Veränderungen an natürlichen Gewässern bedürfen aber stets der
Einwilligung der dahinter und davor liegenden Anrainer.
Nein, sie bedürfen der Genehmigung der zuständigen Wasserwirtschaftbehörde - erst wenn die eine Erlaubnis erwägt, fragt sie ev. Anrainer, ist aber sehr unwahrscheinlich. Ich kenne solche Grundstücke, wir hatten sogar zeitweise selbst eines, aber die Besitzer beklagen sich darüber, dass am Bach nicht das Geringste verändert werden darf, theoretisch machen sich Kinder, die einen Damm aus ein paar Steinen bauen, bereits strafbar. Andrerseits muss aber der Besitzer Schäden z.B. an der Böschung umgehend auf seine Kosten reparieren lassen.
Ausserdem gibt es alte Wasserrechte, z.B. von ortsansässigen Mühlenbesitzern. Hier in Pfullingen gab es mal eine ganze Menge Mühlen, da waren die Rechte, die Wasserkraft zu nutzen, bis ins Letzte aufgeteilt. In so einer Mühle hatten wir mal einen Zweigbetrieb, da war ein wunderschöner Zulauf zum Mühlenrad mit Wiese und Pappelreihen und Forellen - die durfte man aber nicht behelligen, denn die Fischereirechte hatte jemand ganz anderes.
Ein Bach auf dem Grundstück ist nicht immer nur ein Spass, solche Fälle werden aber immer seltener, da die Behörden das möglichst vermeiden. Bei unserem Industrieneubau war auch ein angrenzender Bach, war auch schön, aber die letzten 3 m bis zum Bach hat man uns nicht verkauft, die hat die Stadt behalten.
Gruss Reinhard