Für eine möglichst zuverlässige Antwort müsste ich das Bundesland wissen. Die Regelungen unterscheiden sich jeweils.
Generell sollte eine Klausur auf Unterrichtsinhalte zurückgreifen. Dabei ist den Schülern einer Oberstufe das selbstständige Aneignen von Inhalten aber durchaus zumutbar.
Allerdings ist das eine so genannte „weiche“ Regelung - was ist zum Beispiel „zumutbar“ und was nicht? Im Konfrontationsfall habt ihr da häufig eher wenig Handhabe, da man gegen eine Klausur auch nicht direkt klagen kann, sondern den Beschwerdeweg einhalten müsste (Schulleitung, Schulbehörde etc.)
Was aber überall verbindlich ist, ist die Tatsache, dass eine Klausur einige Zeit im Voraus anzukündigen ist.
Mein Tipp daher:
1.) Sprecht mit eurem Schulleiter, dass er euch mindestens eine Vorlaufzeit von 14 Tagen gibt zwischen Ankündigung und Schreibtermin der Klausur. Dass also die Arbeit frühestens 14 Tage nach Wiedererscheinen der Lehrkraft geschrieben wird. Darauf sollte er sich einlassen, da Klausuren (wie gesagt) rechtzeitig angekündigt werden müssen.
2.) Setzt euch schon jetzt alle im Kurs zusammen (bspw. in den Stunden, die sonst ausfallen würden)und lernt gemeinsam in Gruppen oder Partnerarbeit den Stoff. Versucht ihn euch so einzuteilen, dass alle alles lesen und ihr zu jedem Termin einen bestimmten Abschnitt fertig oder vertieft habt. Eine® fängt an zu erklären, wie er das verstanden hat, die anderen ergänzen oder verbessern. Fertigt dazu jeweils gemeinsame Handzettel und/oder Schaubilder an.
Dokumentiert euren Arbeitsplan (was habt ihr zu wann gemacht).
Kommt die Lehrerin wieder, könnt ihr ihr euren Arbeitsplan vorlegen und Sie bitten, diesen bei der Klausur zu berücksichtigen. In den verbliebenen 14 Tagen könntet Ihr den Stoff gemeinsam wiederholen und vertiefen.
Dann schreibt ihr die Klausur.
Variante a: Die Noten der Klausur sind einigermaßen normal ausgefallen - kann so bleiben
Variante b: Die Noten fallen schlecht aus oder die Klausur ist sogar genehmigungspflichtig. Jetzt seid IHR eurer Sorgfaltspflicht als Schüler nachgekommen und hättet mit eurer (dokumentierten) Vorgehensweise gute Karten bei einer Beschwerde gegen die Klausur bei Schulleitung oder Schulbehörde…
Viel Erfolg!