Mein Sohn (12. Klasse, Gymnasium) hat in einem Fach eine Klausur geschrieben. Diese Arbeit bestand aus vier Komponenten. Dies betraf zum einen die Bewertung des Hefters und sowie zum anderen drei Stellungnahmen zu vorgegebenen Sachthemen.
Mein Sohn hatte 12 Punkte und war mit der Benotung sehr zufrieden.
„Leider“ fanden andere Eltern, deren Kinder ansonsten Leistungsträger der Klasse sind, die Herangehensweise des Fachlehrers bei der Klausur als nicht korrekt, lehnten eine Bewertung des Hefters ab und legten beim Direktor des Gymnasiums Widerspruch ein, dem umgehend stattgegeben wurde. Eine schriftliche Begründung warum die Klausur annulliert wurde, erfolgte an die anderen Eltern nicht.
Die Klausur wurde mit geänderten Leistungsinhalten wiederholt. Die Aufgaben waren dabei nicht selbsterklärend, so dass der Lehrer umfangreiche Erklärungen gab. Leider war mein Sohn am Tag der Klausur nicht ganz gut drauf und hatte während der Erörterungen des Lehrers Nasenbluten, so dass er nicht alles erfassen konnte und ein Thema verfehlte.
Die Benotung der neuen Abeit war entsprechend schlecht und für ihn sehr ärgerlich.
Leider haben der Direktor und der Fachlehrer festgelegt, dass nun nur die zweite Arbeit zählt.
Meine Fragen hierzu:
Ist die Vorgehensweise des Direktors und des Fachlehrers korrekt? In welcher Form kann ich zu der Vorgehensweise Widerspruch einlegen? Gibt es eventuell ähnlich gelagerte Präzedenzfälle?