Hallo
Ich möchte dieses Jahr mein Kleingewerbe in ein normales
Gerwerbe ummelden
Sie möchten von der Kleinunternehmerregelung §19 UStG zur Regelbesteuerung optieren.
da ich fast die 17.500 Euro Grenze erreicht
habe, und hoffe Ihr könnt mir ein paar Fragen beantowrten.
- Geht es in dem laufenden Jahr noch?
Nein. Die Änderung geht immer nur mit dem Wechsel des Geschäftsjahres. Bei Ihnen entspricht das höchstwahrscheinlich dem Kalenderjahr.
- Wo muss ich das Gerwerbe ummelden? Gewerbeamt,
Finanzamt,…???
Kurtz nachdem sie ihr Gewerbe angemeldet haben, kam ein Erfassungsbogen vom Finanzamt. Dort haben sie offensichtlich auf die Kleinunternehmerregelung optiert.
- Auf was muss ich achten?
In diesem Erfassunsgbogen wurden sie auch auf die fünf Jahre Bindungsfrist hingewiesen. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung verlassen, kommen sie so schnell nicht mehr zurück.
Sie verlassen die Regelung automatisch am Jahreswechsel wenn:
A: sie im zurückliegenden Jahr einen Umsatz größer als 17.500 EUR hatten.
B: es absehbar ist, dass der Umsatz über 50.000 EUR im kommenden Jahr steigen wird.
- Was ändert sich für mich und der bisherigen Buchführung?
Sie schlagen auf Ihre Preise die MwSt. auf und wiesen diese auf der Rechnung aus. Sie müssen regelmäßig eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben.
- Was ist die umstazsteuer Voranmeldung?
Sie teilen dem Finanzamt mit, welche Umsatzsteuer Summen sie auf ihren Rechnungen ausgewiesen haben und welche Summe an Vorsteuer auf ihren Eingangrechnungen stand.
- Wenn ich dieses Jahr über 17,5 verdiene muss ich
nachträglich die Umsatzsteuern bezahlen obwohl ich die nicht
ausweisen musste im Kleingewerbe?
Nein.
MfG Frank