Kleingewerbe im Wohngebiet - Parkplatzverbrauch

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt interessiert mich:

Die Situation wäre diese, daß eine Firma (Gas-,Wasser-,Abwasser-Installation) auf einer Siedlungsstraße, die nur einseitig beparkbar ist und schon dank zahlreicher Ausfahrten sowieso an ausreichenden Stellmöglichkeiten mangelt, mit 3 Firmen-Lieferwagen (Sprinter-Klasse), einem ständig mit Schrott etc. beladenen Anhänger sowie einem Privatwagen unter der Woche und vor allem am Wochenende bis zu 5 Parkplätze belegt. Ein weiterer Transporter steht auf dem (kleinen) Firmengrundstück, ausserdem gibt es noch eine 2er-Garange von der ich aber nicht weiss ob da Fahrzeuge drin stehen.

Wie sehr darf sich ein Gewerbetreibender im Wohngebiet vom Parkplatzbedarf her ausbreiten?

Danke und Grüße,
Cleg :smile:

Also wenn Du dem unbedingt Steine in den Weg werfen willst, wende Dich ans Ordnungsamt Deiner Stadt.
Bedenke dabei bitte aber auch, dass der Kollege mit den Fz seinen Lebensunterhalt verdient.
Vielleicht hilft ja nur ein persönliches Gespräch !

Mir ginge es sicher nicht darum den Laden dicht zu machen, keineswegs.
Aber mit ein wenig Bemühungen gibt es bessere Möglichkeiten den Fuhrpark unterzubringen.

Ich suche nur nach einer Argumentationsbasis, evtl. einer Wohngebietsregelung, die das Nutzen öffentlicher Parkplätze durch Firmen einschränkt…irgendsowas

Hallo,

Ich suche nur nach einer Argumentationsbasis, evtl. einer
Wohngebietsregelung, die das Nutzen öffentlicher Parkplätze
durch Firmen einschränkt…irgendsowas

das gibt es erst bei größeren LKW vom Gesetz her.
Grundsätzlich darf man mit jedem zugelassenen Fahrzeug überall parken, wo es nicht verboten ist, egal, wer der Halter ist. Für die Straße/öffentliche Parkplätze gilt außerdem - wer zuerst kommt, parkt auch zuerst.
Wenn ich das als Laie richtig sehe, gibt es auch keine Pflicht das Auto in der eigenen Garage oder auf dem eigenen (vom Baurecht vorgeschriebenen) Stellplatz zu parken. Das macht man aber normalerweise, weil dann die Versicherung günstiger wird.

Cu Rene

1 Like

Das macht man aber normalerweise, weil dann die Versicherung günstiger :wird.

Cu Rene

*lol* Du bist ja einer der ganz Gesetzestreuen, oder?

Ich glaub ich hab auch einen Garagentarif :smile: Man muß ja sehen, wo man bleibt heutzutage, nä :smile:

Das ist echt so dumm, was die Versicherungen da anbieten und dann wundern sie sich, wenn komischerweise alle nur mal kurz außerhalb der angegebenen Garage geparkt haben und ein Schaden eingetreten ist.

1 Like

Abend!

Ich suche nur nach einer Argumentationsbasis, evtl. einer
Wohngebietsregelung, die das Nutzen öffentlicher Parkplätze
durch Firmen einschränkt…irgendsowas

Warum sollte es sowas geben?
Mir ist nicht bekannt das es eine Regel gibt die den Anwohnern prinziell
ermöglichen soll den Hintern nicht weiter wie einige Meter zu bewegen.

Gruß
Stefan

Wenn ich das als Laie richtig sehe, gibt es auch keine Pflicht
das Auto in der eigenen Garage oder auf dem eigenen (vom
Baurecht vorgeschriebenen) Stellplatz zu parken. Das macht man
aber normalerweise, weil dann die Versicherung günstiger wird.

Hallo!

:wink: Macht man das? Hier bei uns sind bestimmt 25 % der Garagen zweckentfremdet, d.h. vollgemüllt. Wenn nicht sogar mehr. Bestenfalls stehen die Autos in der Garageneinfahrt, aber oft auch auf den Straßen.

Mein Wagen steht zwar in der Garage und ich habe auch einen Garagentarif, aber glaube mal nicht, dass das die Versicherung in den fast 7 Jahren, die ich den Wagen schon habe, auch nur einmal überprüft hat.

Viele Leute benutzen die Garagen nur noch für das Zeug, welches im Keller oder in der Wohnung keinen Platz mehr findet. Das fängt ganz harmlos mit Fahrrädern oder Kinderwagen an und geht weiter über ältere Möbel bis hin zu ganz viel Krempel. Manche mieten dafür sogar noch Garagen in der Nachbarschaft an.

Viele Grüße

Anne

Kein Wohngebiet!
Hallo Cleg,

Wohngebietsregelung

Ich bezweifle, dass es sich um ein Wohngebiet handelt!
Wenn dort ein Gewerbe wie Gas-Wasser-Sche***-Handwerk betrieben wird, dann handelt es sich zumindest um ein Mischgebiet.

Grüße von
Tinchen

1 Like

Hoi.

Vielleicht sollte man den Denkansatz ändern? Seit Jahrzehnten brauchen Handwerker einen Fuhrpark, eben je nach Größe und Gewerk mal mehr, mal weniger, groß, klein.

Meines Wissens gibt es keine Regelung, wer wieviele Autos wo parken darf. Auch Herr Superreich dürfte seine Ferrari/Lamborghini/Oltimer-Sammlung vor der Haustür parken, wenn er das will.

Aber brauchen die Privathaushalte so viele Autos? Eins für den HauptverdienerIn, eins für den HeimversogerIn und wenn die Kiddies alt genug sind, gerne nochmal für jeden eines…und wenn dann noch konsequent, wie vorher beschrieben, ausserhalb des Grundstück geparkt wird (ohne Not), dann wirds eng…

Bei uns vor/bei der Firma parken, in einer Einbahnstrasse, mittlerweile fünf Wohnmobile - einer kommt mit seinem Smart extra quer durch die Stadt um es abzuholen(große Stadt im Norden, die wohl im nächsten Jahr nicht international Fußball spielen wird)!!! Die stören hier im Gewerbegebiet nicht, aber wieso kaufe ich mir so’n Ding, wenn ich nicht weiss, wohin damit?

Gerade in Städten, wo der ÖPNV meistens gut klappt, sollte man eher weniger Autos brauchen, oder?
Da halte ich es mit den Japanern: ohne nachgewiesenen Parkplatz kein Auto!

Etwas offtopic, aber…

Ciao
Garrett

Wer-Weiss-Was
Hallo,
Heist hier das Forum und nicht wer meint was, auch wenn ich die Argumente der Schreiber verstehe, so gibt es den Passus, (nur Doof dass ich nicht-mehr-weiss-wo :smile:, dass ein Gewerbe einen öffentliche Parkplatz nicht übermäßig beanspruchen darf, drei Tage stehen in Ordnung, aber ständig fürs Gewerbe benutzen ist nicht erlaubt. Damit soll verhinder werden, dass alle Parkplätze mit Werbeanhänger zugestellt werden, sind ja billige Werbeflächen.

cu Naseweis

Hoi.

Na tolle Wurst - erst mäckeln und dann keine Fundstelle angeben…:smile:

Solange keiner was findet, dass gegen §12 Abs.3 STVO spricht, ist es egal, ob der Parkende einem Gewerbe nachgeht oder nicht.

Ich kenne nur die Zwei-Wochen-Frist nach §12 Abs.3b STVO und die gilt für Anhänger.

Ob jedoch die Gemeinde da Extraregeln (Bauordnung/Stellplatzablöse) erlässt - weiß keiner bzw. muß der Fragende evtl. mal klären…

Ciao
Garrett