Liebe/-r Experte/-in,
hallo, ich befinde mich in elternzeit, bekomme (staat. Elterngeld von 300,-) und häkel in meiner freizeit und verkaufe hin und wieder ein mützchen. muss ich dafür ein kleingewerbe anmelden oder darf ich das auch so? (wie bei ebay)
lg
Guten Tag,
grundsätzlich ist es so, dass alle gewerblichen Aktivitäten anmeldepflichtig sind. Bei Ihrer Frage stellt sich mir die Frage, Sie fertigen in Ihrer Freizeit Mützchen weil es ein Hobby von Ihnen ist und geben diese in Ihrem Bekanntenkreis gegen Erstattung der Materialkosten ab. In diesem Falle käme ich persönlich nie auf die Idee über eine gewerbliche Aktivität nachzudenken. Entscheidend sind aber nicht meine persönliche Empfindung sondern die gesetzlichen Bestimmungen, an die man sich zu halten hat. Wenn Ihre Aktivitäten die Zielsetzung haben, einen Nebenverdienst zu generieren, um monatlich besser über die Runden zu kommen, dann halt ich dies wohl für gewerbliche Aktivitäten die anmeldepflichtig sind. Wenn die Umsätze sehr klein sind, dann können Sie sich vom Finanzamt nach der Anmeldung von der MwSt Pflicht befreien lassen, daran sollten Sie denken, um nicht später mit dieser Behörde Ärger zu bekommen. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie nach Anmeldung der Aktivität zu Buchhaltung ( Einnahmen/Ausgaben ) verpflichtet sind. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer örtlichen Gewerbebehörde und schildern Sie dort, das Maß Ihrer Aktivität, um zu klären ob Sie als Gewerbetreibender in Frage kommen.
Mit freundlichem Gruß