Kleingewerbe Gründen

Guten Abend an Alle,

ihr habt die fragen bestimmt schon tausend mal gehört. Aber ich finde nichts im netz was mir 100% eine Antwort gibt.

Hab ein Teilzeit Job verdiene 430 NETTO.

Muss ich beim Kleingewerbe meinen Netto-Lohn mit als Umsatz Rechnen ?

Reicht es wenn ich mit dem Programm Wiso Ein/Ausgaben Rechne.

Und was passiert wenn ich die 17500Euro übersteige.

Sind die 17500 Euro als Umsatz gesehen oder Reiner Gewinn ?

Reicht es wenn ich am Jahresende die Unterlagen dem Finanzamt gebe ?

Guten Tag,
der Minijob auf der Basis 430 wird nicht auf die Erträge der Selbstständigkeit angerechnet. Wenn Sie die 17 500 Umsatz übersteigen sind Sie MwSt-Pflichtig. Bitte beachten Sie aber, dass die MwSt Freistellung , zuvor mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen und genehmigt worden ist. Als Selbstständiger sind Sie natürlich zur Buchhaltung verpflichtet, d.h. Einnahme- Ausgaberechnung. Mein Tipp – besuchen Sie ein Grundseminar zur Selbstständigkeit (IHK, Handwerkskammer), dort werden solche Fragen ausführlich und qualifiziert vermittelt, oder nehmen Sie Kontakt zu einem Steuerberater. Privat bzw. unkundige dazu zählen auch Kaufleute, dürfen Dritte nach dem Gesetz in Steuerfragen nicht beraten.
Ich hoffe mein Hinweis, führt Sie auf den richtigen Weg.
Mit freundlichem Gruß

Hallo,

diese ganzen Fragen stelle ich mir auch. Tut mir leid, dass ich dir nicht weiterhelfen kann.
LG Hexenkutsche

Das weiss ich leider auch nicht, tut mir leid. Steuerberater fragen!