Darf man als Grundsicherungsbezieher einen Kleingarten pachten?
Das Haus was da drauf steht bekomme ich auch überschrieben muss nichts dafür bezahlen,wäre also nur die Jahres Pacht zu entrichten
Hallo!
pachten kann man natürlich, Hauptsache sein Geld reicht auch noch dafür.
Was man mit seinem Einkommen (Rente + Grundsicherung) macht kann einem niemand vorschreiben. Nur kann man anschließend nicht kommen und Zuschläge erbitten, weil man mehr Ausgaben hat und mit dem Geld nicht mehr auskommt !
etwas anderes ist es m.E. nach,wenn man eine Laube übertragen bekommt(geschenkt),die einen gewissen Geldwert hat. Wärend des Bezugs von Grundsicherung darf man ja nur ein sehr geringes „Vermögen“ besitzen.
Kommt Geld oder geldwerte Sachleistung hinzu,dann …?
Dann stellt sich ja die Frage, ob man es angeben muss( generell immer!) und ob das evtl. zu Geld gemacht werden muss von dem man dann seinen Lebensunterhalt wieder eine zeitlang selbst bestreiten kann.
Das hängt nur an der Höhe des Wertes der Laube.
Üblich werden die ja vom Vorstand bewertet und der neue Pächter muss das bezahlen.
MfG
duck313
Rate Ihnen dringend: Bei der Grundsicherungsstelle fragen. Schrebergarten ist ja eine sinnvolle Beschäftigung. Dass das ein Problem darstellt, kann ich mir nicht vorstellen. Der Garten ist ja nur gepachtet - also kein Eigentum. Und wenn die Hütte nichts kostet, ist das ok. Allerdings muss wohl der Betrag für die Pacht das Jahr über erspart werden.
Ja, man darf.
Nur mit der Überschreibung der Laube ist Vorsicht anzu raten.
Wenn die Laube nicht größer als 24 m2 ist und nicht gemauert ist, kein Problem.
Ist sie größer kann es passieren dass der Vorstand den Rückbau, oder sogar den Abriss verlangt und der Pächter hat ein Problem.
Also, vorher abklopfen, Übergabe und Abmachung über den Vorstand klären.
Nur der Vorstand übergibt Garten mit Laube.
Inventar übernimmt man vom Vorpächter.
Alles schriftlich, nicht später, ja der 1.Vorsitzende hat aber gesagt.
MFG