Hallo
- firmennamen
- nach einiger recherche im internet, ist man zu dem
entschluss gekommen, das der vor und zuname vorhanden sein
muss und man kann zusätzlich die tätigkeit dazu nehmen wie zb. Thomas Müller fotografie
kann man auch einen erfundenen namen verwenden
wie: pixeldesign müller?
Ja. Eine Phantasiebezeichnung ist als Einzelunternehmer möglich. Aber: Als Privatperson und als Freiberufler müssen Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen am Geschäftsverkehr teilnehmen. Somit müssen Sie auf allen geschäftlichen Schreiben (Rechnungen, Bestellungen usw.), im Impressum Ihrer Homepage, in der Signatur unter Ihren E-Mails, auf Visitenkarten und Flyern, Broschüren oder auch Postaufklebern usw. diese Angaben machen. Die Kontaktdaten sollen dabei nicht fehlen. Diese Angaben sollten jeweils auf einer Seite sein, also nicht zwingend in unmittelbarem Zusammenhang, aber immer erkennbar, ohne im Internet weiter suchen zu müssen oder ein Briefformular umdrehen zu müssen.
Die Empfehlung lautet: Schreiben Sie unter oder neben das Logo mit dem Phantasienamen oder mit der Buchstabenkombination direkt Ihren Vor- und Nachnamen. Die klare Antwort also auf Ihre Frage lautet: Vor- und Zuname müssen direkt in die Unternehmens- bzw. Geschäftsbezeichnung! Wer einen so schönen und eingängigen Namen hat wie Sie, sollte dies nicht als Nachteil sehen!
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (http://www.existenzgruender.de/expertenforum/recht/a…)
Muss der vorname vorhanden sein?
Der Vorname und Nachname des Inhabers eines Einzelunternehmens muss im Geschäftsverkehr angegeben werden, dies auf allen Geschäftspapieren wie Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen, Rechnungen, Visitenkarten, im Impressum auf der Homepage, in der Signatur unter jeder geschäftlichen E-Mail, auf Werbeflyern etc. Wenn der Vorname nicht im Geschäftsnamen enthalten ist, muss er im Rahmen der Inhabernennung genannt werden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (http://www.existenzgruender.de/expertenforum/recht/a…)
Gruß
Falke