Hallo,
ich habe vor eine kleine semmel und plunder backerei als nebengewerde zu eröffen.
Ich selbst habe eine gute Lehre absolviert und noch in jahr als Bäcker gearbeitet.
Leider war der Verdienst sehr Mager und nun 6 Jahre Später hab ich wieder Lust aufs Backen. Ich habe eine Wohnung ca. 100 m² in meinen Haus leerstehent und will nun am liebsten wieder, so eine art Wochenends Bäckerei machen nur Plundergebäck und Semmel bzw. Bröchen.
Jetzt wollte ich euch Fragen ob dies überhaupt geht ??Das Finanzielle lassen wir hier mal außen vor
Hallo
Da du Bäcker gelernt hast,weißt du ja wie zeitintensiv die Herstellung von Plundergbäcken sind.
Wieviel möchtest du denn verkaufen? 30 / 50 ?
Gerade bei Plunder oder Blätteretigteilchen ist die manuelle Herstellung nicht einfach.
Oder hast du vor dir die entsprechenden Gerätschaften zu kaufen ?
Wie möchtest du deine Teiglinge gären ?
Ohne Gärraum kannst du nur Hausfrauenqualität (nicht abwertend gemeint) abliefern.
Was stellst du dir vor wer bei dir kaufen soll ?
Kaufst du dein Mehl kgweise beim discounter oder gleich 50 kg säcke von der Mühle ?
Das Lebensmittelrechtliche lassen wir mal aussen vor, da es von Bundesland zu Bundesland andere Vorschriften gibt .
Mit nur einem Jahr Berufserfahrung siehst du die Sache mit 6 Jahren Abstand vielleicht ein bißchen zu verklärt.
Dein Verlangen ab und zu wieder als Bäcker zu arbeiten kann ich zu 100% nachvollziehen, da es mich auch ab und zu juckt. Einfach weils riesig Spass macht.
Frag doch einfach mal in umliegenden Bäckereien nach ob die fürs Wochenende nicht einen Aushilsbäcker brauchen können. So könnte der Chef seinen Angestellten öfter mal einen Samstag freigeben (kommt selten genug vor).
Ich hab den Job selbst 20 Jahre gemacht und würde ihn bei besserer Bezahlung sofort wieder ausüben .
gruß
Mal abgesehen davon, dass für die gewerbliche Nutzung GEWERBEräume nötig sind und keine WOHNräume, gibt es hinsichtlich der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften einiges zu beachten.
Ob die Räume die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen, müsstest du prüfen (lassen). Dann wäre noch zu klären, ob eine entsprechende gewerbliche Nutzung überhaupt zulässig ist.
Der Publikumsverkehr und die damit verbundenen Störungen am Wochenende könnten schon Widerstand in der Nachbarschaft auslösen, die das ganze Projekt zum Scheitern bringen.
Gruß florestino
Hallo fasteddy62 und florestino,
Die nötigen Gerätschaften habe ich da ( Ladenbackofen mit garraum, Spiralkneter, Brötchenmaschine und eine kleine Kitchenaid )eine teigausroll maschine bräuchte ich noch. Die Geräte sind auch Recht neu also keine alten Stromfresser.
Die Wohnung ist momentan eh noch im rohbau und könnte nach den Standarts eingerichtet werden ist auch mit seperaten eingang.
Der Verkauf sollte wenn so erfolgen das die Kunden bestellen und ich ausliefere, damit die leute Samstags und Sonntags nicht aus den Haus müssen.
In mein Nachbardorf wurde es Jahrelang so gehandhabt aber die Bäckerei die Ausgeliefert hat ist insolvent. Meine Hauptfrage ist eigentlich besteht da eine möglichkeit dies ohne Meisterbrief oder ohne einen Meister anstellen zu müssen. Also ob ich nur ein Geselle sowas eröffnen könnte.
Hallo berndtsen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.08.2011 in bestimmten Berufen die Meisterpflicht bestätigt. Darunter fällt auch das Bäckerhandwerk mit seiner jahrhundertealten Tradition.
Meiner Ansicht nach zurecht, da die Herstellung von Lebensmitteln mit der entsprechenden Sach und Fachkenntnis verbunden sein muss.
Möchtest du dir ein zweites Standbein aufbauen ? Oder nur einfach aus Lust am Backen?
Der Lieferdienst im Nachbarort ist nicht grundlos insolvent geworden !
Samstags gehen die Leute sowieso zum einkaufen.
Ich bin vermutlich nicht der Durchschnittssonntägler, aber ein entspannter Sonntag beginnt für mich mit einem 20 bis 30 minütigen Lauf zum Bäcker und zurück.
Nun hätte ich noch eine persönliche Frage ?
Bist du nicht ausgelastet oder warum möchtest du das aufziehen.
Rechnen wird sich das nicht. Da legst du drauf.
gruß
Hallo Fasteddy62,
mir ist das schon klar das man um eine richtige Bäckerei zu führen ein Meister nötig ist.
Aber ich bin der Meinung das ich Brötchen und Plunderteilchen echt gut kann auch weiteres aber dazu fehlen die Maschinen. Daher Schließe bitte nicht über Menschen die du nicht persönlich kennst. Die Bäckerei die hier geliefert hat ist insolvent weil der Vater die Bäckerei seinen Sohn überschrieben hat und dieser ein auf dicken Max gemacht hat. Also lag es nicht an den Backwaren oder an den Preis ( eine Doppelte Semmel 0,50 €). Wenn man hier mal eben zum Bäcker laufen möchte bist du ca. 1,25 Std. unterwegs da man ungefähr 5 Km. laufen muss. Jetzt nochmal kurz zu deiner persönlichen Frage: Ich habe eine eine große Wohnung im Rohbau übrig und möchte sie ums verrecken nicht Leerstehen lassen oder Vermieten, also denke ich mir warum soll ich nicht so was machen Geräte sind da und der Familie und Freunde Schmeckt es immer was ich mache, helfe auch denen beim Backen wenn sie es nicht können. Ob ich dabei drauf lege wage ich zu bezweifeln da ich ja nur Zutaten, Gerätabnutzung, Verpackung, und den Kraftstoff für die Lieferung Zahlen muss.
Kfz Versicherung und Steuern zahle ich ja eh schon und der Strom kommt vom Dach dank Speicher Akku auch in der Nacht.
Hallo berndtsen
Wenn du Lust und die Möglichkeit hast es zu machen dann mach es.
Informier dich bei der zuständigen Behörde, stell dein Konzept vor und lass dir erklären welche Bedingungen du erfüllen mußt.
Ich glaub dir daß du es gut kannst,die Frage ist darfst du es und kannst du es gut genug um es als Gewerbe auszuüben.
Vergiss auch den kaufmännischen Teil nicht. Ob du bei so einem kleinen Nebengewerbe einen Steuerberater brauchst weiss ich nicht, aber die Frage kann dir hier im Forum beantwortet werden.
Den Lieferdienst konnte die Bäckerei machen, da sie den normalen Ladenbetrieb als Fundament hatte, sonst wäre das nicht tragbar gewesen.
Jeder Bäcker ist auf Lieferungen (Krankenhäuser,Schulen,Kigas) angewiesen.
Halt mich bitte auf dem Laufenden wie es weitergeht. Meine E-mail Adresse ist hier ja hinterlegt.
Dass die Räume noch nach den Vorgaben gestaltet werden könnten, heißt aber nicht, dass auch aus baurechtlicher Sicht ein Gewerbe erlaubt ist.
Wenn es ein Wohnhaus ist, dann kann man nicht einfach Gewerberäume aus einer Wohnung machen. Dazu muss eine Genehmigung zur Umnutzung eingeholt werden (Bauamt). Und die hängt davon ab, ob das Haus in einem reinen Wohngebiet steht (kein Gewerbe erlaubt), in einem allgemeinen Wohngebiet (nicht störendes Gewerbe zulässig) oder in einem Mischgebiet (Gewerbe möglich).