Guten Tag liebe Cummunity,
die Situation wäre folgende:
man möchte ein Kleingewerbe gründen um ausschließlich auf einer großen Verkauf- und Versteigerungssplattform aktiv zu werden ( kein Ladengeschäft oder Onlineshop), und nur um sich dort mit den Verkäufen etwas, zum normalen Angestelltenlohn dazu zu verdienen (ca. 100 bis 200 € ).
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Ist es richtig, dass das Kleingewerbe ist am besten geeignet ist, da die Abwicklung von Steuergeschichten am einfachsten ist ( entweder Überschuss Rechnung oder eine einfache Steuererklärung je nach Gewinn) ?
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Machen „Großhändler“ einen Unterschied zwischen Kleingewerbetreibenden und „richtigen“ ins Handelsregister eingetragenen Firmen?
D.h., darf man dann auch bei den Großhändlern die nur an Gewerbetreibende verkaufen einkaufen ? -
Gibt es auch für Kleingewerbetreibende die Möglichkeit einer Privatentnahme( EK preis + VoSt / USt) - ( da ja im Normfall keine Bilanz erstellt wird und somit nicht gegengebucht wird).
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Wie sähe es aus, wenn man 1 - 2 Monate bzw. eine gewisse Zeit nichts einkauft und verkauft ( Krankheit oder es kauft keiner etwas) entstehen trotzdem irgendwelche Kosten außerhalb der direkten Unternehmung ( Steuern z.B.)
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Wie wird der Gewinn versteuert?
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Welche Kosten entstehen außer der Kosten der Gründung, gibt es Fixkosten wie Unternehmenssteuer ( wovon hängt diese ggf. ab) usw. .
Vielen Dank an euch