Kleinen Bach nutzen

Hallo,

darf ein kleiner bach, der durch das eigene Grundstück fließt energietechnisch genutzt werden? Wie würde man das am besten bewerkstelligen, darf man das und lohnt es sich? Der Bach ist nur ca. 50cm breit und 30 cm tief. Kann man damit überhaupt energie erzeugen?

Meine einschätzung ist, das man maximal einen Fahrrad dynamo betreiben kann der für eine kleine glühbrine ausreicht. was denkt ihr?

gruß
Simon

Diese Frage kann man so nicht beantworten.

Entscheidend ist die kinetische Energie deines Baches. Die hängt von der Geschwindigkeit mit der das Wasser einfließt und dem Gefälle auf deinem Grundstück ab.

Darüber hinaus ist die Nutzung eines solchen Gewässers meines Wissens genehmigungspflichtig (wobei ich nicht weiss, ob die unterhalb einer bestimmtne Bachgröße entfällt).

Hallo.

darf ein kleiner bach, der durch das eigene Grundstück fließt
energietechnisch genutzt werden? Wie würde man das am besten
bewerkstelligen, darf man das und lohnt es sich? Der Bach ist
nur ca. 50cm breit und 30 cm tief. Kann man damit überhaupt
energie erzeugen?

Ohne Stauwehr nicht, wenigstens nichts Wesentliches.
Veränderungen an natürlichen Gewässern bedürfen aber stets der Einwilligung der dahinter und davor liegenden Anrainer.

Meine einschätzung ist, das man maximal einen Fahrrad dynamo
betreiben kann der für eine kleine glühbrine ausreicht. was
denkt ihr?

Naja, im Prinzip schon. Technisch gesehen könntest du wahrscheinlich auch zehn Wasserräder mit Fahrraddynamo hintereinander betreiben.

Lohnen wird es sich nicht, aber Spaß könnte es machen.

mfg

Veränderungen an natürlichen Gewässern bedürfen aber stets der
Einwilligung der dahinter und davor liegenden Anrainer.

Nein, sie bedürfen der Genehmigung der zuständigen Wasserwirtschaftbehörde - erst wenn die eine Erlaubnis erwägt, fragt sie ev. Anrainer, ist aber sehr unwahrscheinlich. Ich kenne solche Grundstücke, wir hatten sogar zeitweise selbst eines, aber die Besitzer beklagen sich darüber, dass am Bach nicht das Geringste verändert werden darf, theoretisch machen sich Kinder, die einen Damm aus ein paar Steinen bauen, bereits strafbar. Andrerseits muss aber der Besitzer Schäden z.B. an der Böschung umgehend auf seine Kosten reparieren lassen.

Ausserdem gibt es alte Wasserrechte, z.B. von ortsansässigen Mühlenbesitzern. Hier in Pfullingen gab es mal eine ganze Menge Mühlen, da waren die Rechte, die Wasserkraft zu nutzen, bis ins Letzte aufgeteilt. In so einer Mühle hatten wir mal einen Zweigbetrieb, da war ein wunderschöner Zulauf zum Mühlenrad mit Wiese und Pappelreihen und Forellen - die durfte man aber nicht behelligen, denn die Fischereirechte hatte jemand ganz anderes.

Ein Bach auf dem Grundstück ist nicht immer nur ein Spass, solche Fälle werden aber immer seltener, da die Behörden das möglichst vermeiden. Bei unserem Industrieneubau war auch ein angrenzender Bach, war auch schön, aber die letzten 3 m bis zum Bach hat man uns nicht verkauft, die hat die Stadt behalten.

Gruss Reinhard

2 Like

Hallo Reinhard.

Danke, da habe ich wieder etwas dazu gelernt.

Was mich mal interessieren würde, ist, bei wem die Fischereirechte ursprünglich lagen.

In meiner Jugend im Allgäu (vor 60 Jahren) gab es noch Bauern, die die hatten. Ob das aber mit den angrenzenden Grundstücken zusammen hing, weiß ich leider nicht.

Heute ist natürlich alles verpachtet.

mfg M.

Hallo!

Was mich mal interessieren würde, ist, bei wem die
Fischereirechte ursprünglich lagen.

Das wird von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sein. Es kann sich jedenfalls um sehr alte Rechte handeln. Ich war mal auf einer Botanik-Exkursion in den Rheinauen in der Nähe vom Europapark Rust. Dort gibt es eine Familie, die die Fischereirechte in einem bestimmten Abschnitt irgendwann im Mittelalter auf unbestimmte Zeit verliehen bekommen hat und noch heute besitzt. Das lustige daran: Das Gewässer ist gar nicht mehr der Rhein, weil dieser im Zuge der Flussbegrading seit dem 19. Jahrhundert an ganz anderer Stelle fließt.

Michael

PS: Habe gerade nachgeschaut: „Seit dem Mittelalter“ war stark übertrieben. Die Fischerzunft besteht „erst“ seit 1583. http://www.fischerzunft-rust.de/

Was mich mal interessieren würde, ist, bei wem die
Fischereirechte ursprünglich lagen.

Hallo,

Zitat von der Website Pfullingens:
„Kaiser Otto I. vergibt Fischereirechte, erste Erwähnung im Jahre 937
Im Jahre 937 wird Pfullingen zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Der Anlass war die Schenkung des Fischereirechtes entlang der Echaz durch Kaiser Otto I. an den Priester Hartbert. Siehe Schenkungsurkunde“

Wie sie von da auf den heutigen Besitzer gekommen sind, wird sich wohl nicht mehr ganz aufklären lassen.

Gruss Reinhard

Bei Anlagen bis zu einer Leistung von 100 KW (das entspricht der Leistung eines Mittelklasse- Autos) übersteigen die an einem Fließgewässer angerichteten ökologischen Schäden den Nutzen, den man durch die Energiegewinnung haben könnte. So eine Studie des Bundesumweltamts.
Udo Becker

Hallo Udo,

Bei Anlagen bis zu einer Leistung von 100 KW (das entspricht
der Leistung eines Mittelklasse- Autos) übersteigen die an
einem Fließgewässer angerichteten ökologischen Schäden den
Nutzen, den man durch die Energiegewinnung haben könnte. So
eine Studie des Bundesumweltamts.

Wie haben die das gerechnet?
Über die Kosten?
Dann stimmt diese Rechnung nur für einen bestimmten Energiepreis, bzw. für die aktuelle Politik.

Wie man an der Ölkriese in den 70er gesehen hat, kann sich so etwas sehr schnell ändern.

Und wie sieht die Rechnung aus, wenn ich mit der Energie aus dem Wasser mein E-Auto betanke und die Bude heize, anstatt die Energie aus Öl und Kohle zu beziehen?

MfG Peter(TOO)

Moin,

die an
einem Fließgewässer angerichteten ökologischen Schäden

hm, solch eine Quantifizierung halte ich für sehr problematisch.
Eine intakte hochdifferenzierte Auenlandschaft mag da weit ‚wertvoller‘ sein als ein begradigter schon kanalartig angelegter Gewässerlauf.

Ach ja, der Durchschnitt!
Wenn ich meine beine in Flüssigen Stickstoff tauche und meinen Kopf in eine heiße Ofenröhre, fühle ich mich im Durchschnitt pudelwohl.

Gandalf

Bei Anlagen bis zu einer Leistung von 100 KW (das entspricht
der Leistung eines Mittelklasse- Autos) übersteigen die an
einem Fließgewässer angerichteten ökologischen Schäden den
Nutzen, den man durch die Energiegewinnung haben könnte. So
eine Studie des Bundesumweltamts.

Das mag sein bei Neubauten, wir hatten aber einen mindestens 500 Jahre alten Mühlenbach, beidseitig mit Pappeln bestanden und mit Forellen, den stillzulegen wäre der echte ökologische Schaden. Leider wurden aber in den vergangenen Jahrzehnten viele alte Kleinkraftwerke stillgelegt, obwohl sie kontinuierlich Geld verdienten, weil sie den Interessen der Verteilung von Strom aus Grosskraftwerken, vor allem aus AKWs, im Weg waren. Dass das ökologisch so toll gewesen sein soll, lasse ich mir nicht einreden, rückgängig machen kann man es aber auch nicht mehr.

Gruss Reinhard

Eine intakte hochdifferenzierte Auenlandschaft mag da weit
‚wertvoller‘ sein als ein begradigter schon kanalartig
angelegter Gewässerlauf.

Das Stauen ist ein Problem (Erwärmung, Verschlammung, Sauerstoffdefizit), vor allem wegen der heute vorhandenen Über-Eutrophierung. Das Wanderhindernis in beide Richtungen (Fischtreppen funktionieren vor allem im Kopf der Ingenieure, Turbinen verletzen und töten Fische, am Rechen werden Fische angedrückt bis sie vom Rechenreiniger entsorgt werden) ist technisch nicht gelöst. Dem Gewässer fehlt die Dynamik der Umlagerung des Substrats, der Sauerstoffeintrag der durch das natürliche Überwinden des Gefälles erfolgt, fehlt.

Ach ja, der Durchschnitt!
Wenn ich meine beine in Flüssigen Stickstoff tauche und meinen
Kopf in eine heiße Ofenröhre, fühle ich mich im Durchschnitt
pudelwohl.

Wo stand in meiner Antwort was von Durchschnitt ?
Udo Becker