Kleinanzeigen Verkäuferangebot VB verbindlich?

Ich habe auf eine ebay Kleinanzeige reagiert, bei der der Preis mit VB angegeben wurde. Ich habe es so akzeptiert, jetzt meinte der VK, das sei ja nur die „Verhandlungsbasis“, er wolle mehr haben…ist das rechtlich gültig ? Ein Angebot, das ich annehmen, führt doch zum Verkauf, oder?

Verhandlungsbasis bedeutet, dass der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Preis geeinigt haben. Dass der Verkäufer mehr haben will wie in Anzeige steht, kommt mir allerdings auch ungewöhnlich vor.

Genau. Wenn der Verkäufer dann extra noch den Preis als Verhandlungsbasis bezeichnet, heißt das, dass noch eine Verhandlung notwendig ist.
Wer glaubt, dass eine Verhandlung den Preis nur nach einer Richtung verändern kann oder darf, hat nicht verstanden was Verhandlungen sind.
Das Verhalten des Verkäufers ist zwar ungewöhnlich aber rechtlich ist er auf der sicheren Seite.

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Auf der anderen Seite kann der Verkäufer den Verhandlungsablauf mit gefäkten, von Oma, Opa Schwiegermutter etc. Angeboten soweit in die Höhe treiben bis es ihm genehm ist.
Kleinanzeigen melden und mal sehen was die dazu sagen ich finds unlauter!
ramses90

Kleinanzeige bei Kleinanzeigen.de (ehemals „Ebay Kleinanzeigen“) ist wie Zettel bei Rewe an der Pinwand. Da gibt es keine Gebote, mit denen man den Preis treiben könnte. Man kann die beschriebene Vorgehensweise allenfalls noch als Dummenfang bezeichnen, aber dagegen gibt es keine Gesetze.

Eben.
Wie versteht man denn normalerweise die Formulierung „VB 100€“?
Ich verstehe ihn so: „Ich biete den Artikel für 100 € an. Vielleicht auch weniger - wenn wir darüber reden.“
Ich gehe davon aus, dass das Kaufangebot über 100 Euro eine Annahme des Verkaufsangebotes „100 € oder weniger“ darstellt und somit der Vertrag geschlossen ist.

Aber da habe ich einen Schritt übersprungen. Ist das überhaupt ein (verbindliches) Angebot zum Verkauf der Ware?
Ich denke nicht, dass die Anzeige ein „Angebot“ darstellt, sondern gerade auf Grund des Floskel „VB“ nur eine „Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes“ darstellt (invitatio ad offerendum).

Verbindlich ist daher bisher nur die Erklärung des Kaufinteressenten. Der Verkäufer hat, wenn meine Einschätzung richtig ist, dann die Wahl, ob er das Kaufangebot annimmt.

„Verbindliche Verkaufsangebote“ schließen meiner Meinung nach aus, dass der Preis noch unbestimmt ist.

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