Klausel in Kellerraum-Mietvertrag : Strom

Hi.

Es gibt einen Mietvertrag zu einem kleinen Kellerraum (ja, nur zu diesem Raum).
Darin steht: „Dem Mieter ist bekannt, dass kein Licht in dem Raum vorhanden ist“.

Punkt 1: Das entspricht nicht den Tatsachen, denn es ist (und war schon immer) Licht mit Schalter vorhanden, vermutlich hängt die Lampe am Hausstromnetz (Keller, Treppenhaus oder so).

Weiter heißt es: „Ein Anschluss an das Hausstromnetz bedarf der Zustimmung des Verwalters“.
Punkt 2: So ein Anschluss ist ja bereits vorhanden. Ergo brauch ich keine Zustimmung für das Vorhandene. Und wenn man nun dort eine zweite Lampe dranhängt, ist es ja nur eine Erweiterung.

Wie seht ihr das? Muss ich (formaljuristisch) eine Zustimmung für die zweite Lampe holen?
[Klar, dass man das am besten immer machen sollte, aber juristisch betrachtet: Würde man gegen den Vertrag verstoßen, wenn man eine zweite Lampe daranhängt?]

Und Punkt 3:
Wenn man anstelle des vorhandenen Kabels ein neues Kabel legt, welches aus der darüberliegenden Wohnung stammt, also über diese Wohnung Strom bezieht, bedarf es dann nach dieser Klausel einer Genehmigung? Bedeutet hier „Hausstromnetz“ generell neu Strom legen oder ist damit nur das allgemeine (wohnungsunabhängige) Stromkreis gemeint?
Anders gefragt: will man mit dieser Klausel nur erreichen, dass nicht ‚schwarz‘ vom Allgemeinstrom abgezapft wird oder will man das Stromlegen generell regulieren?

Gruß
M.

Oh, diese Wortklaubereien. Wichtig ist doch nur, „was wollte uns der Vermieter in seinem Vertrag sagen“- was war sehr deutlich seine Aussage ?

zu 1) Kann es nicht sein, der Vermieter kennt die Beleuchtung dort gar nicht ? Hat mal ein Vornutzer selbst montiert ?
Anders macht es keinen Sinn. Auch Vermieter müssten bei Besichtigung das sofort erkennen und dann macht der Hinweis im Vertrag keinen Sinn.

Wenn nicht erwähnt, dann wäre klar „Licht vorhanden“ = kann genutzt werden, sogar kostenfrei wenn nichts gesagt wurde (über NK ist man sicher dabei). Es wurde aber gesagt "Hat kein Licht = man kann/darf kein Licht anbringen ohne Erlaubnis,

Und eine 2. Lampe ? Oder eine Steckdose für ein TK-Gerät oder eine kleine Holzwerkstatt ?
Das wäre alles ungefragt/unerlaubt unzulässig.

Der Wortlaut meint mit „Hausstromnetz“ sicherlich das Allgemeinlicht.
Allerdings darf man ja sowieso nicht ungefragt Leitungen legen, außerhalb der Mieträume schon gar nicht !
Übrigens, die Versorgung aus fremder Wohnung (du wohnst da ja offenbar gar nicht) wäre sogar nach den Lieferbedingungen des E-Versorgers unzulässig !

MfG
duck313

@duck313; Zu deinem letzten Absatz:

Die Wohnung darüber ist mein Eigentum, den Kellerraum darunter habe ich gemietet.
Darf ich dennoch kein Kabel dorthin legen [Lieferbedingungen des E-Versorgers]?

Danke
M.

Das verbieten dir die Niederspannungsanschlussverordnung, das BGB und das StGB.

Aus § 13 NAV:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;

Aus § 823 BGB:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig (…) das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Und am Ende noch der § 303 StGB:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Am Stromnetz darf nur ein eingetragener Installateurbetrieb arbeiten, wenn er dazu die Genehmigung des Inhabers hat.
Du: Niemals.
Ohne Genehmigung: Niemals.

2 Like

Dann wäre es rechtlich zulässig. Viele Mieter haben den Mieterkeller oder die Mieter-WM (in Gemeinschaftswaschküche) auf ihrem eigenen Stromzähler.

Aber fragen um Zustimmung musst Du und machen muss es ein Elektriker.

Hallo,
soll in dem Kellerraum nur Licht sein?
Das ist doch heute gar kein Thema, bissl brauchbare Batterie-und-LED-Beleuchtung, und schon kann man taeglich den beleuchteten Keller betreten und etwas holen. Mit PIR Sensor spart man sich sogar noch den Lichtschalter, das Fummeln nach dem Schalter, und hat die Haende zum Transport frei.
Niveau Nachtlicht aber zur Orientierung gut genug, eine Mignon haelt 2…3 Monate klick
Anfassen und rumtragen fuehrt zur Funktion wie Taschenlampe, geht erst aus wenn wieder Ruhe eintrat.
Mittelpraechtiges Licht fuer kleinen Kellerraum oder die dunkle Ecke unter den Kuechen-Oberschraenken klack
Wenn Du zwei von den Batterielichtern verteilst, hast Du in zwei Ecken Licht, in der Mitte wenig Schatten, und bei Batterie-Ende findest Du die „ausse“ Lampe noch.
Es gibt noch ca 20 andere Typen an LED PIR Automatik Batterie Lampen
Gruss Helmut

Hallo Markuss,
der Kellerraum ist Dir vom Vermieter vertraglich ohne Stromanschluss vermietet worden.
Dies wird im Vertrag überhaupt nur erwähnt, damit der Mieter nicht auf Kosten der anderen Mieter kostenfrei Strom verbraucht ( Kühlschrank, Licht, Heizstrahler usw.).

Du schreibst, es ist aber zur Zeit ein Stromanschluss vorhanden, der VERMUTLICH am Hausstromnetz angeklemmt ist.

Dann hat der Vermieter dies übersehen und würde bei einer späteren Begehung der Kellerräume davon ausgehen, dass DU unerlaubt nachträglich diese Leitung gelegt hast, also von Stromdiebstahl ausgeht.

Um spätere Unstimmigkeiten und Diskussionen zu vermeiden ( Sie Stromdieb, Sie !) , würde ich Dir empfehlen, für klare Vertragsverhältnisse zu sorgen und deinen Vermieter schriftlich zu informieren.

Alles andere kannste dann och gleich klären

der liebe Peter