Hallo @Wiz,
ich gebe Dir natürlich recht, daß auch dieser Rat von @pasquino zu pauschal ist.
Er ist aber trotzdem nicht ganz so falsch wie die Aussage von @Christa.
Bei Kleinbetrieben kommt es noch mehr als sonst bei Kündigungen auf die Einzelfallumstände und eine fachlich fundierte Beratung an.
Wenn ich mich aber an die Aussage von Christa halte, dann könnten selbst unberechtigte Kündigungen rechtswirksam werden, wenn die Betroffenen nicht wissen, daß man/frau sich dagegen wehren kann.
Bei einer voreiligen Klageeinreichung hat man/frau in jeder Stufe des Verfahrens bis unmittelbar vor dem Urteil noch die Möglichkeit, eine aussichtslose Klage ohne größere Kosten zurückzuziehen.
Und wenn jemand nicht so wirklich Ahnung hat, ob eine Kündigung berechtigt ist und sich erst fachlichen Rat einholen muss, ist auch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage „vorsichtshalber“ durchaus empfehlenswert, um nicht die Klagefrist zu verpassen.
&tschüß
Wolfgang