Hallo,
ich habe eine Frage zum bayerischen Schulrecht.
Wegen verschiedener „Vorkommnisse“ eines einzelnen Schülers sieht es ein Lehrerkollegium als erforderlich an, eine Lehrerkonferenz einzuberufen, um „den Fall“ zu beraten.
Welche Kompetenzen hat eine Klassenkonferenz?
Ist es erforderlich, falls personelle Konsequenzen angedacht sind, die Schulleitung mit zur Klassenkonferenz einzuladen?
Weiß jemand eine Quelle, wo „Klassenkonferenz und deren Möglichkeiten“ beschrieben ist?
Danke
Slides-Only