Hi.
Es gibt einen Mietvertrag zu einem kleinen Kellerraum (ja, nur zu diesem Raum).
Darin steht: „Dem Mieter ist bekannt, dass kein Licht in dem Raum vorhanden ist“.
Punkt 1: Das entspricht nicht den Tatsachen, denn es ist (und war schon immer) Licht mit Schalter vorhanden, vermutlich hängt die Lampe am Hausstromnetz (Keller, Treppenhaus oder so).
Weiter heißt es: „Ein Anschluss an das Hausstromnetz bedarf der Zustimmung des Verwalters“.
Punkt 2: So ein Anschluss ist ja bereits vorhanden. Ergo brauch ich keine Zustimmung für das Vorhandene. Und wenn man nun dort eine zweite Lampe dranhängt, ist es ja nur eine Erweiterung.
Wie seht ihr das? Muss ich (formaljuristisch) eine Zustimmung für die zweite Lampe holen?
[Klar, dass man das am besten immer machen sollte, aber juristisch betrachtet: Würde man gegen den Vertrag verstoßen, wenn man eine zweite Lampe daranhängt?]
Und Punkt 3:
Wenn man anstelle des vorhandenen Kabels ein neues Kabel legt, welches aus der darüberliegenden Wohnung stammt, also über diese Wohnung Strom bezieht, bedarf es dann nach dieser Klausel einer Genehmigung? Bedeutet hier „Hausstromnetz“ generell neu Strom legen oder ist damit nur das allgemeine (wohnungsunabhängige) Stromkreis gemeint?
Anders gefragt: will man mit dieser Klausel nur erreichen, dass nicht ‚schwarz‘ vom Allgemeinstrom abgezapft wird oder will man das Stromlegen generell regulieren?
Gruß
M.