Kleingewerbe fotograf, selbstständig,

Hallo, in meinem engeren bekanntenkreis gibt es jemanden der sich in der brange fotografie ein kleingewerbe zulegen möchte. Was nicht im handelsregister eingetragen wird. Dazu hätte ich ein, zwei fragen! 

  1. firmennamen
  • nach einiger recherche im internet, ist man zu dem entschluss gekommen, das der vor und zuname vorhanden sein muss und man kann zusätzlich die tätigkeit dazu nehmen wie zb. : Thomas Müller fotografie
    stimmt das? kann man auch einen erfundenen namen verwenden wie: pixeldesign müller ? 
    Muss der vorname vorhanden sein? 
  1. wie verläuft das ganze mit eheleuten? läuft die firma nur auf den jenigen, der beim finanzamt eingetragen ist? 
    Wie verhält sich das dann mit dem firmenname ? 

  2.  finanzamt

  • muss man gar keine steuererklärung machen bzw stimmt es, dass man bürobedarf etc gar nicht erstattet bekommt. Ist das richtig?

für antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus. 

S. Cabacungan

Dazu hätte ich ein, zwei fragen! 

Wurden dann doch drei…

  1. firmennamenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Firma

kann man auch einen erfundenen namen verwenden
wie: pixeldesign müller ? 

Kann man. Man muss dazu nur eine andere Rechtsform wählen (z.B. GmbH), die einer Eintragungspflicht im Handelsregister unterliegt oder sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.

  1. wie verläuft das ganze mit eheleuten? läuft die firma nur
    auf den jenigen, der beim finanzamt eingetragen ist? 
    Wie verhält sich das dann mit dem firmenname ? 

Was heißt „beim Finanzamt eingetragen“? Was hat das mit Eheleuten zu tun? Auch wenn man verheiratet ist, kann man als Einzelperson auftreten.

  1.  finanzamt
  • muss man gar keine steuererklärung machen bzw stimmt es,
    dass man bürobedarf etc gar nicht erstattet bekommt. Ist das
    richtig?

Selbstverständlich müssen bei freiberuflichen Berufen oder selbständiger Tätigkeit Steuererklärungen abgegeben werden. Oder glaubst Du, dass geht alles Brutoo für Netto direkt und steuerfrei in die eigene Tasche?

Hallo

  1. firmennamen
  • nach einiger recherche im internet, ist man zu dem
    entschluss gekommen, das der vor und zuname vorhanden sein
    muss und man kann zusätzlich die tätigkeit dazu nehmen wie zb. Thomas Müller fotografie
    kann man auch einen erfundenen namen verwenden
    wie: pixeldesign müller?

Ja. Eine Phantasiebezeichnung ist als Einzelunternehmer möglich. Aber: Als Privatperson und als Freiberufler müssen Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen am Geschäftsverkehr teilnehmen. Somit müssen Sie auf allen geschäftlichen Schreiben (Rechnungen, Bestellungen usw.), im Impressum Ihrer Homepage, in der Signatur unter Ihren E-Mails, auf Visitenkarten und Flyern, Broschüren oder auch Postaufklebern usw. diese Angaben machen. Die Kontaktdaten sollen dabei nicht fehlen. Diese Angaben sollten jeweils auf einer Seite sein, also nicht zwingend in unmittelbarem Zusammenhang, aber immer erkennbar, ohne im Internet weiter suchen zu müssen oder ein Briefformular umdrehen zu müssen.

Die Empfehlung lautet: Schreiben Sie unter oder neben das Logo mit dem Phantasienamen oder mit der Buchstabenkombination direkt Ihren Vor- und Nachnamen. Die klare Antwort also auf Ihre Frage lautet: Vor- und Zuname müssen direkt in die Unternehmens- bzw. Geschäftsbezeichnung! Wer einen so schönen und eingängigen Namen hat wie Sie, sollte dies nicht als Nachteil sehen!

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (http://www.existenzgruender.de/expertenforum/recht/a…)

Muss der vorname vorhanden sein?

Der Vorname und Nachname des Inhabers eines Einzelunternehmens muss im Geschäftsverkehr angegeben werden, dies auf allen Geschäftspapieren wie Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen, Rechnungen, Visitenkarten, im Impressum auf der Homepage, in der Signatur unter jeder geschäftlichen E-Mail, auf Werbeflyern etc. Wenn der Vorname nicht im Geschäftsnamen enthalten ist, muss er im Rahmen der Inhabernennung genannt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (http://www.existenzgruender.de/expertenforum/recht/a…)

Gruß
Falke

Hallo

Hallo, in meinem engeren bekanntenkreis gibt es jemanden der
sich in der brange fotografie ein kleingewerbe zulegen möchte.

Im Bereich der Fotografie ist Freiberufler oder Gewerbe möglich.
Bei einem Gewerbe besteht die Wahl zwischen Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG. dabei geht es allerdings ausschließlich um die Umsatzsteuer.

Was nicht im handelsregister eingetragen wird. Dazu hätte ich
ein, zwei fragen! 

Meinen Sie HRA (freiwillig) oder HRB (kraft Unternehmensform)?

  1. firmennamen
  • nach einiger recherche im internet, ist man zu dem
    entschluss gekommen, das der vor und zuname vorhanden sein
    muss und man kann zusätzlich die tätigkeit dazu nehmen wie zb.

Thomas Müller fotografie

stimmt das? kann man auch einen erfundenen namen verwenden
wie: pixeldesign müller ? 
Muss der vorname vorhanden sein? 

Der Firmenname ist der Name der auf dem Gewerbeschein als Firmenname steht.
Sofern keine Haldelsregistereintragung vorliegt, ist das der bürgerliche Name.
Zusätzlich kann eine Tägigkeitsbezeichnung angefügt werden.

  1. wie verläuft das ganze mit eheleuten? läuft die firma nur
    auf den jenigen, der beim finanzamt eingetragen ist? 
    Wie verhält sich das dann mit dem firmenname ? 

Die Firma lauft auf denjenigen, auf den der Gewerbeschein ausgestellt ist. Das Gewerbeamt meldet die Anmeldung des Gewerbes an das Finanzamt.
…oder reden wir jetzt doch über einen Freiberufler?

  1.  finanzamt
  • muss man gar keine steuererklärung machen bzw stimmt es,
    dass man bürobedarf etc gar nicht erstattet bekommt. Ist das
    richtig?

Das Gewerbe muß einen Jahresabschluß erstellen. Der Inhaber des Gewerbes muß nicht zwangsläufig eine private Steuererklärung machen.
Investitionen bzw. Verbrauchsmaterial mindern den zu versteuernden Gewinn.

für antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus. 

MfG Frank