Klassenwechsel wegen unterforderung
Hallo, ich habe eine Frage zum Schulrecht. Es geht darum, dass meine Schwerster die 10 Klasse einer Hauptschule besuch. Sie ist aber völlig unterfordert mit den Aufgaben mit denen sie dort konfrontiert wird. Als sich in der 9.Klasse entschied wer zum Besuch der 10 b berechtigt sei, hatte sie psychische Probleme und konnt daher ihr können nicht unter Beweis stellen. Wie gesagt sie hat nur gute Noten und die Lehrer merken auch das sie unterfordert ist. Es muss doch irgendeine Regelungslücke im Komunalrecht geben auf die ich mich beziehen könnte??? Hier sind Juristen gefragt ich hoffe ich bekomme gute Ratschläge von euch. P.S. wir kommen aus NRW
ich sag schon mal Danke für die Hilfe …