meine Tochter, 9 Jahre alt, fährt in 3 Wochen zur
Klassenfahrt. In der Vergangenheit ist sie mal
schlafgewandelt, das letzte mal vor ca.1,5 Jahren. Ich wollte
die Lehrerin darüber informieren, falls sie schlafwandeln
sollte (was ich nicht denke - da es zu lange her ist), dass
sie sie einfach wieder ins Bett führt!
Du meinst, wenn die deine Tochter rein zufällig am Bett der Lehererin vorbeiwandelt?
Du hast es dir einfach gemacht, dein Gewissen befreit und die Verantwortung an die Lehrerin übergeben.
Wenn es unwahrscheinlich ist, dass sie schlafwandelt, dann halt die Klappe:smile:
…denn es ist weitaus unwahrscheinlicher, dass irgendeiner etwas davon mitbekommt und dass der „irgendeiner“ rein zufällig die Lehrerin ist, ist noch unwahrscheinlicher.
Und wenn einer etwas davon mitbekommt, dann ist es sowieso egal. Die Lehrerin kann janun nicht alle Bewohner der Stätte bitten, deine Tochter zurück ins Bett zu führen, wenn sie ihr in der Nacht rein zufällig begegnen.
Sollte ihr beim Schlafwandeln etwas passieren, dann ist die Lehrerin die erste, die vom Staatanwalt angeschrieben wird.