Hallo Novacaine,
vielleicht ist es bundeslandabhängig, aber in dem, in dem ich das mal gelernt habe, und in dem, in dem ich jetzt arbeite, wäre das nicht möglich, weil eine „Kollektivstrafe“ nicht erlaubt ist. Ich habe auch schon nach einer Arbeit einen Spickzettel gefunden, der sich nicht einer Person zuordnen ließ, und es war sehr eindeutig: Pech für mich! (Andererseits würde ich es aber auch als Pech bezeichnen, wenn ich zwei Langzeitklausuren aufstellen müsste…)
In Sachsen z.B. kann der Versuch eines Unterschleifs (immer gesetzt den Fall, ich weiß, wer es war und kann es ihm nachweisen!) die Note „ungenügend“ nach sich ziehen. Eine erneute Klausur sieht das Gesetz da z.B. gar nicht vor.
Auf eine zweite Langzeitklausur hätte ich als Schüler zugegebenermaßen auch keine Lust. Redet mit dem Lehrer, auf welcher Grundlage er die Wiederholung anzusetzen gedenkt. Wer sagt denn, dass der Zettel wirklich von eurer Klausur war? Gab es denn das Thema noch niemals zuvor? Oder ihr findet den Schuldigen, der sich freiwillig stellt - aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Viele Grüße,
sonne
P.S.: Wofür braucht man denn in Deutsch eigentlich einen Spickzettel? Und wofür einen Pons?