Ein freundliches Hallo in die Runde;
kurz allgemeines zur Situation:
- Mann seit 2 Jahren im Messe-und Eventbereich selbständig
(Kleingewerbe ohne Angestellte) - Einkommen aus dieser Tätigkeit nach Abzug der Betriebsausgaben
durchaus aufstockungsberechtigt mit Hartz IV (Betriebsausgaben
notwendig und angemessen) und auch bezogen, vorläufiger Bescheid - Nach Abgabe des Formulars „Abschließende Angaben zum Einkommen“ o.ä.
Erstattungsbescheid vom Jobcenter - Rückforderung - Jobcenter hat zum vorgenannten Bescheid einen Großteil der Betriebs-
ausgaben nicht akzeptiert (z.B. notwendige Handykosten, Freisprech-
einrichtung, Notwendigkeit hier wegen Anweisungen bei Arbeiten auf
dem Gerüst begründet; Verpflegungspauschale nach §6 ALGII-V von
6€ pro Tag
Widerspruch ist geplant; kann mir jemand, der sich da auskennt,
Hinweise zu den anrechenbaren Kosten (Betriebsausgaben) geben.
Da sich die Tätigkeitsgebiete überwiegend in anderen Städten, teil-
weise auch Ausland befinden, sind die tatsächlichen Kosten mit der
vorgenannten Verpflegungspauschale leider nicht annähernd abgedeckt.
Auf Grund der Rückzahlungsansprüche wäre die Zukunft für dieses Kleingewerbe und der mühsame Kampf bis hierher sicher verloren.