Kleine Nebenverdienste - Steuernummer?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes „Problem“ - bzw. Frage.
Ich gehe momentan einem ganz normalen 40Stunden Job nach - und das soll auch so bleiben. Einen Nebenjob habe ich nicht.
Nun möchte ich mir gerne mit kleineren Dienstleistungen (Übersetzungen, Lektorat, Schreibarbeiten) etwas dazu verdienen.

Den ein oder anderen Auftrag habe ich bereits, ich muss ihn nur annehmen. Ich möchte allerdings nichts falsch machen, und schon gar nicht schwarz arbeiten.

Was muss ich beachten?
Brauche ich eine Steuernummer? Was ist, wenn ich eine Rechnung schreiben muss, kann ich das einfach so? Muss ich das Ganze irgendwo anmelden?

Meine Nebentätigkeit wird 400€ im Monat nicht überschreiten. Andere Nebeneinkünfte habe ich wie gesagt nicht.

Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, ich bin diesbezüglich wirklich grasgrün hinter den Ohren, und möchte nichts falsch machen.

Viele Grüße,
Kaddaa221

Hallo Kaddaa221,

Google ist manchmal wirklich Dein Freund :smile:)

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Viele Grüße
Alex

Hallo Kaddaa221,

zunächst wie immer: alle Auskünfte OHNE Gewähr, dies ist KEINE steuerberaterliche Auskunft. Ich empfehle immer eine Beratung durch den Fachmann - dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Grundsätzlich könne Sie Einkünfte aus den verschiedensten Quellen haben: als Angestellter, aus selbständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen o.ä. Wichtig ist zunächst, dass Sie diese Einnahmen (und damit verbundene Ausgaben) in Ihrer Einkommenssteuererklärung aufführen (mit einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Gängige Steuer-Software macht Ihnen das ohne Probleme möglich - wenn dies für Sie spanische Dörfer sind: Steuerberater!
Solange die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gegenüber Ihrem regulären Einkommen gering sind, müssten Sie nichts weiter unternehmen: der Gewinn wird schlicht bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt. Bei Ihren Rechnungen weisen Sie bitte keine MwSt. aus, denn ggü. dem Finanzamt sind Sie zunächst nicht USt-pflichtig.

Überlegenswert wäre, dass Sie - wenn Sie dies nun kontinuierlich betreiben - Ihre selbständige Tätigkeit bei der Kommune als Gewerbe anmelden (Kosten minimal, aber dann Pflichtmitgliedschaft in der IHK gegen Jahresbeitrag) und beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden (Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn die Nettoentgelte zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden. Das trifft nach Ihrer Angabe ja zu.
Vorteil: Sie können deutlich mehr Ausgaben steuerlich geltend machen, die ggf. auch Ihre Steuerschuld als Angestellter optimieren können. => insges. weniger Steuer.
Nachteil: s.o. Beitrag IHK, gesonderte Buchführung (machen Sie aber eh…, gesonderte Steuererklärung für das Gewerbe. Gewinnerzielungsabsicht muss erkenntlich sein, sonst Liebhaberei, dann geht das nicht.

Sinnvoll: zumindest in der Anfangsphase Steuerberater, um es sauber auf den Weg zu bringen.

Grüsse + viel Erfolg, Peter

Frage.
Ich gehe momentan einem ganz normalen 40Stunden Job nach - und das soll auch so bleiben. Einen Nebenjob habe ich nicht.Nun möchte ich mir gerne mit kleineren Dienstleistungen …

Brauche ich eine Steuernummer? Was ist, wenn ich eine Rechnung schreiben muss, kann ich das einfach so? Muss ich das Ganze irgendwo anmelden?

Meine Nebentätigkeit wird 400€ im Monat nicht überschreiten.

Hallo,

für diese Antwort bin ich der falsche Ansprechpartner.

Gruß