Klassenlehrer behalten

Unsere Tochter besucht die 2. Klasse der Grundschule. Bei der Einschulung hatte man uns gesagt, wir würden die Klassenlehrerin über 4 Jahre behalten, da es an der Schule so üblich ist. Nun ist es aber so, dass „unsere“ Klassenlehrerin das neue 1. Schuljahr übernehmen soll und wir eine neue Klassenlehrerin, die aber nicht annähernd so gut ist, wie die, die wir bisher haben. Unsere Klassenlehrerin wehrt sich leider nicht gegen die Abgabe der Klasse. Die Eltern und Schüler jedoch wollen sie alle behalten. Welche Möglichkeiten haben wir?

Ich kenne mich nicht genug mit der schulrechtlichen Seite aus, aber ich glaube nicht, dass Sie etwas rechtlich einfordern können.
Den einzigen Rat, den ich Ihnen geben kann ist, dass Sie mit der Schulleitung und mit der Lehrerin das Gespräch suchen sollten. Lassen Sie sich erklären warum der Wechsel stattfinden soll, denn vielleicht gibt es schwerwiegendere Gründe, die Sie noch nicht kennen.
Versuchen Sie es mit guten Gründen und Überredungskunst; eventuell sammeln Sie alle Unterschriften der Eltern. Aber mehr können Sie meines Erachtens nicht tun.

das ist natürlich ärgerlich /schade/… . Besonders dann, wenn die Nachfolgerin
„nicht so gut“ ist.

Einerseits kann ich das als Vater von (Grund-)Schülern sehr gut nachvollziehen.

Anderseits bin ich selbst Lehrer (an einer Realschule und dort ua. auch im
Studenplanteam) und kenne deshalb auch die Ansichten der „Gegenseite“ sehr
gut.

Ich versuch’s mal so objektiv wie möglich :wink:

Solche Entscheidungen werden idR. nur dann von der Schulleitung gefällt, wenn
„unüberwindliche“ (meistens personelle) Gründe dies erfordern. Aus deiner Frage
schließe ich, dass Probleme zwischen Lehrerin und Klasse/Eltern ja ausfallen als
Grund, oder?

Wie könnt ihr euch dagegen wehren?

Das kann ich so pauschal nicht sagen. Das kommt auf die Gründe der SL an und
vor allem darauf, wie kommunikativ (ev. auch diplomatisch) die Eltern und
Schulleitung sind. Denn idR. hilft nichts besser als offene Gespräche, um beide
Standpunkte dar zu legen und dann gemeinsam (!) eine Lösung zu finden. Tragt
euer Anliegen doch einfach mal der SL vor und bittet um ein Gespräch. Das macht
normalerweise der/die Elternvertreter der Klasse. Überlegt euch gut, welche
Argumente ihr vortragt. Das ist besonders wichtig, da ihr die potentielle
Nachfolgerin für „nicht so gut“ haltet …
In anderen Bundesländern (zB auch hier in BaWü) ist es durchaus üblich, dass die
Klasse alle zwei Jahre eine neue Klassenlehrerin bekommt.

Was heißt „nicht so gut“?

Versteht mich mich nicht falsch: Kritik an Lehrern ist natürlich gerechtfertigt und
erlaubt und wichtig! Sie muss halt begründet (=nachweisbar) sein. Allgemeine
Statements wie „unbeliebt“, „zu alt“, „inkompetent“ helfen da nicht weiter.

[ihr merkt, ich bin da selbst hin- und hergerissen. Ich weiß, dass es bei den
Lehrers ziemlich Knalltüten gibt].

Wichtig sind konstruktive, offene und sachliche Argumente … und beschränkt
euch bitte auf eure Sichtweise der Dinge und versucht nicht, einem Lehrer zu
erklären, wie er/sie seinen/ihren Job machen muss (insbesondere dann, wenn
Emotionen im Spiel sind und ihr nicht selbst Lehrer seid). Das kommt nicht gut :wink:
Oder erklärst du einem Chirurgen, wie er einen Blinddarm zu operieren hat, wenn
du selbst kein Facharzt bist, aber doch schon ein paar mal Gulasch zuhause
geschnitten hast? (Sorry für den drastischen Vergleich :smile:

Seht es der aktuellen Klassenlehrerin nach, dass sie sich aus der Diskussion raus
hält. Sie kennt vielleicht Gründe, die ihr nicht kennt. Ev. ist eine Äußerung
ihrerseits auch gleich ein Schuss gegen ihre potentielle Nachfolgerin (und eben
auch Kollegin!)

=> Sprecht die Schulleitung darauf an. Die hat bestimmt Argumente, die das
erklären und damit den Wechsel auch für euch nachvollziehbar machen. Viellicht
ergeben sich ach neue Spielräume, wenn die SL euer Engagement spürt. Ich hoffe
es für euch!

Wenn sich SL die verstockt zeigt, dann gibt’s den Dienstweg, dh. die nächst
höhere Instanz. Bei uns in BaWü sind das die Staatlichen Schulämter, dann das
Regierungspräsidium und schließlich das Kultusministerium. Aber diesen Weg
wünsche ich euch nicht. Der ist extrem langwierig und setzt voraus, dass da schon
ne Menge schief gelaufen ist.

Hilft euch das?

LG
Burkhart

(def. Lehrer = Lehrerin)

Es gibt wenig Möglichkeiten sich mit Erfolg zu wehren. Ganz wichtig: Warum gibt sie denn die Klasse ab? Da gibt es viele Gründe
a) Die andere Lehrerin soll auch Klassenlehrerin werden, traut sich aber keine 1. Klasse zu.
b) Die alte Klassenlehrerin möchte selber eine andere Klasse haben.
c) Die Schulleitung sieht Probleme in der oder in einer ggf. neuen Klasse. …

Mein Tipp: Gespräch mit bisherigem Klassenlehrer oder / und Schulleitung. Unbedingt den Grund des Wechles erfragen. Nur wenn es dann noch Sinn macht, kann man dann ggf. mit einer Unterschriftensammlung aller Eltern und Schüler etwas erreichen. Aber Vorsicht: Dies wäre ein unheimlich schlechtes „Frontloading“ für den neuen Lehrer. Die Kinder würden so von vornherein beeinflusst werden, dass der neue Lehrer nicht so gut ist, wie der alte. Auch der neue Lehrer hat so kaum noch eine Chance motiviert in die neue Klasse zu gehen. Also Vorsicht.

Da geht leider keine Ferndiagnose.
Ich würde das Gespräch mit Klssenlehrerin und Schulleitung suchen und nach den Gründen fragen.
Vielleicht läßt sich im Gespräch etwas ändern. Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Lehrkraft für ein Kind gibt es nicht.

Danke für die ausführliche Antwort!

Danke für die Antwort!
Grund des Wechsels ist wohl, dass die „vakante“ Lehrerin kein 1. Schuljahr übernehmen möchte. Aber da stehe ich eigentlich auf dem Standpunkt, dass ich in meinem Job auch schon mal Arbeiten erledigen muss, die mir nicht so sehr liegen. Außerdem sollte man sich wohl mal überlegen, ob man bei der „Auswahl“ von 4 Schuljahren, die man evtl. zu betreuen hat, dann nicht den Beruf verfehlt hat, wenn man sich nicht in der Lage sieht ein 1. Schuljahr zu übernehmen und dann eine Kollegin (unsere Klassenlehrerin) einspringen muss. Ok, auch möchte, aber ich höre jetzt schon die Kinder fragen, warum sie die Klassenlehrerin abgeben müssen und die Parallelklasse ihre Lehrerin behalten darf. Das nur mal noch so als Info.

Ja, wie recht sie haben. Natürlich sollte sie in der Lage sein auch eine 1. Klasse zu betreuen. Aber leider gibt es auch bei Lehrern (wie in allen anderen Unternehmen auch) gute und nicht so gute Mitarbeiter. Die Alternative, dass sie gegen ihren Willen eine 1. Klasse erhält, ist auch nicht so rosig für die Kleinen. Hier könnte man mal ein nettes (das meine ich wirklich so) ungezwungenes Gespräch mit dem Direktor führen, der hat nämlich sicherlich auch zwei Meinungen, eine offizielle und eine inoffizielle. Aber was soll er tun?

Hallo,
leider ist es an Schulen nicht üblich, dass Eltern bei Personalfragen ein Mitspracherecht haben. Dies wird in der Regel von der Schulleitung bestimmt und hängt von der jeweiligen Schulsituation ab. Da die Klassenlehrerin auch nicht auf Fortführung der Klasse besteht, kann ich Ihnen wenig Hoffnung machen. Eventuell könnte ein Elternvertreter bei der Schulleitung vorsprechen und den Wunsch äußern die Lehrerin zu behalten.

Die Entscheidung über die Lehrauftragsverteilung, also welche Klassen und Fächer ein Lehrer zu unterrichten hat, trifft allein der Schulleiter. Auch wenn es bisher „üblich“ war, eine Klasse über mehrere Jahre hin zu unterrichten, kann es viele Gründe dafür geben, dass der Schulleiter davon abweicht, bzw. abweichen muss: Änderung der Klassenzahl durch Änderung der Schülerzahlen, Zu- oder Wegversetzungen von Lehrern, krankheitsbedingte Ausfälle, Änderung des pädagogischen Konzepts, usw. Dabei muss der Schulleiter immer die Efordernisse der ganzen Schule berücksichtigen, nicht nur die einzelner Klassen. Weder die Lehrkräfte noch die Eltern können die Entscheidung des Schulleiters ablehnen, man kann aber nach Gründen für Entscheidungen fragen und eigene Argumente vorbringen.

Ich würde bei der Schulleitung erst einmal nachfragen, warum die Klassenführung gewechselt werden soll, zumal Ihnen ja etwas anderes gesagt wurde. Es sollte Ihnen zumindest verständlich sein, warum der Wechsel vollzogen werden soll. Danach sollten die Pflegschaftsvorsitzenden noch einmal um ein Gespräch bei der Schulleitung bitten, um das eigene Anliegen deutlich zu machen. Dann kann geschaut werden, welche Möglichkeiten es gibt.
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Hallo,

um eines Vorweg zu nehmen: Eine rechtliche Handhabe besitzen Sie leider nicht…

Wer wen unterrichtet, bestimmt ausschließlich die Schulleitung. I.d.R. erstellen ein oder zwei Lehrer für die Schule einen Stundenplan und teilen die Lehrkräfte ein, diese Einteilung wird dann von der Schulleitung abgesegnet. Nur sie kann und darf dies.

Sie müssten mit der Lehrerin reden, im Normalfall ließe sich, auf deren Bestreben hin, sicher intern eine Lösung finden - dann könnte Ihr Kind weiterhin von der gewünschten Lehrerin unterrichtet werden. Da diese aber keine Anstalten macht, sind Ihre Chancen äußerst gering. Sie könnten mit dem Schulleiter als Einzel-Elternteil reden oder die Sache mit dem Elternbeirat besprechen und mit diesem Gremium versuchen, eine Änderung zu bewirken.

Aber ich schätze die Aussichten hierauf gering ein, außer sie haben eine(n) sehr kooperativen SchulleiterIn mit Verständnis für Ihre Situation…

Ich wünsche Ihnen viel Glück,

viele Grüße,
Fabian Knobel

Klassenlehrer behalten
Es obliegt meiner Erkenntnis nach der Schule wie sie das Personal einsetzt. MAn könnte die Rektorin/den Rektor höflich und nett fragen, ob es eine andere Möglichkeit gäbe, die Klassenleitung beizubehalten.

Bin aber kein Grundschullehrer und daher nicht voll im Thema!
Viel Erfolg!

Hallo,
letztlich bleibt im Grunde nur die Möglichkeit, das Ganze gütlich mit der Schulleitung zu klären, oder aber direkt zum Schulamt zu gehen.
Gruß, Jörg"

Es gibt drei schritte

1: Ihr schreibt einen Brief an den Schulleiter das ihr den Lehrer/ die Lehrerin behalten wollt :thumbsup:
2: Ihr macht eine Unterschriftsliste, da unterschreiben alle Schüler und Eltern :page_with_curl:
3: Ihr führt ein Gespräch mit dem Schulleiter :confused: