Kleingewerbe / Gewerbeschein viele Fragen

Guten Tag liebe Cummunity,

die Situation wäre folgende:

man möchte ein Kleingewerbe gründen um ausschließlich auf einer großen Verkauf- und Versteigerungssplattform aktiv zu werden ( kein Ladengeschäft oder Onlineshop), und nur um sich dort mit den Verkäufen etwas, zum normalen Angestelltenlohn dazu zu verdienen (ca. 100 bis 200 € ).

  1. Ist es richtig, dass das Kleingewerbe ist am besten geeignet ist, da die Abwicklung von Steuergeschichten am einfachsten ist ( entweder Überschuss Rechnung oder eine einfache Steuererklärung je nach Gewinn) ?

  2. Machen „Großhändler“ einen Unterschied zwischen Kleingewerbetreibenden und „richtigen“ ins Handelsregister eingetragenen Firmen?
    D.h., darf man dann auch bei den Großhändlern die nur an Gewerbetreibende verkaufen einkaufen ?

  3. Gibt es auch für Kleingewerbetreibende die Möglichkeit einer Privatentnahme( EK preis + VoSt / USt) - ( da ja im Normfall keine Bilanz erstellt wird und somit nicht gegengebucht wird).

  4. Wie sähe es aus, wenn man 1 - 2 Monate bzw. eine gewisse Zeit nichts einkauft und verkauft ( Krankheit oder es kauft keiner etwas) entstehen trotzdem irgendwelche Kosten außerhalb der direkten Unternehmung ( Steuern z.B.)

  5. Wie wird der Gewinn versteuert?

  6. Welche Kosten entstehen außer der Kosten der Gründung, gibt es Fixkosten wie Unternehmenssteuer ( wovon hängt diese ggf. ab) usw. .

Vielen Dank an euch

Im Prinzip schon.
Das Steuerrecht kennt aber kein Kleingewerbe, sondern nur bestimmte Grenzen für eine vereinfachte Gewinnrechnung;
und die Kleiunternehmerregelung gem.Umsatzsteuergesetz § 19

  1. Der Kleingewerbetreibende ist Gewerbetreibender.
    Auch im Gewerberecht gibt es kein Kleingewerbe, sondern nur ein gewerbe.
    Anmelden kann man also nur ein Gewerbe.
    Dürfte höchstens vom Volumen abhängen

Den Begriff des Kleingewerbes gibt es nur im Privatrecht (BGB; HGB)

  1. Die Privatentnahme beim Einzelunternehmer ist m.E. unabhängig
    von der Gewinnrechnung

  2. Da braucht man ja schon hellseherische Fähigkeiten…

  3. Mit dem individuelllen Steuersatz

  4. siehe 4)

http://www.klicktipps.de/