Klassenwechsel wegen unterforderung

Klassenwechsel wegen unterforderung

Hallo, ich habe eine Frage zum Schulrecht. Es geht darum, dass meine Schwerster die 10 Klasse einer Hauptschule besuch. Sie ist aber völlig unterfordert mit den Aufgaben mit denen sie dort konfrontiert wird. Als sich in der 9.Klasse entschied wer zum Besuch der 10 b berechtigt sei, hatte sie psychische Probleme und konnt daher ihr können nicht unter Beweis stellen. Wie gesagt sie hat nur gute Noten und die Lehrer merken auch das sie unterfordert ist. Es muss doch irgendeine Regelungslücke im Komunalrecht geben auf die ich mich beziehen könnte??? Hier sind Juristen gefragt ich hoffe ich bekomme gute Ratschläge von euch. P.S. wir kommen aus NRW
ich sag schon mal Danke für die Hilfe …

Klassenwechsel wegen unterforderung

Hallo

Wie gesagt sie hat nur gute Noten und die Lehrer merken auch das sie unterfordert ist.

Würde sie von denen denn Untersützung für einen Klassenwechsel bekommen?

Ansonsten könnte sie mit dem Direktor sprechen, oder auch die vorgesetzte Behörde (Bezirksverwaltung) anrufen und fragen, wie das geht.

Mit Paragaphen kommt man bei einer Schule meistens nicht weit. Man muss irgendjemanden dort haben, der einen unterstützt. Dann geht da erstaunlich viel.

Viele Grüße

Danke ,
der Direktor würde uns sicherlich bei diesem Vorhaben unterstützen .
Wir versuchen es einfach mal , mit einem Gespräch .

Lg :smile:

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Hey

der Direktor würde uns sicherlich bei diesem Vorhaben unterstützen.
Wir versuchen es einfach mal , mit einem Gespräch.

Wenn es noch nicht passiert ist, solltet ihr zuerst mit dem Klassenlehrer sprechen, da die meisten Leute ziemlich angesäuert sind, wenn man direkt zum Chef läuft, ohne es mit ihnen selber wenigstens mal versucht zu haben.

Man kann dem Lehrer ja auch ruhig sagen, dass man auch mit dem Direktor sprechen will. Normalerweise hat der ja nichts dagegen. - Es geht nur darum, dass man ihn nicht völlig übergeht.

Viel Glück!

Hi,

Mit Paragaphen kommt man bei einer Schule meistens nicht weit.

Das ist einer interessante Formulierung. Und sie erstaunt mich. Wo wir doch (im Ernst) so sehr durchreguliert sind, paragraphentechnisch. An denen vorbei geht nichts, bzw. man kann sie nicht durch Connections oder „jemanden […] der einen dort unterstützt“ umgehen.

Wenn es einen Paragraphen gibt, der den Klassenwechsel erlaubt, dann kann man den in Anspruch nehmen. Allerdings nur, wenn die 'Leistungen stimmen - ohne die hilft auch der Paragraph nichts.

Oder meinst du mit Paragraphen die REchtsanwälte und Gerichte? Da reagiern Lehrer und Schulen tatsächlich sehr ungehalten, wenn man direkt zum Rechtsanwalt geht, ohne vorher die Schule zu kontaktieren.

die Franzi,
auf Aufklärung wartend

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Hallo,

in Ergänzung zu dem was Miezekatze bereits vollkommen richtig gesagt hat.

Das:

Mit Paragaphen kommt man bei einer Schule meistens nicht weit.
Man muss irgendjemanden dort haben, der einen unterstützt.
Dann geht da erstaunlich viel.

offenbart wieder mal deine grundsätzliche Ahnungslosigkeit.

Jegliche Entscheidung, v.a. Entscheidungen von solcher Tragweite, werden prinzipiell auf Übereinstimmung mit den schulrechtlichen Bestimmungen abgeklopft. Zumindest ist das in Bayern so. Kann natürlich sein, dass das in anderen Bundesländern anders ist, ich kanns mir aber nicht vorstellen. Zu groß sind die Befürchtungen, sich a) angreifbar zu machen, b) solchen Dingen bei schwammigen Kriterien Tür und Tor zu öffnen, c) sich einem Verwaltungsgerichtsverfahren auszusetzen und dort womöglich noch zu unterliegen.

Gruß
Wawi

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Hallo

Wenn es einen Paragraphen gibt, der den Klassenwechsel erlaubt, dann kann man den in Anspruch nehmen.

Ich war mir ziemlich sicher, dass es den gibt.

Allerdings nur, wenn die 'Leistungen stimmen - ohne die hilft auch der Paragraph nichts.

Eben. Und es reicht meistens nicht, dass die Leistungen stimmen, man muss ja auch jemanden (vorzugsweise seinen Lehrer) haben, der daran glaubt, dass die Leistungen nach dem Klassenwechsel weiterhin stimmen werden.

Oder meinst du mit Paragraphen die REchtsanwälte und Gerichte?

Das auch.

Viele Grüße

Hallo

Jegliche Entscheidung, v.a. Entscheidungen von solcher Tragweite, werden prinzipiell auf Übereinstimmung mit den schulrechtlichen Bestimmungen abgeklopft.

Ich habe aber den Eindruck gewonnen, dass die schulrechtlichen Bestimmungen erstaunlich viel erlauben, besonders bei Maßnahmen, die dem Schüler zugute kommen oder kommen sollen. - Was natürlich vom Bundesland abhängen mag.

Viele Grüße

Hi,

Eben. Und es reicht meistens nicht, dass die Leistungen stimmen, man muss ja auch jemanden (vorzugsweise seinen Lehrer) haben, der daran glaubt, dass die Leistungen nach dem Klassenwechsel weiterhin stimmen werden.

und erstaunlicherweise entscheiden über beides die Lehrer, weil das ihr Job ist, und erstaunlicherweise ist es so, dass die die weitere Entwicklung meistens besser als die Eltern einschätzen können. Der Wille und die 'Zuversicht der Eltern sind immer groß, und das ist auch gut so - aber es wäre halt schick, wenn die auch öfter einsehen würden, dass der Lehrer doch derjenige ist, der die Arbeit des Kindes in der Schule (nicht bei den Hausaufgaben) besser einschätzen kann.

die Franzi

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Hallo nochmal,

Dein Post oben:

Mit Paragaphen kommt man bei einer Schule meistens nicht weit.
Man muss irgendjemanden dort haben, der einen unterstützt.
Dann geht da erstaunlich viel.

Dein Post soeben:

Ich habe aber den Eindruck gewonnen, dass die schulrechtlichen
Bestimmungen erstaunlich viel erlauben, besonders bei
Maßnahmen, die dem Schüler zugute kommen oder kommen sollen. -
Was natürlich vom Bundesland abhängen mag.

Du hast nicht nur so gar keine Ahnung von was du redest, du vergisst sogar von einem Post zum nächsten, was du von dir gegeben hast, und widersprichst dir selbst diametral, während du es so darstellst, als sei eben das gemeint gewesen.

Im Esoterikbrett wären deine Beiträge vermutlich besser aufgehoben …

Gruß
Wawi

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Hallo

und erstaunlicherweise entscheiden über beides die Lehrer, weil das ihr Job ist, und erstaunlicherweise ist es so, dass die die weitere Entwicklung meistens besser als die Eltern einschätzen können.

Kommt auf den Lehrer an, wobei es da natürlich auch die selbsterfüllende Prophezeiung gibt. Wenn der Lehrer an einen Schüler nicht glaubt, hat der es auch schwer.

Ich habe es jedenfalls mehrere Male erlebt, dass die Eltern (die in NRW ja nicht an die Weisung der Lehrer gebunden sind) ihre Kinder besser einschätzen konnten als die Lehrer.

Und vor allem habe ich öfters erlebt, dass Lehrer bloß nichts ungewöhnliches machen wollen, denn wenn das schief geht, sind sie schuld, und wenn man in der Norm bleibt, interessiert es keinen, ob es schief geht.

Das brauchst du nicht auf dich beziehen. Diese Aussagen haben mit dir nichts zu tun, ich kenne dich nicht.

Ich habe es aber definitiv erlebt, und diese Haltung vieler Lehrer wird mir auch von Lehrern aus dem Bekanntenkreis bestätigt.

Viele Grüße

PS: Aber eigentlich gehört das doch gar nicht zum Thema …

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Hallo

Du hast nicht nur so gar keine Ahnung von was du redest, du vergisst sogar von einem Post zum nächsten, was du von dir gegeben hast, und widersprichst dir selbst diametral während du es so darstellst, als sei eben das gemeint gewesen.

Das hättest du wohl gerne.

Willst du vielleicht behaupten, dass man in der Schule besser klarkommt, wenn man mit Paragraphen droht, als wenn man Untersützung bei konkreten Lehrern sucht? Und inwiefern wiederspricht das der Behauptung, dass die schulrechtlichen
Bestimmungen erstaunlich viel erlauben?

Vielleicht sollte ich mich in Zukunft nicht so kurz fassen, damit es auch jeder verstehen kann, was ich meine, und niemand was reininterpretieren kann?

MfG

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Hi

Und wozu genau war dieser Hieb jetzt nötig, wenn im UP doch steht, dass die Lehrer es auch so sehen?

lg
Kate

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Findet ihr eure Auseinandersetzung an dieser Stelle eigentlich hilfreich für den Fragenden ?

An beiden Positionen ist doch was dran :
Natürlich gibt es rechtliche Regelungen, die aber lassen pädagogischen Spielraum und die Orientierung an Einschätzungen der Lehrkräfte zu.
Die Frage ist doch viel eher, wie man denn in der beschriebenen Situation vorgehen kann.

Hallo !

Gespräche mit den Lehrern und ggf. dem Direx der Schule wären sicher der erste und richtige Schritt. Zum Einen, weil diese eine Förderung veranlassen/unterstützen können, zum Anderen, weil diese auch wissen, wie ein Klassen - oder Schulwechsel rechtlich funktioniert.

Ansonsten : Es gibt sicher die Möglichkeit einer weiterführenden Schulausbildung nach Abschluss der 10. Klasse. Und wenn diese nun mit sehr guten Noten wegen Unterforderung abgeschlossen wird ist das ehrlich ja auch kein Verlust.

Über eines bin ich „gestolpert“ : habe ich richtig gelesen, dass es um deine Schwester geht ? Wenn diese noch nicht volljährig ist ist es zwar sehr ehrenhaft und positiv wenn du sie unterstützt, es MUSS aber ein Erziehungsberechtigter einbezogen werden/zustimmen (oder das Jugendamt falls die Situation das erforderlich macht). Ohne das darf die Schule nicht wirklich…

Viel Glück und alles Gute !

Hallo

Findet ihr eure Auseinandersetzung an dieser Stelle eigentlich hilfreich für den Fragenden ?

Natürlich nicht.

An beiden Positionen ist doch was dran :

Es geht ja nicht um Positionen, sondern um einen persönlichen Angriff („beweist mal wieder deine Ahnungslosigkeit“ u. ä.).

Na ja, vielleicht sollte man nicht auf sowas reagieren, eigentlich disqualifiziert man sich ja selber mit solchen Anwürfen.

Viele Grüße

Hallo

Hallo

Es geht ja nicht um Positionen, sondern um einen persönlichen
Angriff („beweist mal wieder deine Ahnungslosigkeit“ u. ä.).

Nein, es geht darum, dass permanent falsche Dinge hier von dir gibst.

Na ja, vielleicht sollte man nicht auf sowas reagieren,
eigentlich disqualifiziert man sich ja selber mit solchen
Anwürfen.

Eher du dich, mit deinem (für die Frager) gefährlichen Halbwissen.

Gruß
Wawi