Das war deutlich weniger als der durchschnittliche Strompreis in Deutschland im Jahre 2022.
Entweder hatte der Vorstand gut gearbeitet und einen äußerst günstigen Vertrag abgeschlossen, der eine Preisgarantie bis ins Jahr 2022 geboten hat - oder der Vorstand befand sich im Tiefschlaf und hat die mehrmaligen Preiserhöhungen in diesem Jahr nicht bemerkt.
Eine andere, dämliche Erklärung: In den Nutzungsverträgen könnte stehen, dass der Strompreis für das ganze Jahr im Voraus festgelegt wird, ohne dass sich der Verein durch einen entsprechenden Vertrag dazu passende Einkaufspreise gesichert hat. Dann wäre er gezwungen gewesen, den Strom weit unter Einkaufspreis zu verkaufen.
Im Sinne eines wirtschaftlich arbeitenden Vorstands wäre es, wenn statt dessen der Strompreis so geregelt wäre:
- Jahresnutzungsentgelt (für die Bereitstellung der Infrastruktur): x €uro
- Energiepreis: Einkaufspreis zzgl. 5% Zuschlag (ich kenne mehrere KGV in meiner Gegend - alle haben eine marode, selbstgebastelte Infrastruktur, wodurch sich starke Verluste im Leitungsnetz ergeben, die 5% Zuschlag oder mehr erfordern)
Im Jahr 2023 normalisierte sich der Strompreis für Kunden ohne Preisgarantie wieder von knapp 40 ct/kWh am Anfang des Jahres bis unter 30 ct/kWh am Ende 2023.
Dass hier nun 47 ct/kWh verlangt werden, kann so erklärt werden:
- Man versucht die Verluste aus 2022 durch überhöhte Preise im jahr 2023 zu kompensieren. Rechtlich fragwürdig.
Oder
- Man war durch eine Ende 2022 auslaufende Preisgarantie gezwungen, einen neuen Tarif abzuschließen. Man hat sich - obwohl sinkende Preise nicht unwahrscheinlich waren - dazu entschlossen, einen Vertrag mit 12 Monaten Preisbindung abzuschließen. Das bedeutet, dass man von den danach sinkenden Strompreisen nicht profitieren konnte, sondern an den zu teuren Vertrag gebunden war.
Niemand verlangt hellseherische Fähigkeiten, aber wer für mehrere Hundert Vereinsmitglieder zentral den Strom einkaufen muss, hat besondere Sorgfaltspflichten.
Was ich an deiner Stelle nun machen würde?
- Prüfen, wie der Strompreis in der Satzung oder in den Nutzungsverträgen geregelt ist.
- Einsicht in die Stromrechnungen verlangen.
Muss der Vorstand die Stromrechnungen vorzeigen? Meiner Meinung nach muss er das auf jeden Fall, wenn in der Satzung oder den Nutzungsverträgen steht „Der Strom wird zum jeweiligen Einkaufspreis (ggf. mit porzentualem Zuschlag) abgerechnet.“ Ansonsten wäre das Vereinsrecht, da kenne ich mich überhaupt nicht aus. In den Vereinen, wo ich Mitglied war, gab es jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht des Kassenwarts.
Bei unterjährigen Strompreisänderungen müsste man eigentlich zum Stichtag alle Zähler ablesen oder durch Schätzung einen Ersatzwert bilden.