Klassenwechsel

Hallo und einen schönen Guten Tag, ich bin neu hier und brauche eure hilfe.

Und zwar:

die schulleitung meiner kl. schwester ihrer schule hat beschlossen das sie in eine andere Klasse soll, aufgrund von Fehlzeiten, nicht einhalten der schulregeln und beleidigungen Schüler und Lehrer gegenüber. Meine Schwester hat unterschriften ihrer Mitschüler , wo sie gegen den Klassenwechsel sind, meine Mutter hat gegen den beschluss der schulleitung wiederspruch eingelegt, jedoch reagiert die schulleitung nicht dadrauf.

So nun meine Frage. Ist es rechtens das die Schulleitung ohne einverständnis der eltern/ und der meiner schwester den Klassenwehsel vornimmt???

Ich hoffe ihr versteht was ich meine, und könnt mir helfen. Vielen dank im voraus.

Liebe Grüße

Hallo,

ja so ein angeordneter Wechsel ist grundsätzlich rechtens. Man nennt so etwas Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme und dies ist im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes verankert. Eine solche Maßnahme wird festgelegt, wenn sich jemand mehrfach / massiv daneben benommen hat und so etwa regulären Ablauf des Schulbetriebs gestört hat.

Hallo,
du könntest das Ganze natürlich auch positiv sehen.
Die Schule gibt deiner Schwester die Chance in einer anderen Klasse, d.h. anderen Umständen, besser zu lernen und einen guten / besseren Schulabschluss zu machen. Anstatt sie einfach von der Schule zu schmeissen.

Gruss ich

Hallo,

die schulleitung meiner kl. schwester ihrer schule hat
beschlossen das sie in eine andere Klasse soll, aufgrund von
Fehlzeiten, nicht einhalten der schulregeln und beleidigungen
Schüler und Lehrer gegenüber. Meine Schwester hat
unterschriften ihrer Mitschüler , wo sie gegen den
Klassenwechsel sind, meine Mutter hat gegen den beschluss der
schulleitung wiederspruch eingelegt, jedoch reagiert die
schulleitung nicht dadrauf.

So nun meine Frage. Ist es rechtens das die Schulleitung ohne
einverständnis der eltern/ und der meiner schwester den
Klassenwehsel vornimmt???

Du schreibst leider nicht, in welchem Bundesland du wohnst. Es handelt sich - wie schon beschrieben - um eine zulässige Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme. Ich kenne Bundesländer, in denen die Eltern vor Vollstreckung der Maßnahme angehört werden müssen. Selbst wenn sie widersprechen kann die Maßnahme trotzdem sofort vollzogen werden.

Wenn deine Eltern widersprechen, dann ist die Schule verpflichtet, die Maßnahme zu begründen. Wenn deine Eltern dann immer noch widersprechen geht der Vorgang zur vorgesetzten Behörde. Das nennt sich Widerspruchsverfahren, näheres unter Verwaltungsakt bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruchsverfahren#D…

Gruß

Hallo!

Ich schreibe Dir mal, wie das in NRW aussieht.

Die Versetzung in eine andere Klasse wird das Resultat einer Klassenkonferenz gewesen sein.
Eine Klassenkonferenz findet dann statt, wenn vorher andere Disziplinarmaßnahmen (Klassenbucheinträge, Gespräche, Gespräche mit den Eltern) nicht gefruchtet haben.

Zu einer Klassenkonferenz werden immer auch die Erziehungsberechtigten eingeladen, und man bekommt anschließend das „Urteil“ schriftlich.
Mit der Möglichkeit des Widerspruchs.

Wenn Deine Schwester sich permanent danebenbenimmt, den Unterricht stört und vermutlich keine Einsicht zeigt, sollte sie m.E. den Ball flachhalten und in einer anderen Klasse neu anfangen.

Um die Schule erfolgreich zu absolvieren gehört es halt dazu, sich an Spielregeln zu halten.

Angelika