Kleingarten Stromkosten

Hallo Ihr Lieben,
ob das Thema hier richtig ist weiß ich nicht.
Ich habe einen Kleingarten in einer sehr großen Kleingartenanlage in Berlin. Unser Strompreis hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr verdoppelt. Es gab die Aussage, dass der Stromanbieter im Sommer gut verdient, aber im Winter nichts. Deshalb diese Preiserhöhung.
Ist so etwas möglich? Hat das schon mal jemand gehört?

Liebe Grüße

Hallo,
wurde in dieser Kleingartenanlage der Stromtarif oder Anbieter gewechselt? Der Wechsel auf Öko-Strom würde das erklären.
Ich habe mir vor 2 Jahren eine PV-Anlage aufs Dach schrauben lassen. Nun muss ich für die sonnigen Monate Mai-Oktober keinen Strom mehr bezahlen, dafür aber 43 Cent/Kwh in den anderen Monaten.
Gruß Michael

Danke Michael,
der Anbieter ist m.E. seit Jahren der gleiche. Ein Tarifwechsel weiß ich leider nicht. Das müsste in der nächsten Mitgliederversammlung hinterfragt werden. Ökostrom würde passen wegen Garten/Natur etc.

Lass Dir doch bitte mal die Unterlagen vorlegen und schau nach, was bei welchem Tarif gezahlt wird.

Das werden wir auf jeden Fall machen. Wir - das sind über 800 Parzellen - die nicht in Unklarheit gelassen werden wollen. Leider gibts da die Vorstände und gereizte Stimmung bei Hinterfragungen, die sowieso erst zu offiziellen Terminen wie Versammlungen, stattfinden können. Also heißt es warten und weiter spekulieren. Aber zu meiner Frage: wäre es theoretisch möglich für Verluste im Winter den Preis im Sommer zu verdoppeln?

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, solange nicht der gesamte Sachverhalt bekannt ist.

Haben die einzelnen Parzellen Stromanschluss oder handelt es sich um eine (ggf. pauschale) Umlage der Stromkosten für Bewässerung, Beleuchtung, Vereinsheim usw.?

Wird der Verbrauch pro Parzelle ermittelt?

Was bedeutet

Geht es tatsächlich um den Strompreis, also € / kWh? Oder geht es um eine Pauschale?

Und was hat der Gewinn des Stromanbieters damit zu tun?

Schöne Grüße

MM

Quark.

Vermutlich hat der Vorstand gepennt und die massiv gestiegenen Strompreise im Jahr 2022 nicht bemerkt.
Mittlerweile sind die wieder stark gesunken. Vermutlich muss man nun die Kosten des zu billig weiterverkauften Stroms im Nachgang wieder durch überteuerte Tarife wieder hereinholen.

In welchem bemitleidenswerten Land der Erde zahlt man so viel?

In Deutschland bekommst du Strom für deutlich unter 30 Cent/kWh, wenn du nur Angebote seriöser Firmen betrachtest. Mit Einmalboni und von windigen Anbietern geht’s auch rechnerisch unter 25 Cent/kWh.

Aktuell bekäme ich Strom z.B. von den Stadtwerken Tübingen für 27 Cent/kWh, sicherlich kein Anbieter, bei dem man sich Sorgen machen muss.

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Wie gesagt: Wenn man beim Grundversorger geblieben ist und die insbesondere im Jahr 2022 massiv gestiegenen Kosten nicht bemerkt hat, dann hätte der Verein ordentlich Verluste gemacht. Da waren die Preise aber insbesondere im Sommer sehr hoch.
Die meisten Anbieter haben jedoch Angebote mit Preisen, die über die einjährige Mindestlaufzeit gleich hoch bleiben.

Oh Danke für die vielen Antworten, die mich eher verwirren als helfen. Dazu stecke ich nicht genug in der Materie. Ich weiß nur 2022 war der Preis 22 cent/kwh, jetzt für 2023 werden 47cent/kwh heran gezogen. Alle haben Stromanschluss und es geht NUR um Strom, der je Parzelle abgelesen und in Rechnung gestellt wird. Pauschalen werden extra berechnet, Da ich leider keine internen Informationen zu diesem Thema habe und auch nicht bekommen werde, würde ich diesen Beitrag abschließen und versuchen, dies auf der im Frühjahr stattfindenden Jahresversammlung zu klären - mit Unterstützung der betroffenen Mitgärtner. Danke trotzdem nochmal und einen schönen Abend Euch noch! LG

Ist euer Vorstand ein König, oder eine unnahbare Gottheit?
Vielleicht bekommt der für seine Pennerei noch ein Schweinegeld.
So lange würde ich nicht warten.

Schweinegeld für Vereinsvorstände? Wo kann ich mich bewerben? :money_mouth_face:

Nenne es Aufwandsentschädigung.
Da gibt es Festlegungen. Aber bei der Art der Strompreisfestlegung würde mich nichts wundern.

Ich bleibe neidisch. Seit fast zehn Jahren manage ich den Förderverein unserer Grundschule und lege dabei nur drauf. :man_shrugging: Ich zweifle daran, dass sich irgendjemand an den steuerfreien Aufwandspauschalen gesundstößt. Aber das ist hier ja nicht das eigentliche Thema.

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Das war deutlich weniger als der durchschnittliche Strompreis in Deutschland im Jahre 2022.
Entweder hatte der Vorstand gut gearbeitet und einen äußerst günstigen Vertrag abgeschlossen, der eine Preisgarantie bis ins Jahr 2022 geboten hat - oder der Vorstand befand sich im Tiefschlaf und hat die mehrmaligen Preiserhöhungen in diesem Jahr nicht bemerkt.
Eine andere, dämliche Erklärung: In den Nutzungsverträgen könnte stehen, dass der Strompreis für das ganze Jahr im Voraus festgelegt wird, ohne dass sich der Verein durch einen entsprechenden Vertrag dazu passende Einkaufspreise gesichert hat. Dann wäre er gezwungen gewesen, den Strom weit unter Einkaufspreis zu verkaufen.

Im Sinne eines wirtschaftlich arbeitenden Vorstands wäre es, wenn statt dessen der Strompreis so geregelt wäre:

  1. Jahresnutzungsentgelt (für die Bereitstellung der Infrastruktur): x €uro
  2. Energiepreis: Einkaufspreis zzgl. 5% Zuschlag (ich kenne mehrere KGV in meiner Gegend - alle haben eine marode, selbstgebastelte Infrastruktur, wodurch sich starke Verluste im Leitungsnetz ergeben, die 5% Zuschlag oder mehr erfordern)

Im Jahr 2023 normalisierte sich der Strompreis für Kunden ohne Preisgarantie wieder von knapp 40 ct/kWh am Anfang des Jahres bis unter 30 ct/kWh am Ende 2023.
Dass hier nun 47 ct/kWh verlangt werden, kann so erklärt werden:

  1. Man versucht die Verluste aus 2022 durch überhöhte Preise im jahr 2023 zu kompensieren. Rechtlich fragwürdig.
    Oder
  2. Man war durch eine Ende 2022 auslaufende Preisgarantie gezwungen, einen neuen Tarif abzuschließen. Man hat sich - obwohl sinkende Preise nicht unwahrscheinlich waren - dazu entschlossen, einen Vertrag mit 12 Monaten Preisbindung abzuschließen. Das bedeutet, dass man von den danach sinkenden Strompreisen nicht profitieren konnte, sondern an den zu teuren Vertrag gebunden war.

Niemand verlangt hellseherische Fähigkeiten, aber wer für mehrere Hundert Vereinsmitglieder zentral den Strom einkaufen muss, hat besondere Sorgfaltspflichten.

Was ich an deiner Stelle nun machen würde?

  1. Prüfen, wie der Strompreis in der Satzung oder in den Nutzungsverträgen geregelt ist.
  2. Einsicht in die Stromrechnungen verlangen.

Muss der Vorstand die Stromrechnungen vorzeigen? Meiner Meinung nach muss er das auf jeden Fall, wenn in der Satzung oder den Nutzungsverträgen steht „Der Strom wird zum jeweiligen Einkaufspreis (ggf. mit porzentualem Zuschlag) abgerechnet.“ Ansonsten wäre das Vereinsrecht, da kenne ich mich überhaupt nicht aus. In den Vereinen, wo ich Mitglied war, gab es jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht des Kassenwarts.

Bei unterjährigen Strompreisänderungen müsste man eigentlich zum Stichtag alle Zähler ablesen oder durch Schätzung einen Ersatzwert bilden.

In der Theorie alles richtig, aber seien wir doch mal ehrlich: In den Vorständen von Kleingartenvereinen findest Du Leute mit größerem kaufmännischen Wissen und Verständnis eher selten. Viele Vereine (nicht nur Kleingärtner) sind heilfroh überhaupt noch jemand zu finden, der Vorstandsarbeit macht. Weil die auch alles andere als vergnügungssteuerpflichtig ist. Und daher sollte man auch realistisch in Bezug auf die Erwartungshaltung sein, wenn man den Laden nicht gleich zusperren möchte. Ja, man könnte sich problemlos wochenlang mit Stromtarifen auseinander setzen und dabei die für die Vereinsmitglieder bestmögliche vertragliche Konstruktion mit dem günstigsten Anbieter abschließen, der sich finden lässt. Oder man akzeptiert, dass jemand, der das alles nebenbei und ohne angemessene Erstattung seines Aufwands erledigt, einfach einen Vertrag schließt, der ihm im Moment heraus passend erscheint.

Insoweit darf man natürlich gerne mal fragen, warum der Strom aktuell so teuer ist, und wie es dazu gekommen ist. Sollte aber vorsichtig mit Anklagen und Vorwürfen sein, wenn man nicht möchte, dass der Vorstand antwortet: „Dann mach es doch selber besser!“ und im nächsten Moment die Klamotten hinwirft.

Oder man bespricht die Problematik auf der nächsten JHV und beschließt:
„Der Vorstand prüft auf Vergleichsportalen jeweils in der letzten Sitzung vor dem Auslaufen des Stromvertrages, welcher Tarif mit einjähriger Preisbindung neu abgeschlossen wird. Der Vorstand berücksichtigt dabei neben dem Preis die vermutliche Zuverlässigkeit des Anbieters und beschließt die Auswahl mit einfacher Mehrheit.“

So ein Vergleich kostet keine Stunde Arbeit.
Beispielhaft während des Verfassens dieses Beitrags gemachter Vergleich für 20000 kWh Gewerbestrom in Tempelhof:
Maingau StromGarant, 25,36 Ct/kWh, 4,20 €/Monat.
20000 Bewertungen, Schnitt 4,3 von 5

Dann kurze Recherche


" Die Maingau Energie ist als bundesweiter Energieversorger ein Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen (zusammen 53,41 %) und privatwirtschaftlichen Partnern (46,59 %). Die Gesellschafteranteile setzen sich wie folgt zusammen:[3]
Stadt Obertshausen 15,59 %
Stadtwerke Dietzenbach 15,00 %
Stadt Heusenstamm 11,91 %
Stadtwerke Rodgau 8,28 %
Stadt Mühlheim 2,63 %
rhenag Rheinische Energie AG 26,12 %
Süwag Energie AG 20,47 %

Da ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht davon auszugehen, dass das ein windiger Vorkasse-Anbieter mit baldiger Insolvenz ist.