Hallo,
zu Schuljahresbeginn soll in den neuen Klassen ein Klassensprecher gewählt werden. Leider ist in einer 25 köpfigen Klasse niemand bereit, „diesen Job zu machen“. Was nun?
Kann man eine Klasse verpflichten, einen Klassensprecher zu wählen?
Diese Frage ist in der für die Klasse zuständigen Fachschulordnung nicht geregelt. Zumindest haben wir keine Regelung gefunden.
Danke
Stenella
Hallo!
Zwingen kann euch niemand. Ist aber irgendwie sinnlos, schließlich vertritt der Klassensprecher euere Interessen in der Schülervertretung.
LG, Sarah
Hallo Stenella,
manchmal ist der Grund dafür, dass sich niemand zur Wahl stellen mag, gar nicht der, dass niemand den Job machen möchte, sondern vielmehr die Angst, nicht gewählt zu werden oder wenige/ keine Stimmen zu bekommen. Damit wird einem ja quasi öffentlich bekundet, dass die anderen einen nicht wollen. Und diese Blamage will man sich gerne ersparen.
Ich hab’ das schon mal öfter so gelöst, dass jeder in der Klasse anonym auf Zettel den Namen des Schülers geschrieben hat, den er gerne als Klassensprecher hätte. Ich habe dann die Stimmen ausgezählt und am Ende nur den Meistgenannten bekanntgegeben. Der konnte sich dann entscheiden, ob er den Posten übernehmen wollte oder nicht. Danach folgte das gleiche Prozedere mit dem 2. Klassensprecher.
Natürlich dürfen die Genannte auch „Nein“ sagen - dann lebt die Klasse halt ohne Klassensprecher, was auch möglich ist. In den Fällen, wo ich diese Methode praktiziert habe, wurde die „Wahl“ aber immer akzeptiert.
Schöne Grüße,
Jule
Ich denke auch, wie Jule, dass sich vermutlich keiner „hervortun“ möchte. Ihre Anregung ist da wahrscheinlich genau richtig.
Wenn die Klasse jedoch auch dieses Verfahren nicht will, dann will sie
eben nicht.
Andererseits habe ich mich immer schon gefragt, was diese Aus-Wahl zum
Klassensprecher wirklich bewirkt. Bei dem Gewählten und Beauftragten und bei den Mitschülern.
Der heutigen Zeit entspricht das nicht mehr und auch nicht dem Lernen
von Selbstverantwortung und selbst für sich einstehen jedes Einzelnen.
Möglicherweise könnte man sich als Kompromiss auch darauf einigen,
in wichtigen Angelegenheiten, wenn es organisatorisch wirklich nötig sein sollte, jeweils einen Sprecher zu wählen.
Auf jeden Fall gibt die derzeitige Verweigerung des üblichen Verfahrens zu denken.