Kleingewerbe: Datenschutz und Rechnung schreiben

Hallo zusammen,
ich habe ein „1 Mann“ - Kleingewerbe angemeldet um ab und zu in meinem Hobby Dritte meine Dienste anzubieten. Das ganze läuft nebenbei zum Hauptberuf und wirklich Geld mache ich damit nicht. Aber es gilt als gewerbliche Tätigkeit. Von daher angemeldet.
Wie ich eine Rechnung als Kleingewerbe zu schreiben habe und das ganze drum herum, ist mir bekannt.

Das was mir Kopfzerbrechen bereitet, ist die Frage wie ich diese neue Datenschutzverordnung umzusetzen habe. Ich habe keine Internetseite und die Daten die ich benutze sind ausschließlich die Adressdaten die ich zum schreiben der Rechnung bekomme.

Andere Daten werden nicht erhoben. Nur Name und Adresse. Nach schreiben der Rechnung, landet ein Exemplar gedruckt im Ablageordner. gespeichert werden die Daten nicht.

Laut Datenschutzverordnung bin ich ja verpflichtet Kunden zu Informieren inwieweit Daten benutzt werden. Kann ich meinen Part einfach damit erfüllen, das ich einen entsprechenden Text als zweite Seite der Rechnung anhänge, oder muss ich noch mehr tun?

Ich hoffe hier ist jemand der mir das beantworten kann.

Danke und Gruß
Markus.

DGSVO sagt: Art. 1 Abs. 1: Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Übersetzt: Nix speichern, nix Datenschutzverordnung.

Also bleib einfach weiterhin cool, calm and collected.