Hallo!
Daß man die Korrektur von mit normaler Tinte geschriebenen Texten nicht erkennen kann, bezweifle ich stark. Schließlich kann man über einmal mit Tintenkiller behandelte Stellen nicht mehr mit Tinte drüber gehen, sondern mit irgendwelchen anderen Stiften.
Auch wird die Tinte nicht entfernt, sondern durch eine chemische Reaktion unsichtbar gemacht - mit mehr oder weniger hohem Aufwand lässt sie sich wieder sichtbar machen.
Man kann hier natürlich so argumentieren, daß man die Korrekturen bereits während der Klausur durchgeführt hat, und nicht erst hinterher. Das funktioniert aber höchstens bei Rechnungen und Rechtschreibfehlern, nicht bei ganzen Text-Passagen.
Eine Lehrerin von mir hat untersagt, einen Tintenkiller zu benutzen, sondern wir sollten das Geschriebene einfach durchstreichen und korrigieren. Sie meinte zwar auch, daß Tinte mit der Zeit wieder sichtbar werden könne, aber es ging darum, das Geschmiere mit dem blauen Stift auf dem noch feuchten Papier zu verhindern, bei dem auch Zeit drauf ging.
Aber es stimmt schon, das typische Königsblau ist nicht dokumentenecht.
Bei Klausuren ist es dennoch gang und gäbe, oft sogar Vorschrift, mit Füller in Königsblau zu schreiben.
Was das Schriftbild angeht: Naja, Tinte soll ein besseres Schriftbild ergeben, es soll auch zu ner besseren Schrift erziehen (bzw. sagen wir eher, ein Kuli soll das Schriftbild verderben). Allerdings, auf der Berufsschule ist es dafür eigentlich zu spät. Uns war in der Oberstufe das Schreibgerät freigestellt. Mit dem Kuli kann man auch deutlich schneller schreiben, und z.B. mit nem Lineal sauberer ne Linie, z.B. zum Durchstreichen ziehen.
Also: Wenn man an eine Klausur den Anspruch stellt, wirklich dokumentenecht geschrieben worden zu sein, dann geht die normale Tinte eigentlich gar nicht.
Ich vermute, man will nicht plötzlich die geliebte Tinte verteufeln, und lässt sie daher dennoch zu.