Klausel als Arbeitsvertrag gestrichen, gültig?

Hallo, ich habe zusammen mit meinem Arbeitgeber aus meinem Arbeitsvertrag eine Klausel gestrichen (also einfach mit Kuli sauber eine Linie drüber gezogen) und dann haben wir anschließen beide den Vertrag unterschrieben.

Jetzt ein paar Jahre später sagt er, er habe den Arbeitsvertrag nicht mehr vorliegen und diese Streichung sei niemals passiert.

Ich habe meine Ausfertigung des Arbeitsvertrags mit der Streichung noch und frage mich jetzt ob die Streichung Rechtsgültig bzw. ausreichend ist, oder ob man so etwas (natürlich im Vorfeld) hätte anders machen müssen.

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal.

Servus,

gültig ist die Streichung sicherlich, aber das hilft nicht sehr viel, denn es lässt sich nicht mehr nachweisen, dass sie einvernehmlich erfolgt ist, bevor der Vertrag unterschrieben wurde.

Wenn beide Vertragschließenden die Streichung paraphiert hätten (= ihre Initialen von Hand neben die Zeile gesetzt, in der die Streichung vorgenommen wurde), sähe das weniger mau aus.

Wobei ein Richter am Arbeitsgericht es gegebenenfalls schon auch würdigen wird, wenn ein Arbeitgeber den Vertrag ohne Streichung, dessen Existenz er behauptet, aus Versehen in den Schredder gesteckt hat und ihn deswegen nicht mehr vorlegen kann.

Weil hier eine Menge davon abhängt, mit welchen Mitteln man zu welchem Zeitpunkt den Arbeitgeber veranlasst, von dem geschredderten Vertrag zu erzählen, ist das eine Geschichte, die den Zweittitel „Nie ohne meinen Anwalt“ trägt.

Schöne Grüße

MM

Ich meine Du hast gute Karten. Du kannst deinem Anwalt oder dem Richter anbieten, dass Du darüber eine eidesstattliche Erklärung abgibst. Dann ist Dein Prozessgegner in der Zwickmühle, denn auch er müsste dann eine solche Erklärung abgeben. Eine Falschaussage unter Eid ist aber mit Knast bedroht und das überlegt man sich zweimal.
Udo Becker, der nochmals betont, dass hier in diesem Forum keine Rechtsauskünfte gegeben werden.