Mir wurde vor ca. 2 Wochen geschrieben das ich eine Klausur bestanden habe.Im nachhinein hat sich jetzt aber herausgestellt das ich diese gar nicht bestanden habe. Habe ich jetzt Anspruch darauf das mir die Klausur als bestanden gewertet wird?
Das kommt auf die näheren Umstände an!
Es muß Dir doch begründet worden sein, warum Du nun doch nicht bestanden hast.
Oder hast Du einfach was falsch verstanden?
Auf welchem Wege wurden Information 1 und 2 zu Dir getragen?
Mir wurde vor ca. 2 Wochen geschrieben das ich eine Klausur
bestanden habe.Im nachhinein hat sich jetzt aber
herausgestellt das ich diese gar nicht bestanden habe. Habe
ich jetzt Anspruch darauf das mir die Klausur als bestanden
gewertet wird?
Beim ersten mal wurde mir eine Mail geschickt in der ganz klar drin steht das ich die Klausur bestanden habe. Heute als ich in der uni war habe ich erfahren das schon einmal der umgekehrte Fall eingetreten ist das jemanden erst gesagt wurde das die Klausur nicht bestanden ist in der Klausureinsicht dann aber festgestellt wurde das diese doch bestanden war. Ich habe dann heute versucht meinen Schein im Sekretariat abzuholen, welcher ab nicht da war. Die Dozentin hzat mir auf meine Mail die ich sofort danach geschrieben habe zurück geschrieben das die Scheine schon alle ausgestellt wurden. Auf meine erneute Rückmail ob ich die Klausur wirklich bestanden habe wurde noch nicht geantwortet. Die Klausur war mein letzter Versuch.
Haben sie sich entschuldigt und hat Dir jemand persönlich gesagt, daß man sich geirrt hat?
Dann war’s das wohl.
Wenn nicht, kannste Dich an höherer Stelle beschweren, aber mach es schnell.
Frag in der allg. Studienberatung, wer bei Euch zuständig ist.
Hallo,
Sie müssen an einer sehr kleinen Hochschule studieren, dass sich Ihr Hochschulprüfungsamt die Arbeit machen kann, jedem Studenten bezüglich seiner bestandenen Prüfungen zu schreiben. Bei uns rufen sich die Studierenden diese Information über ein Computerprogramm ab. Nur wer durchgefallen ist, bekommt dies bei uns schriftlich mitgeteilt.
In jedem Fall ist diese Frage so schwerwiegend, dass Sie diese nur mit Ihrem Hochschulprüfungsamt an Ihrer Hochschule klären können! Sollten Sie nicht zu Ihrem Sachbearbeiter gehen wollen, empfehle ich Ihnen den Leiter/die Leiterin des HPA aufzusuchen. Nehmen Sie sich moralische Unterstützung mit und fragen Sie sachlich (!), was genau jetzt Ihre Möglichkeiten sind?
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiter helfen kann, aber Prüfungsrechtliche Fragen sind sehr heikel und sollten immer mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Nur dort erhalten Sie die rechtlich verbindliche Auskunft, die Sie in einem solchen Falle benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Mensah
Hallo,
nein das denke ich nicht. Die Nachricht war vermutlich unverbindlich, sodass Fehler vorkommen können. Informiere dich doch einfach bei den Verantwortlichen, aber nicht bestanden ist nicht bestanden…
Kommt darauf an, was der Grund war, warum Du jetzt nicht bestanden haben sollst. Bei einem reinen Verwaltungsfehler sehe ich keine Chance. Wurden die Arbeiten jedoch nochmal neu korrigiert und Du bist deswegen durchgefallen, hast Du ggf. eine Chance.
Sven
Da kann ich leider nicht helfen