Kleines Unternehmen kündigt Vertrag, bietet Arbeit als Freiberufler an

Hallo,

mir ist bewusst, dass eine Kleinfirma nicht den Gesetzen unterliegt, die für große Unternehmen gelten, aber es wäre interessant, Eure Meinungen zu folgender Situation zu erfahren.

Firma A (weniger als 5 Angestellte, plus einige Freiberufler) beschließt, die Verträge der angestellten Mitarbeiter zu kündigen. Als Grund wird ein geringeres Arbeitsvolumen angegeben.

Das Unternehmen macht jedoch keine Verluste und wird nicht geschlossen.

Das Unternehmen teilt den derzeitigen Beschäftigten mit, dass sie gerne weiterhin als Freiberufler für das Unternehmen arbeiten können.

Mindestens ein Mitarbeiter (mit Vertrag) ist seit mehr als 12 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt.

Gibt es irgendetwas, was die Angestellten tun können, da sie nicht als Freiberufler arbeiten wollen? (Bitte nicht „Finde einen anderen Job“ schreiben. :grin:)

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Vielen Dank!

Mir ist bewusst, daß ich absolut keine Ahnung von dem Thema habe, trotzdem schreibe ich jetzt mal, was mir spontan einfällt:
1.) Ist diese Konstellation nicht genau das Modell Leiharbeit, Zeitarbeitsfirma, oder wie auch immer das heißt…?
2.) Ist das Vorgehen des Arbeitgebers nicht ein großes Risiko hinsichtlich ständiger Unklarheiten bzgl. Scheinselbständigkeit - mit den größeren eventuellen Auswirkungen auf den Arbeitgeber.?

Servus,

Sie können den (offenbar ziemlich ahnungslosen) Arbeitgeber darauf hinweisen, dass die ganze Aktion für ihn ganz ekelhaft teuer werden kann, wenn er nicht vor der Einstellung eines Scheinselbständigen ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV anleiert. Wenn die Scheinselbständigkeit erst später bei einer Sozialversicherungsprüfung erkannt wird, kann er nämlich nur für drei Monate rückwirkend die Arbeitnehmeranteile der von ihm nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge von den scheinselbständigen Mitarbeitern einfordern, und für die gesamte früher schon scheinselbständig gearbeitete Zeit trägt er das gesamte Paket (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile - hochgerechnet von dem, was er ausgezahlt hat, als „Netto“) selbst und kann es auf niemanden abwälzen.

Was eine freiberufliche Tätigkeit ist, ist im Sozialversicherungsrecht in Anlehnung an das Steuerrecht klar definiert, da hilft aller Lirumlarum und alle Wortwolken nichts.

Und von der sozialversicherungsrechtlichen Scheinselbständigkeit kommt man dann relativ leicht auch zum Arbeitsrecht, und da wird die falsch durchgeführte „Arbeit auf Abruf“ dann nochmal extra teuer für die Knalltüte…

Schöne Grüße

MM

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Servus,

nein - ein Leiharbeitnehmer ist beim Verleiher als Arbeitnehmer angestellt. Scheinselbständige sind da nicht im Spiel.

Schöne Grüße

MM

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Ich vermute, dass dieser Begriff hier falsch verwendet wird.
Siehe dazu:

Vielleicht meinst du eher so etwas wie „freie Mitarbeiter“, was nichts anderes ist als die Beschäftigung Selbständiger ist.

Der Arbeitgeber darf euch - mangels Geltung des Kündigungsschutzes im Kleinbetrieb - anscheinend wirklich kündigen.

Er darf euch dann dennoch beschäftigen, wenn ihr selbständig arbeitet; ihr befindet euch dann aber je nach Ausgestaltung eventuell jenseits der Grenze zur „Scheinselbständigkeit“,

Wie kann man sich wehren?

Indem man sich organisiert und sich eine Gewerkschaft zu Hilfe holt.
Seid ihr alle ersetzbar?

Als Selbständige dürft ihr selber bestimmen, ob, wann und wie ihr Aufträge des ehemaligen Chefs ausführt.

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Ja, die Frage nach Risiko Scheinselbständigkeit meinte ich auch nicht im Zusammenhang mit meiner Überlegung zur Zeitarbeitsfirma.

Aber was ist denn damit? Wie funktionieren denn diese Zeitarbeitsfirmen? Könnte der AG seine bisherigen AN an eine solche „vermitteln“ und diese dann „mieten“? Wäre das ggf. ein gutes oder schlechtes Geschäft für die Angestellten?

Wie gesagt - Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitgeber wie Randstad, Adecco usw. angestellt, der sie an andere Unternehmen verleiht. Das war ursprünglich dafür konzipiert, dass sich Arbeitsspitzen für bestimmte Berufe und Spezialisierungen, die bei verschiedenen Unternehmen einer Branche zu verschiedenen Zeitpunkten eintreten (z.B. Hoch-, Tief- und Straßenbau), auf diese Weise durch verliehene Arbeitnehmer erledigen lassen, ohne dass sie sich das entleihende Unternehmen per Festanstellung dauerhaft ans Bein bindet.

Wurde dann etwa ab den 1990er Jahren bis in die 2010er Jahre hinein missbraucht zur Umgehung von Kündigungsschutz, von geltenden Tarifverträgen, von Bestimmungen zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur „Auslagerung“ von Probezeiten. Die wichtigsten Schlupflöcher sind dabei aber mittlerweile gestopft - heute findet Missbrauch vor allem dort und dann statt, wenn Arbeitnehmer ihn (u.a. auch wegen mangelnder Sprachkenntnisse) sich gefallen lassen, ohne ihre Rechte zu beanspruchen.

Kurzer Sinn: Im gegebenen Fall, wo der Arbeitgeber Arbeit auf Abruf willkürlich und ohne Beachtung der Vorschriften des TzBfG einführen möchte, indem er seine Belegschaft zu Scheinselbständigen umklassiert, und wenn sie es sich gefallen lassen, dabei auch noch gleichzeitig die Löhne um rund zwanzig Prozent senken will, gäbe es für ihn keine Möglichkeit, das so, wie es ihm vorschwebt, durch Entlassung der Belegschaft bei anschließendem Einsatz über ein Leiharbeitsunternehmen einzurichten - diese lassen sich kurzfristig angekündigte Überlassung für kurze Zeit natürlich auch so bezahlen, dass ihr Risiko, keinen Anschlussauftrag für den Arbeitnehmer zu finden, damit abgedeckt ist.

Schöne Grüße

MM

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Jetzt fehlt nur noch „Equal Pay Plus“, wie es nach meiner Kenntnis unter anderem Frankreich praktiziert. Nicht nur, dass Leiharbeiter von der Leiharbeitsfima das selbe Entgelt erhalten wie die Festangestellten des Leiharbeitnehmers. Nein, sie bekommen zusätzliches Entgelt von üblicherweise +10% als Ausgleich für das prekäre Arbeitsverhältnis.

Unter solchen Umständen würde sich das hier, gar nicht lohnen:

Es wäre, rein monetär betrachtet, ein Desaster. Der Chef der Firma würde nicht nur seinen, dann ehemaligen, Angestellten 10% mehr bezahlen, sondern auch noch dem Vermittler einiges in den Rachen werfen.

Aber das ist für Deutschland linke Utopie, wie sie nur in Kommunistischen Ländern wie Frankreich vorkommt. (Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten. Ich habe genug davon.)

P.S.:

„Vermitteln“ funktioniert sicher nur mit sehr ungebildeten, geradezu dummen oder deutschen Sprache nicht mächtigen Angestellten. Denn der Chef müsste seinen Mitarbeitern kündigen und der daneben sitzende Account vom Leiharbeitsunternehmen müsste ihnen einen neuen Arbeitsvertrag unter die Nase halten, den die, freiwillig und ohne selbständig zu denken (oder leider, ohne ihn zu verstehen) unterschreiben müssten.

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Wird das Leiharbeitsmodell denn irgendwie gefördert? Steuerlich für die Zeitarbeitsfirma oder sonstwie? - Dann könnte das für AN ja zumindest bei gleichem Gehaltsniveau funktionieren. Der Ex- AG hat ja mindestens annähernd den bisherigen Lohn über, Lohn-NK werden gefördert, über weitere Einsätze bei anderen leihenden Auftraggebern kommen AN sowie ggf. Verleiher auf höhere Einkommen und Gewinne.
Aber ich vermute, das ist nicht Zweck der Sache…

In der Vergangenheit haben einige größere Unternehmen selbst Zeitarbeitsfirmen gegründet und das gesamte Personal bestimmter Bereiche ist dorthin mehr oder weniger freiwillig dorthin gewechselt. (z. B. das Pflegepersonal von Krankenhausbetreibern oder die Auffüller in Supermärkten). Das ging teilweise soweit, dass aus dem Nichts „Gewerkschaften“ aufgetaucht sind, mit den dann diese Arbeitszeitfirmen Tarife abgeschlossen haben (natürlich in arbeitgeberfreundlicher Höhe).

„Gewonnen“ haben da aber eher die eigenständigen Arbeitszeitfirmen, die das Personal mit höherem Gehalt und besseren Arbeitszeiten zu sich gelockt haben. Das geht sogar so weit, dass noch Festangestellte von sich aus in den Krankenhäusern gekündigt haben und zu den externen Zeitarbeitsfirmen gewechselt sind.

Inzwischen hat sich die Lage am Arbeitsmarkt umgedreht. Arbeitgeber mussen um jeden Mitarbeiter kämpfen. Da sind solche Methoden noch mehr kontraproduktiv für Arbeitgeber.

Hinzu kommt, dass z. B. in Polen die Löhne deutlich angezogen sind. Aktuell ist es nicht selten, dass in Deutschland im Niedrigohnsektor morgens zu Arbeitsbeginn festgestellt wird, dass solche Mitarbeiter zum Monatsanfang einfach nicht mehr auftauchen und auch nicht mehr erreichbar sind.

Was will ich damit sagen?

Ob ein Arbeitgeber von rechtlicher Seite könnte, ist aktuell in vielen Fällen eigentlich gar nicht so relevant, solange man nicht folgende Logik anwendet:

Ausnahme sind natürlich Arbeitnehmer, die es aufgrund von Alter, Behinderung o. ä. schwerer haben, eine neue Arbeit zu finden.

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Vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten und entschuldige bitte, dass ich so lange gebraucht habe, um zu antworten, aber ich war über das Wochenende weg.

Es tut mir sehr leid, wenn ich die Terminologie hier missverstanden habe – ich war immer fest angestellt und habe keine Ahnung von den verschiedenen Formen von Freiberufler, freier Mitarbeiter, Selbständiger usw.

Vielleicht kann ich die Situation genauer erklären:

Die Personen, die derzeit für uns arbeiten, aber nicht fest im Unternehmen angestellt sind, arbeiten auch woanders. Sie koordinieren diese Arbeit direkt mit den anderen Unternehmen und stellen ihnen die Arbeit direkt in Rechnung.

Bei uns koordiniert unser Unternehmen die Arbeit mit den Unternehmen, in denen die Arbeit ausgeführt wird, und die nicht fest-angestellten Personen führen die Arbeit aus und stellen sie unserem Unternehmen in Rechnung.

Die derzeit fest angestellten Mitarbeiter führen auch diese Arbeit für andere Unternehmen aus, werden aber von unserem Unternehmen als Arbeitgeber bezahlt.

(Ich hoffe, das ergibt Sinn!)

Mein Chef hat vorgeschlagen, dass wir (die derzeit fest angestellten Mitarbeiter) uns Teilzeitjobs suchen, bei denen wir angestellt sind (mit Lohnsteuerkarte), und dann als Zusatzverdienst Arbeiten für seine Firma ausführen, d. h. wir schicken ihm Rechnungen für unsere Arbeit.

Ich habe keine Ahnung, wie die genauen Details aussehen, und es scheint alles sehr kompliziert zu sein.
Das ist nicht das, was ich mir so spät im Leben erhofft hatte …

Ich würde das nicht zwingend als „Methoden der AG“ bezeichnen. Sicherlich hat sich das ein oder andere Unternehmen ins Knie geschossen, eigene MA abzubauen und lieber ANÜ zu nutzen. Aber es gibt nicht wenige AN, die von sich aus ganz bewusst eine Anstellung in ANÜ gegenüber der direkten Anstellung bei einem Auftraggeber des ANÜ bevorzugen. Denn ANÜ und ANÜ sind durchaus zwei Paar Schuhe.

Natürlich gibt es da Geschichten, mit denen gering qualifizierte Leute zu Hungerlöhnen und auch ansonsten schlechten Arbeitsbedingungen zum Einsatz kommen. Nicht so dramatisch läuft es dann in einem Bereich, in dem grundsätzlich akzeptable Arbeitsbedingungen herrschen, aber eine direkte Anstellung bei einem Auftragnehmer von den AN angestrebt wird, weil sie tatsächliche Vorteile hat oder zumindest als vorteilhaft betrachtet wird.

Es gibt aber auch noch eine ganz andere Dimension von ANÜ. Und das sind spezialisierte Dienstleister, die gut bis hoch qualifiziertes Personal mit sehr guten Verträgen halten, die für die MA so vorteilhaft sind, dass diese gar keinen Wunsch haben, aus so einer Geschichte raus zu gehen/sich ganz bewusst für so ein Beschäftigungsverhältnis entscheiden. Sei es - z.B. im Gesundheitswesen aktuell häufig anzutreffen - dass flexiblere Arbeitszeitmodelle angeboten werden (MA brauchen keine Nachtschichten oder Wochenenden arbeiten), sei es, dass die Bezahlung gegenüber dem Tarif eines Auftragnehmers deutlich höher ausfällt, der hausintern Probleme mit außertariflicher Beschäftigung hat oder entsprechende Spezialisten nur kurzfristig braucht. Und bestimmte Spezialisten wissen eben auch um ihre Situation, dass sie am besten verdienen und auch wertvoller werden, wenn sie genau solche ggf. recht kurzfristigen Projekttätigkeiten erbringen, dabei auch noch die Welt kennenlernen, …

Ich habe viele Jahre in Unternehmen gearbeitet, die u.A. auch Mitarbeiter in ANÜ in letzterem Modell sowohl selbst vermittelt, als auch regelmäßig eingekauft haben. Und da floss immer ordentlich Geld. Viele Bekannte aus der Zeit sind bis heute entsprechend tätig, und wollen genau dies und nichts anderes. Und ich selbst bin vor einigen Jahren auch ganz bewusst (nicht zum ersten Mal) wieder in so ein Modell eingestiegen und kann nur müde über jede Menge Stellenangebote lächeln, die mir regelmäßig gemacht werden. Natürlich trägt man das Risiko, schneller als ein klassisch angestellter MA, seinen „konkreten Arbeitsplatz zu verlieren“. Aber mein Verleiher hat mehr als genug Kunden, die sich die Finger nach Leuten wir mir lecken würden. Und ich bin immer noch ein extrem neugieriger und wissbegieriger Mensch. D.h. ich fände es durchaus spannend, noch mal wieder etwas anderes zu machen, so gut mir die aktuelle Position gefällt.

Ich will ein wenig für mich sortieren:
Hilfreich wäre, wenn man die Art der Leistung ein wenig besser kennen würde (ob man denn überhaupt freiberuflich tätig sein könnte). Bei der Fa. A könnte es sich um ein Planungsbüro handeln, und ihr erstellt Planungen/Pläne/Konstruktionen für eure Auftraggeber. Oder ihr erstellt Webauftritte für eure Auftraggeber. Oder sonst sowas in der Art. Und du hättest die berufliche Qualifikation für eine freiberufliche Tätigkeit (Alternative wäre ein Gewerbe anmelden, z.B. als Maler oder Fahrer).

Die externen Mitarbeiter machen die gleiche Arbeit wie du (Pläne zeichnen, Webseiten erstellen o.ä.) und deine Kollegen.

Im Falle einer Kündigung sollte man Kündigungsschutzklage einreichen. Solange der Arbeitgeber externes Personal mit den gleichen Arbeiten wie ihr sie ausführt beschäftigt, wird er erst einmal die externen (i.d.R. günstigeren) Freiberufler wegen geringer Auftragslage nicht weiter beschäftigen sollen. Die Argumentation der Kündigung jedenfalls wird schwierig, es könnte dann teuer werden für den Arbeitgeber (im Vorfeld einmal eine mögliche Abfindung und Aufhebungsvertrag abklären).

Das ist denkbar. Jedoch besteht das Risiko, dass der ehemalige Arbeitgeber dann keine Aufträge erteilen wird und der „Zusatzverdienst“ einfach ausfällt (was bei der geschilderten geringeren Auftragslage nicht unwahrscheinlich ist).

Zudem gibt es dann auch steuerliche und sonstige Risiken und Unsicherheiten, die man im Voraus nicht weiß und eingrenzen sollte.

Andererseits bietet sich die Möglichkeit, eine freiberufliche Tätigkeit dann aufzunehmen, wenn man potentielle weitere Auftraggeber (beispielsweise aus dem Kundenkreis deines Arbeitgebers) in Aussicht hat, die eine vielleicht lukrative freiberufliche Tätigkeit erlauben könnte (Voraussetzung wäre natürlich entsprechendes Knowhow und Ausstattung).

Wenn du die 12 Jahre und nicht mehr weit zur Rente hast, dann würde ich eine Kündigung dem Vorschlag deines Chefs auf jeden Fall vorziehen. Du hast Aussicht auf eine gute Abfindung und die Möglichkeit auf andere Jobs, wenn du suchst (auch wenn du das am Anfang gleich abgelehnt hast).

Was glaubst du wohl, warum er

und

geschrieben hat? Für dich zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html

Damit kann man schon etwas anfangen. D.h. wir reden hier ganz offensichtlich nicht von ANÜ. Die bisherigen „Externen“ arbeiten für deinen aber auch andere Arbeitgeber. D.h. da liegt dann auch vermutlich keine Scheinselbständigkeit vor (trotzdem sollte der AG sich natürlich über ein Statusfeststellungsverfahren diesbezüglich absichern). Auch wenn der Begriff immer wieder falsch verwendet wird, sind sie auch keine Freiberufler, wenn sie von der Art ihrer Tätigkeit keinen der normierten freien Berufe ausüben.

Sie werden insoweit vermutlich über Werk- und/oder Dienstleistungsverträge als Selbständige mit Gewerbeschein beauftragt, und schreiben als solche Rechnungen für die erbrachte Leistungen. Die gesamte soziale Absicherung eines Arbeitnehmers entfällt dadurch und die Selbständigen müssen aufpassen, brutto nicht für netto zu verstehen, sondern sich selbst auf eigene Kosten entsprechend absichern. D.h. Krankenversicherung, Rücklagen für schlechte Zeiten und Altersvorsorge laufen dann über privat zu organisierende Instrumente, und es wird auch keine Einkommensteuer vom AG auf Rechnungen einbehalten, sondern man muss selbst dann für eine korrekte Versteuerung seiner Einkünfte sorgen (kann aber natürlich auch seine Kosten entsprechend geltend machen). Je nach Umfang darf man sich dann auch noch mit der Umsatzsteuer beschäftigen.

Ob der bisherige Chef nun sagt, dass er den Laden nicht dicht machen will, oder nicht, würde ich nicht zu hoch bewerten. Wenn der Laden laufen würde, hätte er genug Arbeit für seine festangestellten Kräfte und käme ihn dies für dauerhaft und regelmäßig zu erledigende Tätigkeiten vermutlich auch billiger als der Einsatz von Selbständigen. Insoweit würde ich den Vorschlag schon als Warnsignal betrachten. Und jetzt muss man sich sehr deutlich überlegen, ob man am Angestelltenverhältnis bis zum ggf. baldigen letzten Tag festhält und mit dem Schiff dann untergeht, oder ob die Sache mit: „Sucht Euch einen anderen Job und arbeitet nur noch als Selbständige für mich“, ggf. eine ganz gute Alternative sein könnte, wenn man nicht gleich komplett weg will/kann.

Das ist aber keine Geschichte, die man über das Knie brechen sollte. Man sollte überlegen, welcher Aufwand hinter einer auch noch so kleinen Selbständigkeit steckt und welche Kosten diese verursacht, die man erst einmal wieder reinspielen muss. Möchte man überhaupt Selbständig sein und traut sich das zu? Ist man der richtige Typ um eigene Aquise aktiv zu betreiben, Networking zu betreiben, …

Mit welchem Auftragsvolumen des bisherigen AG ist realistisch zu rechnen und hat das Modell eine Zukunft. Sieht man Möglichkeiten, die Selbständigkeit in Richtung weiterer Kunden auszubauen und zu stabilisieren? Wie werden sich eine Selbständigkeit und eine angestellte Tätigkeit unter einen Hut bringen lassen? Es heißt nicht umsonst, dass selbständig „selbst und ständig“ bedeutet, es niemand mehr interessiert, wenn man andere Verpflichtungen hat oder mal krank ist oder Urlaub machen möchte, wenn ein Auftrag fertig werden muss, …

Solche Modelle werden vielfach gelebt, aber oft eher aus Not/einem Meidungskonflikt heraus, sich vollständig neu sortieren und ein bestimmtes Umfeld verlassen zu müssen/Angst vor dem Neuen, … Daraus ergeben sich dann - auch wenn der Stundensatz stimmen mag - unter dem Strich oft mehr oder minder prekäre Einkommenssituationen mit hoher psychischer Belastung.

Auf der anderen Seite kenne ich aber auch jede Menge Menschen, die mit solchen Modellen einen Übergang in eine dann sehr erfolgreiche Selbständigkeit geschaffen haben, inzwischen selbst Mitarbeiter im eigenen Laden beschäftigen, … Oder auch Leute, die ausschließlich projektorientiert z.B. in ANÜ für diverse Kunden arbeiten, ohne den Overhead einer Selbständigkeit zu haben, und damit trotzdem sehr gut verdienen.

Da muss man wirklich sehr in sich gehen, um für sich selbst den richtigen Weg zu finden.

Aber bevor Du meinst, ich hätte deine „eigentliche Frage“ ignoriert oder nicht beantwortet: Nein, ich glaube nicht, dass man Dir in dieser Situation mit einer Antwort in Sinne: „Wie erkläre ich meinem AG, dass ich nicht in ein alternatives Beauftragungs-/Beschäftigungsmodell wechseln möchte?“ Denn ich gehe fest davon aus, dass das nicht einfach nur „eine spontane Frage ohne besonderen Hintergrund“ des AG war. Vielmehr dürfte die Alternative zu einer Beschäftigung mit diversen Möglichkeiten, sich mit einem Abschied von der Vollzeitstelle als AN zu arrangieren, in der baldigen Kündigung liegen.

Ändert das irgend etwas an der Richtigkeit meiner Ansage?

Servus,

hierzu

mal ganz unabhängig vom Mißbrauch des Begriffs der freiberuflichen Tätigkeit die Kleinigkeit:

Es gibt bei dem von Dir beschriebenen Übergang vom Arbeitnehmerdasein in die Scheinselbständigkeit exakt keine steuerlichen Risiken. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag fällt weg, ein paar Betriebsausgaben kommen dazu, insgesamt sind die Einkünfte beim Scheinselbständigen bei gleichem „Brutto“ ein wenig höher, aber ein „steuerliches Risiko, das man im Voraus nicht weiß“, ist das beileibe nicht.

Und die „sonstigen Risiken“, mit denen Du mutmaßlich die vom Arbeit-/Auftraggeber des Scheinselbständigen vorenthaltenen SV-Beiträge meinst, liegen zum allergrößten Teil beim Arbeitgeber, wie bereits ausführlich beschrieben. Und auch diese weiß man, wie ebenfalls bereits erwähnt, im Voraus, weil das einzig Richtige in so einer Situation, nämlich die Statusfeststellung durch die DRV, nur dann einen Sinn hat, wenn man es vor Beginn des Scheinselbständigenverhältnisses anleiert.

Glück auf!

MM

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Ja, die Aussage (was genau war die Ansage?), dass er Kündigungsschutzklage einreichen kann, ist falsch. Das Kündigungsschutzgesetz gilt NICHT für ihn bzw. in „seinem“ Betrieb!

Hallo,

das ist richtig, aber diese Aussage

ist falsch.
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist auch für AN in einem Kleinbetrieb möglich.
Auch wenn das KSchG nicht gilt, heißt das nicht, daß ein AN völlig schutzlos ist. Allgemeine Grundsätze des BGB wie zB „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) gelten auch für Kleinbetriebe.
Auch im Kleinbetrieb muß eine Kündigung wahrheitsgemäß begründet werden, darf nicht gegen das Maßregelungsverbot verstossen und ggfs. eine Sozialauswahl vorgenommen werden. Auch besondere Schutzgesetze wie zB MuSchG oder SGB IX gelten weiter


https://www.kanzlei-ahlborn.de/kundigung-im-kleinbetrieb/

&tschüß
Wolfgang

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So sehr ich bei Dir bin, dass auch der AN im Kleinunternehmen nicht vollkommen schutzlos ist, so sehr halte ich doch auch den recht pauschalen Rat von @pasquino, Kündigungsschutzklage zu erheben, für falsch. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage sind im Kleinunternehmen sehr hoch. Und man sollte sich daher zunächst einmal mit der persönlichen Situation möglichst objektiv auseinandersetzen, hierzu rechtlichen Rat einholen, und dann entscheiden, ob man die in so einem Fall vorhandenen Hürden wirklich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit überwinden kann.

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