Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt interessiert mich:
Die Situation wäre diese, daß eine Firma (Gas-,Wasser-,Abwasser-Installation) auf einer Siedlungsstraße, die nur einseitig beparkbar ist und schon dank zahlreicher Ausfahrten sowieso an ausreichenden Stellmöglichkeiten mangelt, mit 3 Firmen-Lieferwagen (Sprinter-Klasse), einem ständig mit Schrott etc. beladenen Anhänger sowie einem Privatwagen unter der Woche und vor allem am Wochenende bis zu 5 Parkplätze belegt. Ein weiterer Transporter steht auf dem (kleinen) Firmengrundstück, ausserdem gibt es noch eine 2er-Garange von der ich aber nicht weiss ob da Fahrzeuge drin stehen.
Wie sehr darf sich ein Gewerbetreibender im Wohngebiet vom Parkplatzbedarf her ausbreiten?
Danke und Grüße,
Cleg