Kleingewerbe - 400 € jobber einstellen ?

Glückauf,
Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Alltagshilfe und komme aufgrund der aktuellen Auftragslage nicht herum, eine Hilfskraft einzustellen.

Ich selbst bin Hauptberuflich Student, verdiene knapp 300 € monatlich durch meinen Nebenjob und bin gesetzlich Familienversichert.

Jetzt zu meinen Fragen…

Stelle ich einen Minijobber auf 400/450 euro Basis ein, muss ich knapp 30% seines Lohns abtreten…
Darf ich diese 30% von seinem Lohn abziehen? Sprich er nimmt wie üblich z.B 11 € p. stunde für eine Dienstleistung vom Kunden, bekommt von mir aber nur 7 € ausgezahlt, da 4€ tritt er an mich ab zur Begleichung der Abgaben?

Gibt es für mich als Arbeitgeber andere Optionen eine Aushilfskraft einzustellen?
Evtl. Eine zeitbegrenzte Beschäftigung über einen Rahmen von 40 stunden pro Jahr? Oder eine Studentische Aushilfskraft?
Komme ich bei anderen Alternativen bei den Abgaben besser weg?

Und die wichtigste Frage
Ich selbst verdiene knapp 300€ monatlich, kommt meine Aushilfe auf ca 200€ im Monat, wird mir der Betrag angerechnet?
Ich Frage da ich monatlich unter 355€ bleiben muss um weiterhin Familienversichert zu bleiben.

Danke im Vorraus

Hallo, diese Fragen sind zu explizit für mich. Die kann ich dir leider nicht beantworten.
Wenn du Student bist, kennst du keinen angehenden Steuerberater (Student)?
LG
Hexenkutsche

Guten Tag, ich denke Ihre Frage ist relativ einfach zu beantworten.

Wie Sie schreiben haben Sie ein angemeldetes Gewerbe und benötigen eine Aushilfe um das Volumen bewältigen zu können. Aus meiner Sicht ist die Basis 400,00 jetzt 450,00 Euro die günstigste
Möglichkeit. Bitte bedenken Sie es ist für den Arbeitnehmer immer Brutto für Netto. D.h. die Knappschaft ist von Ihnen als Unternehmer zu tragen. Bei 400,00 Euro sind es 123,00 Euro die Sie bei Ihrer Kostenrechnung noch auf die 400,00 Euro aufschlagen müssen. Natürlich können Sie auch vereinbaren die Mitarbeiterin nur verkürzte arbeiten zu lassen, dann sparen Sie ja wieder Knappschaft. Ihr persönliche Zuverdienst hat mit dieser Sache nichts zu tun und ist nach meiner Ansicht nur relevant für die jährliche Steuererklärung, Einnahmen aus dem Gewerbe ( bei Personenfirma ) zuzüglich Ihre Verdienste, die Sie wie auch immer einnehmen. (Bei versteuertem und Sozialversichertem Lohn berührt diese Einnahme nicht mehr, bezüglich einer Anrechnung.) Ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kann Sie da exakt informieren. Meine Angaben resultieren aus meiner eigenen unternehmerischen Praxis. Die billigest Möglichkeit ist, die Unterstützung durch die Verwandtschaft oder durch Angehörige der Familie, Freund, die Ihnen für einige Zeit helfen, um über die Runden zu kommen. Eine freiwillige Zuwendung können Sie dann leisten, wenn Sie aus den Anfängen raus sind.
Hoffe meine Information hilft Ihnen etwas weiter. Wünsche Ihnen für Ihr Projekt viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort…
So in etwa kann ich das alles nachvollziehen.

Es gibt für mich persönlich momentan 2 Optionen.

  1. Ich stelle auf 450€ Basis einen Minijobber ein… Dieser berechnet bei einer Dienstleistung den normalen Betrag, welcher auch in unserem Preisverzeichnis festgelegt ist, bekommt aber von mir nur 70 prozent davon ausgezahlt, da ich die anderen 30 für die steuerlichen Abgaben für Ihn zurückhalte.
    Ist das überhaupt möglich oder würde ich mich hierbei rechtswidrig verhalten?
    Ich könnte von vornherein Vertraglich einen stundenlohn festlegen, sodass er das Geld für die Dienstleistungen an mich nach Verrichtung abtritt und ich Ihn oder Sie auf Stundenbasis entlohne?

Die zweite Option
Meine Lebensgefährtin (ebenfalls studentin ohne weitere Einkünfte) hilft mir aus.
Wobei Sie nicht als 450€ Jobberin eingetragen werden soll, sondern als studentische aushilfskraft, da wir keine steuerabgaben wünschen…
Kann ich hier eine kostengünstigere Alternative zum 450€ Job schaffen, wenn ja wie nennt sich diese Anstellung? Studentenjob? Wo melde ich diesen an?

Wenn ich Ihre Antwort richtig erfasst habe beeinflusst der Verdienst einer Zweitperson in meinem Kleingewerbe nicht die Umstände meiner Familienversicherung?
Sprich : Verdient die Aushilfe 400€ z.B wird dieser Betrag nicht auf meine Verdienste angerechnet, sodass ich den vorgeschriebenen Satz der Krankenkasse von etwa 350€ nicht überschreite und weiterhin Familienversichert bleibe ?

Vielen Dank