Klausur ohne unterricht

Hallo ich bin Schüler des Gymnasiums und wollte fragen, ob es rechtlich erlaubt ist, dass ein Lehrer nach einer längeren Fehlzeit von 3 Wochen eine Oberstufenklausur schreiben darf. Zu beachten ist dabei, dass es sich um eine Sportklausur handelt, wobei keinerlei Theoretischer Unterricht vorangegangen ist. Wir haben nun dir Information erhalten, dass wir knapp 100 Seiten lernen sollen und damit rechnen müssen diese Arbeit zu schreiben sobald die Lehrerin wieder da ist, wobei kein genauer Termin bekannt ist

Unseren Rektor darauf angesprochen und mit der Lehrerin selbst eine Unterredung gesucht. Jedoch hat sie darauf bestanden und der Rektor blieb tatenlos. Zu den Vertrauenslehrern können wir nicht da es sich dabei um die besagte sportlehrerin handelt

Es tut mir Leid, in dem Bereich kenne ich mich rechtlich nicht aus. Ich würde sagen, es ist rechtens, so wie es gelaufen ist. Aber wüsste nicht, nach welchem Paragraphen.

Tur mir Leid
Stef

Es tut mir leid, aber ich kann zu diesem Thema nichts sagen, da ich kein Lehrer am Gymnasium war und mich im rechtlichen Rahmen nicht auskenne.
Vielleicht ist eine Nachfrage bei der Gewerkschaft GEW erfolgreicher oder beim Schulleiterverband Schleswig-Holstein.
MfG
hjtemplin

Hallo Brotherzzz,

Diese Frage lässt sich ohne Kenntnis deines Bundeslandes nicht eindeutig beantworten.

Gib uns doch bitte diese Info, dann werd ich versuchen, dir zu helfen.

Hallo,

also zunächst nach meinem Empfinden ist die dargestellte Situation so, dass diese Klausur nicht unangesagt kommt - ihr wisst ja schon geraumer Zeit, dass diese Klausur geschrieben werden soll (sowohl von der Lehrkraft wie auch nach dem Gespräch mit eurem Rex) außerdem denke ich, dass ein Oberstufenschüler genau weiß, wann Klausuren erfolgen (z. B. Mathe ca. im 6-Wochzen-Rhythmus - das wissen selbst die Mittelstufler), des weiteren muss die Lehrkraft ja eine Note bis zum Halbjahr machen d. h. für euch ist es noch einfacher einzuschätzen, wann diese Arbeit ist. Die Lehrkraft war jetzt längere Zeit krank und muss nun eben versuchen in der verbleibenden Zeit eine Arbeit unterzubringen. Ihr wisst scheinbar schon seit geraumer Zeit, dass der Termin indirekt schon feststeht (sobold sie wieder da ist) und außerdem scheinbar auch genau die Themen (ca. 100 Seiten wie du schreibst) Ehrlich gesagt würde ich mich an eurer Stelle nun eben schon mal hinsetzen und beginnen zu lernen, dann geratet ihr auch nicht in Zeitnot. Was mich etwas verblüfft ist die Tatsache, dass die Lehrkraft nicht mit sich reden lässt und dies verblüfft mich besonders, da es sich hier ja um eine Vertrauenslehrerin handelt, die eigentlich besonders gut mit den Schülern kommunizieren sollte. Also, irgendwas scheint hier vorausgegangen zu sein. Aber da es sich hier meiner Meinung nach weder um eine unangesagte Arbeit noch um unangesagten Stoff handelt, denke ich es ist rechtens.
Da aber Kultusangelegenheiten Angelegenheit der Länder ist und auch hier vielleicht differenzierte Regelungen zutreffen, rate ich einfach mal beim betreffenden Regierungspräsidium (diskret) nachzuhaken.

Für eine möglichst zuverlässige Antwort müsste ich das Bundesland wissen. Die Regelungen unterscheiden sich jeweils.

Generell sollte eine Klausur auf Unterrichtsinhalte zurückgreifen. Dabei ist den Schülern einer Oberstufe das selbstständige Aneignen von Inhalten aber durchaus zumutbar.
Allerdings ist das eine so genannte „weiche“ Regelung - was ist zum Beispiel „zumutbar“ und was nicht? Im Konfrontationsfall habt ihr da häufig eher wenig Handhabe, da man gegen eine Klausur auch nicht direkt klagen kann, sondern den Beschwerdeweg einhalten müsste (Schulleitung, Schulbehörde etc.)

Was aber überall verbindlich ist, ist die Tatsache, dass eine Klausur einige Zeit im Voraus anzukündigen ist.

Mein Tipp daher:

1.) Sprecht mit eurem Schulleiter, dass er euch mindestens eine Vorlaufzeit von 14 Tagen gibt zwischen Ankündigung und Schreibtermin der Klausur. Dass also die Arbeit frühestens 14 Tage nach Wiedererscheinen der Lehrkraft geschrieben wird. Darauf sollte er sich einlassen, da Klausuren (wie gesagt) rechtzeitig angekündigt werden müssen.

2.) Setzt euch schon jetzt alle im Kurs zusammen (bspw. in den Stunden, die sonst ausfallen würden)und lernt gemeinsam in Gruppen oder Partnerarbeit den Stoff. Versucht ihn euch so einzuteilen, dass alle alles lesen und ihr zu jedem Termin einen bestimmten Abschnitt fertig oder vertieft habt. Eine® fängt an zu erklären, wie er das verstanden hat, die anderen ergänzen oder verbessern. Fertigt dazu jeweils gemeinsame Handzettel und/oder Schaubilder an.

Dokumentiert euren Arbeitsplan (was habt ihr zu wann gemacht).

Kommt die Lehrerin wieder, könnt ihr ihr euren Arbeitsplan vorlegen und Sie bitten, diesen bei der Klausur zu berücksichtigen. In den verbliebenen 14 Tagen könntet Ihr den Stoff gemeinsam wiederholen und vertiefen.

Dann schreibt ihr die Klausur.

Variante a: Die Noten der Klausur sind einigermaßen normal ausgefallen - kann so bleiben

Variante b: Die Noten fallen schlecht aus oder die Klausur ist sogar genehmigungspflichtig. Jetzt seid IHR eurer Sorgfaltspflicht als Schüler nachgekommen und hättet mit eurer (dokumentierten) Vorgehensweise gute Karten bei einer Beschwerde gegen die Klausur bei Schulleitung oder Schulbehörde…

Viel Erfolg!

Hallo Brotherzzz,

ob dies rechtlich vertretbar ist, kann ich nicht sagen.

Hier wird offensichtlich eigenverantwortliches Lernen gefordert, welches durch Verschulden des Lehrers zu Stande gekommen ist.

Das ist weder fair, pädagogisch sinnvoll noch menschlich. Das darüber hinaus von oben herab diktiert wird, dient der positiven persönlichen Entwicklung der betroffenen Schüler sicherlich nicht.

Existiert eine Elternpflegschaft, die sich des Themas annehmen könnte? Hier sollte grundsätzlich, auch im Interesse des Direktors und des Rufs der Schule eine einheitliche, verbindliche und transparente Regelung getroffen werden.

PS. Den Kopf nicht in den Sand stecken, denn alles, was nicht tötet, macht hart.

LG

Hallo,
ich weiss nicht, wie die rechtliche Seite aussieht, da ich kein Gymnasiallehrer bin.
Aber normalerweise müssten die Schüler zumindest die Möglichkeit haben zum Lernstoff Fragen zustellen, besonders wenn dieser nicht unterrichtet wurde sondern nur aus dem Buch zu lernen war.
Eine Möglichkeit wäre über den Elternbeirat eine lösung zu suchen.
Viel Glück und ein hoffentlich gutes Ende.