Kleingewerbe anmelden

Hallo, ich bin seit kurzem Handelsvertreter bei PartyLite(ähnlich wie Tupperware, aber für Kerzen und Dekoration). Muss ich jetzt ein Kleingewerbe anmelden und wenn ja, was heisst das für meine Lohnsteuerabrechnung im nächsten Jahr. Bisher habe ich durch meine Arbeit aus nichtselbstständier Tätigkeit ca. 500 Euro im Jahr durch meine Lohnsteuerjahresausgleich wiederbekommen. Wenn ich jetzt wie angenommen ca. 100 Euro Gewinn im Monat mache = 1200 Euro im Jahr(umsatz zwischen 5000 und 10000 Euro), muss ich dann im nächsten Jahr Steuern zurückzahlen???

Mir freundlichen Grüßen

Hallo pk88,
das ist grundsätzlich so richtig. Sie haben aber auch mehr Geld zur Verfügung.

Viele Grüße

Hallo,
die Eröffnung der gewerblichen Tätigkeit ist bei der zuständigen Gemeinde/Stadt anzuzeigen, § 138 Abs. 1 AO.

Die Frage nach der steuerlichen Auswirkung der gewerblichen Tätigkeit kann nicht so einfach beantwortet werden.
Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Aber geht man von einem Jahresgewinn von 1200€ aus und einem persönlichen Steuersatz von 20% ergibt sich eine Steuer von 240€. Wenn also bisher die Einkommen Steuer Veranlagung zu einer Erstattung von 500€ geführt hat, mindert sich die Erstattung halt um diese 240€. Es muss also nicht zwangsläufig zu Steuernachzahlungen kommen.Das ist aber eine sehr vereinfachte Rechnung.

Gruss

Da hab ich leider keine Ahnung. Steuerberater fragen!

Guten Tag,

ja, das Gewerbe muss bei der Gemeinde/Stadt angemeldet werden, danach kommt noch ein Fragebogen vom Finanzamt.
danach werden evtl. schon Vorauszahlungen auf Basis des angenommenen Gewinns festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt dann in der Steuererklärung, welche dann zwingend abzugeben ist. Wurde weniger Gewinn erzielt, kommt ein Teil oder alle Vorauszahlungen zurück, wird ein Verlust erzielt kommt sogar noch anteilig etwas Lohnsteuer zurück.

MfG
M(ich)a

Hallo,
ein Gewerbe muß immer angemeldet werden beim Gewerbeamt der Stadt, das geht auch rückwirkend.
Wichtig ist, da ihre Umsatzgrenzen nicht hoch sind, dass Sie gegenüber dem Finanzamt angeben ein Kleinunternehmer umsatzsteuerlich zu sein. Das heisst alle Rechnungen die Sie schreiben müssen brutto sein und die Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden.
Ich empfehle den Gang zum Steuerberater, damit Sie sehen wie sowas funktioniert.
Wenn Sie einen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) erwirtschaften, ist dies steuerpflichtig.
Wenn Sie insgesamt im Jahr nicht über 8000 Euro Einkünfte kommen fällt keine Steuer an.
Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie, wenn Sie ein Gewerbe haben immer machen und eine Gewinnermittlung.
MfG
Sven Duwe

Hallo,

das ist eine handelsvertretung und damit besteht die Pflicht, ein Gewerbe (ein Kleingewerbe existiert begrifflich nicht, entweder Gewerbe oder kein Gewerbe)anzumelden.

Die Gewinne sind steuerpflichtig.

Bei einem geschätzten persönlichen Steuersatz von 20-25% ergäbe sich das Ergebnis, dass die bisherige Steuererstattung auf +/- Null abgeschmolzen würde.

Wahrscheinlich werden die Gewinne nach Gewerbeabmeldung aber niedriger, denn dann werden sich Stellen wie IHK, Berufsgenossenschaft usw melden und Beiträge wollen.

Gruß
Lawrence