Klassenwechsel gegen meinen Willen in Paralelklasse 1ste Schulwoche

Moin, habe ein Problem.

Habe letztes Jahr angefangen meine Fachhochschulreife zu erwerben. Für diese muss ich zwei Jahre Schule anhängen. Da das erste nicht so gut lief, wiederhole ich dieses und bekomme eine neue Klasse bzw. habe ich schon eine bekommen.

Problem?
Eine andere Klassenkameradin wollte auch wiederholen. Wir beide stellten den Antrag zur Wiederholung. Wir kamen aber nicht zusammen in eine Klasse, sondern verschiedene.
Es gibt zwei Klassen, je einer von uns ist in einer davon. Da die Einschulung VOR DEN FERIEN war (ganz neu, wollte so probiert werden da) und sie mit mir in eine Klasse wollte, fragte sie einen Lehrer ob es möglich sei mit mir in eine Klasse zu kommen.
Dieser sagte, man kriege dies sicherlich hin.

Am ersten Schultag dann wollte mich der Lehrer in die andere Klasse schicken, ich jedoch fragte nur warum. Die Klassenkameradin hatte dies ja nämlich angefragt, ohne mein Wissen. Sie hat sich dann kurz vor Anfang der Schule, von dieser abgemeldet, was ich dem Lehrer erklärte. Der Lehrer wiederrum meinte, alles klar dann bleibst du hier.

Nun… ein Tag später kam mein Klassenlehrer in die Klasse und sagte es gäbe ein Problem. In der ersten Klasse sind 4 Schüler weniger als in der zweiten, weshalb zwei Schüler rüber müssen. Da keiner freiwillig gehen wollte, erstellte er eine Liste mit möglichen Schülern, die die Klasse verlassen müssen.

Diese erstellte er indem er geschaut hat,

  • WER BEI DER EINSCHULUNG NICHT DA WAR
  • DIE BESTÄTIGUNG NICHT AN DIE SCHULE GESCHICKT HAT (Bestätigung von der Aufnahme des Schülers in die Schule)
  • ODER ÄHNLICHEM

5 Schüler sind auf der Liste, 2 davon müssen rüber, und 1 davon bin ich.

Ich bin nur auf dieser Liste, weil die EX-Klassenkameradin angefragt hatte mit mir in einer Klasse zu kommen. Nun jetzt möchte ich wissen, ob die mich einfach so rüber schicken können in die andere Klasse? Ich will da nicht hin, weil ich mit der jetzigen sehr zufrieden bin…

Ich meine, immerhin wurde ich nie gefragt ob ich das will, und ich war von Anfang an für diese Klasse vorgesehen.

Gibts vllt wichtige Paragraphen im Schulgesetz S-H, die mit dabei weiterhelfen können?
Haben die das Recht mich rüber zu schicken?

Wäre über jede kleine Hilfe sehr dankbar!!

MfG

Lieber Albertik
Deine Situation ist recht vertrackt. Da ich das erwähnte Schulgesetz nicht kenne, rate ich dir, unverzüglich bei der zuständigen Person ein Gespräch zu verlangen, wo du deine Gründe für das Verbleiben klar darlegst - ohne Anklage!. Unterstelle der zuständigen Person nichts, denn grundsätzlich ist es eine gute Idee, die Klassen auszugleichen.
Nützt dies nichts, gehst du eine Stufe höher.
Ob du mit § etwas erreichen könntest, wage ich zu bezweifeln; ich (Schweizer) auf jeden Fall kenne keine solche Bestimmung.
Wenn du schliesslich wechseln musst, nimm es als Chance, neue Erfahrungen zu machen; Klassenwechsel sind nie nur schlecht.
Viel Glück für die Abiturprüfung!
Markus