Klassenfahrt Versicherungsschutz

Hallo,

nach langem googeln habe ich nichts passendes gefunden. Deshalb frage ich mal unsere Lehrer und Experten hier.

Eine 4. Klasse soll auf 3- tägige Klassenfahrt gehen. Es gibt drei Möglichkeiten für den Transport (ca. 100km), jedoch Fragen zum Versicherungsschutz.

a)Taxiunternehmen würde für viel Geld mehrmals (da 24 Personen) mit einem Großraumtaxi fahren.

b)Ein Elternteil hat Beziehungen zu einer Bildungsstätte (ltd. Angestellte ist die beste Freundin), die würden die Fahrt für einen Superpreis übernehmen. Soll aber nicht an die große Glocke gehängt werden, wir haben also nichts schriftliches.

c)Einige Eltern würden die Kinder auch mit dem eigenen PKW fahren und abholen.

Wären die Kinder im Falle eines Verkehrsunfalles in allen 3 Fällen versichert? Wenn ja, wo? Tendiert wird aus Kostengründen zu Variante b)

Danke im Voraus
Herzblume

Hallo,
die Beförderungsmöglichkeiten bei Klassenreisen sind in der Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Ohne jetzt zu wissen, aus welchem Land du bist kann ich aus meinen Erfahrungen Folgendes sagen:
Fahrten mit privaten Pkw unterliegen i.a. nicht dem Versicherungsschutz (höchstens dem privaten). Ob und unter welchen Umständen eine Fahrt mit privaten Pkw überhaupt zulässig ist,sollte in der Schulordnung stehen. Vermutlich müsste man dann die Klassenfahrt offiziell erst am Zielort beginnen lassen, aber darüber sollte der Schulleiter entscheiden. Warum fährt die Klasse nicht, wie normal üblich, mit einem Busunternehmen? Zu teuer? Aber doch sicher billiger als ein Taxi??
Gruß Orchidee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die Beförderungsmöglichkeiten bei Klassenreisen sind in der
Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Dann muss ich mich wohl mal beim Direktor erkundigen.

Ohne jetzt zu wissen, aus welchem Land du bist

Sachsen - Anhalt

Warum fährt die Klasse nicht, wie normal üblich,
mit einem Busunternehmen? Zu teuer? Aber doch sicher billiger
als ein Taxi??

Wäre die Klasse denn mit einem Busunternehmen versichert?
Die Busunternehmen wären teurer als dieses Taxinunternehmen. Aber wir tendieren ja zu Variante b).

Hallo,
die Beförderungsmöglichkeiten bei Klassenreisen sind in der
Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Ohne jetzt zu wissen, aus welchem Land du bist kann ich aus
meinen Erfahrungen Folgendes sagen:
Fahrten mit privaten Pkw unterliegen i.a. nicht dem
Versicherungsschutz (höchstens dem privaten). Ob und unter
welchen Umständen eine Fahrt mit privaten Pkw überhaupt
zulässig ist,sollte in der Schulordnung stehen. Vermutlich
müsste man dann die Klassenfahrt offiziell erst am Zielort
beginnen lassen, aber darüber sollte der Schulleiter
entscheiden. Warum fährt die Klasse nicht, wie normal üblich,
mit einem Busunternehmen? Zu teuer? Aber doch sicher billiger
als ein Taxi??
Gruß Orchidee

Hallo,

kann orchideee da nur zustimmen. Ich würde immer Bus oder Bahn wählen, auch wenn teurer. Das ist versicherungstechnisch die sicherste Lösung. Hände weg vom PKW!
Als Argument kann man auch den Umweltschutz angeben.

Hallo,

Alternative zum Busunternehmen - 100km ist eventuell grenzwertig, man müsste nachfragen. Aber in unserem Landkreis gibt es die Möglichkeit einen normalen Linienbus zu mieten. Das ist wesentlich billiger als ein privates Busunternehmen. Das kommt auf die Kapazitäten der örtlichen ÖVP-Gesellschaft an und unterliegt u.U. Einschränkugen bei den Fahrzeiten. An Wochenenden ist das eigentlich immer möglich. Unter der Woche muss man sich öfter so einrichten, dass es nicht mit den Stoßzeiten kollidiert (aus diesem Grund können die 100km grenzwertig sein). Aber Nachfragen kann man sich mal.

Grüße
eklastic

Danke ihr Drei!

Es ging mir ja um den Versicherungsschutz. Variante b) ist ein Bildungsträger, die einen Bus haben und den auch mal an Klassen vermieten.

Da wir einen Mega-Mitarbeiterrabatt bekommen können, werden wir das Angebot kaum ausschlagen können.
Jedoch bekommen wir vorraussichtlich nichts schriftliches, einen Vertrag oder so. Sondern es liegt eine mündliche Zusage vor. (Vertrauenswürdigkeit hier bitte nicht anzweifeln, das geht schon klar sonst hätten wir es nicht gemacht)
Meine Frage, ob DIES versichert ist. vielleicht gilt das ja als privat.

Ich werds mit dem Direktor abklären und horchen, was die Schulordnung sagt.

LG Herzblume

Hallo,

wenn die Schule eine öffentliche Schule ist, bei der der Schulaufwandsträger die Gemeinde/der Landkreis etc. ist, ist die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung. Damit ist sie automatisch bei der GUV (Gemeindeunfallversicherung) versichert.

ALso ein Rektor müsste sowas wissen. Wird ja schon mal vorgekommen sein…(eine Klassenfahrt!)

Gruß
Michael

Hallo,

wenn die Schule eine öffentliche Schule ist, bei der der
Schulaufwandsträger die Gemeinde/der Landkreis etc. ist, ist
die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung. Damit ist sie
automatisch bei der GUV (Gemeindeunfallversicherung)
versichert.

Das scheint aber von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein.
Bei uns (Hessen) sind solche Fahrten nicht über den SChulträger (Kreis) sondern über das Schulamt versichert.

Gruß
eklastic

PS: Aber du hast recht, man sollte den Rektor fragen, der das wissen muss.

Hallo,
Versichtert sind die Schüler aber in allen Bundesländern, egal welche Behörde oder Körperschaft diese finanziert.
Gruß
Werner

Hallo,
ohne Garantie für SA
Normalerweise setzt eine Versicherung durch die GUV einen Beförderungsvertrag voraus, der schriftlich sein muss im ÖPNV gilt hier auch der gelöste Fahrschein.
Welche Organisation diese Beförderung vornimmt ist dann egal, solange diese Geeignet ist (also nicht der Bauer mit einem Viehanhänger).
Wenn dieser private Bildungsträger also einen geeigneten Reisebus mit entsprechender Versicherung und einem Berufskraftfahrer mit Personenbeförderungsschein stellt und darüber im Namen des Landes (also offiziell von der Schule) ein Veförderungsvertrag geschlossen wird, sollte die Sache in Ordnung sein.
Wie die Vorredner schon sagten, muss dies letztinstanzlich aber der Direktor entscheiden und wenn der eine Fehlentscheidung trifft gilt der Versicherungsschutz trotzdem, nur hätte er im Falle eines Unfalles Zickenalarm.
Gruß
Werner

Hallo,

Versichtert sind die Schüler aber in allen Bundesländern, egal
welche Behörde oder Körperschaft diese finanziert.

Stimmt.
Nur könnte die UP nach GUV suchen und in ihrem Bundesland nicht fündig werden.

Gruß
eklastic

Ich danke dir Werner.

LG Herzblume

Danke für eure Hilfe,
ich hatte noch keine Zeit, den Rektor zu sprechen. Aber ein bisschen Vorwissen schadet ja nicht.:smile:

LG Herzblume

Für Sachsen-Anhalt wäre prinzipiell für Versicherungsfragen die Unfallkasse Sachsen-Anhalt mit Sitz in Zerbst zuständig.

http://www.uksa.de/ --> von da aus findet sich bestimmt ein Kundiger …

Gruß sannah

wenn die Schule eine öffentliche Schule ist, bei der der
Schulaufwandsträger die Gemeinde/der Landkreis etc. ist, ist
die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung. Damit ist sie
automatisch bei der GUV (Gemeindeunfallversicherung)
versichert.

Richtig. Ich stand zuletzt vor derselben Frage, und lt. GUV sind sowohl Kinder als auch Eltern/Fahrer auf dem Weg versichert.
Gruß,
#.