Klassische Philosophen vs. Vertragstheoretiker

Guten Abend,

hätte da mal eine ganz grundsätzliche Frage, auf die ich mir bislang keinen Reim machen konnte.

Sehr vereinfachend kann man sagen, dass die klassischen Philosophen (Platon, Aristoteles) der Auffassung waren, dass es das Gute per se gibt und dass es Aufgabe des Menschen sei, durch ein tugendhaftes Leben diese Gute im Laufe des Lebens zu entdecken.

Die Vertragstheoretiker (Hobbes, Locke, Rousseau) - zwischen denen es in anderer Hinsicht sicher auch große Unterschiede gibt - vertraten dagegen die Auffassung, dass es das Gute nicht per se gibt, sondern erst durch das Zutun des Menschen geschaffen werden muss (Gesellschaftsvertrag).

Dies ist ein krasser Gegensatz. Die eine Auffassung schließt die andere aus. Entweder das Gute gibt es per se und muss nur noch entdeckt werden, oder das Gute gibt es nicht per se und muss durch den Menschen erst geschaffen werden. Beides kann nebeneinander nicht gleichzeitig gelten.

Frage:
Die Vertragstheoretiker kannten ja die Philosophie der klassischen Philosophen und deren Standpunkte und haben sich sicherlich eingehend damit beschäftigt.
Dennoch oder vielleicht gerade deshalb hielten sie einen Gegenentwurf für notwendig. Haben Locke, Hobbes oder Rousseau in ihrem Werken explizit dargelegt, weshalb sie die Auffassung der klassischen Philosophie für falsch halten oder hielten sie es erst gar nicht für notwendig, sich gegen Platon und Aristoteles abzugrenzen?

Da die Philosophie bekanntlich kein Selbstzweck ist, sondern die Suche nach der Wahrheit zum Gegenstand hat, könnte man noch trefflich darüber spekulieren, welche Auffassung der Wahrheit nun am nächsten kommt.

Vielen Dank für die Diskussion!

LG Karl

Hi.

Sehr vereinfachend kann man sagen, dass die klassischen
Philosophen (Platon, Aristoteles) der Auffassung waren, dass
es das Gute per se gibt

. vertraten dagegen die Auffassung, dass es das Gute

nicht per se gibt,

Dies ist ein krasser Gegensatz.

Scheinproblem:smile:
Lag daran,daß nicht empirisch geforscht wurde.

Die Grundmoral ist angeboren, fest verdrahtet, langt aber nicht in der komplex gewordenen Geselschaft neu aufgekommenen Probleme zu lösen.

So gesechen haben beide Auffasungen Teilrecht.

LG Karl

Balázs

Es gibt inzwichen noch mehr Standpunkte zu diesem Thema. Zum Beispiel, dass es „Gut und Böse“ nur in der menschlichen Vorstellung gibt und der Mensch nichtmal einen freien Willen hat.

Vernunft vs. das Gute
Hi.

hätte da mal eine ganz grundsätzliche Frage, auf die ich mir bislang keinen Reim machen konnte.

So schwer ist´s in diesem Fall eigentlich nicht.

Sehr vereinfachend kann man sagen, dass die klassischen Philosophen (Platon, Aristoteles) der Auffassung waren, dass es das Gute per se gibt und dass es Aufgabe des Menschen sei, durch ein tugendhaftes Leben diese Gute im Laufe des Lebens zu entdecken.

Die Vertragstheoretiker (Hobbes, Locke, Rousseau) - zwischen denen es in anderer Hinsicht sicher auch große Unterschiede gibt - vertraten dagegen die Auffassung, dass es das Gute nicht per se gibt, sondern erst durch das Zutun des Menschen geschaffen werden muss (Gesellschaftsvertrag).

Eigentlich ging es ihnen um das Rationale, nicht um das „Gute“. Idealistische bzw. religiöse Konzepte des Guten hatten angesichts des für helle Köpfe klar erkennbaren Versagens der christlichen Idee für Hobbes und Rousseau ausgedient. Locke hatte dagegen eine starke Bindung an christlichen Vorstellungen. Entscheidend ist, wie diese Denker den Naturzustand des Menschen definierten. An die Stelle des Guten hatten für Hobbes und Rousseau rationale Konzepte zu treten, also Theorien über staatskonstituierende Verträge. Hobbes stellte sich dabei bewusst in einen Gegensatz zu Platon.

Chan