssen die Schüler, die nicht daran teilnehmen, in einer anderen Klasse Unterricht mitmachen. Im Falle eines Querstellens durch die Schulleitung wird das Kind in der Zeit eben krank.

soweit ich weiß, bist Du dazu nicht verpflichtet.

ich fürchte, ich bin wirklich verpflichtet, die Fahrt zu zahlen :frowning:
Ein Gespräch mit der Bezirksregierung hat aufgezeigt, dass das sonst als Verstoss gegen die Schulpflicht gesehen wird und mit Bussgeld bestraft wird.
*seufz*
Dabei geht es mir NICHT um die Gesamtkosten, das werde ich schon finanzieren können, sondern um das Preis/Leistungsverhältnis.
Gruss Ulli, die es jetzt nochmal über die Landeselternschaft versuchen wird.

Hallo,
Klassenfahrt ist keine Pflicht - allerdings müssen die
Schüler, die nicht daran teilnehmen, in einer anderen Klasse
Unterricht mitmachen. Im Falle eines Querstellens durch die
Schulleitung wird das Kind in der Zeit eben krank.

Das ist keine soo gute Idee… zumal die Kosten zur Klassenfahrt längst bezahlt sein müssen!
Übrigens sieht es sehr danach aus, dass die Teilnahme tatsächlich Pflicht sein könnte :frowning:

Liebe Grüsse
Ulli

Solltest du nicht arm sein, wirst du meines Wissens nicht am
bezahlen vorbei kommen.

Hi Frank
so scheint es zu sein *grmpf*
4 Tage Berlin Ü/F für 460€ für Zwillinge finde ich einfach sehr heftig!!

Hallo,

eine Klassen- oder Studienfahrt zählt zu den sogenannten ausserunterrichtlichen Veranstaltungen. Diese sind (zumindest in BaWü) laut einer Verwaltungsvorschrift „ausserunterrichtliche Veranstaltungen an Schulen“ nur insoweit verpflichtend, als die Teilnahme nicht mit höheren Belastungen der Eltern verbunden ist.
Damit sind nicht nur materielle Belastungen gemeint, sondern auch weitergehende Eingriffe in das Erziehungsrecht der Eltern.

Die Schule kann daher nicht einmal eine schriftliche Entschuldigung verlangen, gar womöglich unter Angaben von Gründen.
Weitergehend darf einer Schülerin oder einem Schüler auch kein Nachteil erwachsen, wenn sie an einer ausserunterrichtlichen Veranstaltung nicht teilnehmen.

Die andere Seite ist, dass eine Studienreise im Rahmen einer Schulveranstaltung nach Berlin durchaus sinnvoll ist und Spass machen kann.
Die Hauptstadt unserer Landes besser zu kennen und vielleicht schon mal da gewesen zu sein, könnte man vielleicht schon als „Allgemeinwissen“ bezeichnen.

Die Artikel auf die sich dieser Beitrag bezieht sind:

VwV „Ausserunterrichtliche Veranstaltungen an Schulen“ (Kultusministerium B.-Württemberg) vom 19.10.1995 (K.u.U. S. 554), zuletzt geändert durch VwV v. 16.09.1997 (K.u.U. S. 164)

und

Burk Stephan: „Rechtliche Aspekte außerunterrichtlicher Veranstaltungen“ in „SchulVerwaltung BW“ Nr. 4/2002; S. 81ff.

Schöne Grüße,

Thomas Schneider

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Hallo, Ulli,
ich habe noch einmal genau nachgesucht und dabei folgendes herausgefunden:
Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Thoma-Stahl(FDP) im Zusammenhang mit Klassenfahrten am 8.10.2001 im NRW Landtag antwortete die damalige Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung Frau Behler namens der Landesregierung im November 2001 u.a.:

Zitat
„…Bei Schulwanderungen und Schulfahrten handelt es sich um außerunterrichtliche Schulveranstaltungen, an denen möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilnehmen sollen.
In besonderen Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler auf Antrag ihrer Eltern von der Verpflichtung zur Teilnahme an einer außerunterrichtlichen Schulveranstaltung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter nach § 11 Allgemeine Schulordnung (ASchO) befreit werden. Dies können erzieherische, religiöse oder finanzielle Gründe sein.“
Ende Zitat

Wenn auch das Hauptthema der Kleinen Anfrage der Behandlung religiöser Minderheiten galt, dürfte die obige Aussage jedoch auch in Dienem Zusammenhang greifen.

Nachzulesen ist der gesamte Text (Frage und Antwort) als Word-Document unter http://www.ler-gesamtschulen-nrw.de/ler-info/aktuell…

Beste Grüße aus Solingen nach Solingen
Eckard.

Hallo Ayla,
(lange) vor einer solchen Klassenfahrt gibt es doch immer einen Informationsabend, an dem die Eltern auch über Klassenfahrten informiert werden (müssen). Dort wird meines Wissens auch über Ziel und Kosten der Fahrt gesprochen und abgestimmt. Gab es das nicht oder warst du nicht da? Das würde mich dann doch mal interessieren…
Gruß,
Aragorn.

Wenn auch das Hauptthema der Kleinen Anfrage der Behandlung
religiöser Minderheiten galt, dürfte die obige Aussage jedoch
auch in Dienem Zusammenhang greifen.

Hallo Eckhard.
Ich glaube, so einfach ist es nicht! Wenn die Eltern finanziell nicht in der Lage sind oder zu sein glauben, müssen sie im Allgemeinen bei der Schulleitung über ihr Einkommen Auskunft geben. Dann gibt es Fördermöglichkeiten vom Sozialamt,Jugendamt,Fördervereinen… und wenn das alles nicht reicht, dann können die Kinder eventuell zuhause bleiben. Aber wenn einem das Geld einfach nur zu unangemessen erscheint, wie es Ayla schrieb ( hab ich so verstanden ), dann greift deine genannte Regelung sicher nicht. Wir haben schon im Elternbeirat unserer Schule schon öfter versucht, Kinder zu helfen, das Geld für Klassenfahrten aufzutreiben.Die sicherste Lösung ist, da man ja im Allgemeinen längerfristig weiß, dass eine Klassenfahrt anfällt, das Geld anzusparen. Jeden Monat ein bisschen tut nicht so weh, wie 700 DM ( soviel kostete die letzte Klassenfahrt meines Sohnes)auf einmal. Gruß
R.

Hallo, Rabchen,
Die Frage war ja nach der Pflicht zur Teilnahme an der Klassenfahrt. Darüber gibt, so denke ich, die offizielle Antwort der Ministerin erschöpfend Auskunft.
Die andere Seite ist die Angemessenheit der Kosten für eine solche Veranstaltung. Das ist besonders in der Oberstufe nicht immer ganz einfach zu übersehen. Denn gerade bei beliebten Zielen - und Berlin ist ein solches - muß wahrscheinlich die Anmeldung schon ein Jahr vorher erfolgen. Und ca. €250 pro Nase für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Eintrittsgelder sind da etwa die Schallgrenze.
Dazu findet - wie Aragorn schon schrieb - vorher eine Abstimmung mit den Eltern statt, welche Reiseziele usw. Oft sind da die Kosten noch nicht ganz abzusehen und man sollte da schon eine Obergrenze vereinbaren. Doppelt hart triffts natürlich Zwillingseltern. Auf die Möglichkeiten von Zuschüssen wurde ja schon hingewiesen.
Grüße
Eckard.

Hi Thomas
hier in NRW gehen die Meinungen insbesondere bei den volljährigen Schülerinnen derzeit auseinander… ich arbeite dran!!!
Gruss aus NRW
Ulli

Hi.
Man kann von der Klassenfahrt befreit werden, siehe
http://www.schulmitwirkung.de/ascho_text.htm

( Paragraph 11.1 und paar Zeilen darunter die Erläuterung dazu. )

Bei uns in Niedersachsen war das nie ein Problem. Die Kinder haben dann halt am Unterricht der Parallelklasse teilgenommen.

Gruss
KK

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