Hallo,
ist es möglich, wenn man bereits ein Kleingewerbe hat sich mit einer weiteren Firma selbständig zu machen und dabei den Kleingwerbestatus beizubehalten?
Wenn ja, was muss hierbei beachtet werden?
Vielen Dank schonmal vorab.
Hallo,
ist es möglich, wenn man bereits ein Kleingewerbe hat sich mit einer weiteren Firma selbständig zu machen und dabei den Kleingwerbestatus beizubehalten?
Wenn ja, was muss hierbei beachtet werden?
Vielen Dank schonmal vorab.
Servus,
was für einen „Kleingewerbestatus“ meinst Du?
Bitte konkretisiere die Frage, damit sie sich beantworten lässt.
Schöne Grüße
MM
Den Kleingewerbestatus kennen wir bei der Umsatzsteuer und bei der Gewerbesteuer.
Umsátzsteuerlich kann der Kleinunternehmer auf die Abrechnung der Umsatzsteuer verzichten, wenn er einen Jahresumsatz von 17,500 EUR nicht überschreitet. Hat er nun mehrere kleine Betriebe, die jeweils als einzelner Betriebs anzushenen sind, ist das umsatzsteuerlich gleichwohl nur 1 Unternehmen. Das heisst, sobald er insgesamt die 17.500 - Grenze überschreitet, entfällt der Kleinunternehmerstatus.
Servus,
weder bei der USt noch bei der GewSt gibt es einen „Kleingewerbestatus“.
Bei der USt gibt es die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG, die Du vermutlich meinst, aber vollkommen falsch beschreibst (wie war das nochmal mit den zwei Grenzen?).
Bei der Gewerbesteuer gibt es in dieser Hinsicht genau Nix.
Da sich der frühere „Minderkaufmann“ leider als „Kleingewerbetreibender“ eingebürgert hat, obwohl dieser Begriff in keinem einschlägigen Gesetz irgendwo genannt oder gar definiert ist, kann übrigens mit „Kleingewerbestatus“ auch ein nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender gem. § 1 Abs 2 HGB gemeint sein - das ist hier übrigens die wahrscheinlichste Deutung der vagen Worte in der Frage.
Es ist nicht ganz von ungefähr, dass ich den Fragesteller gefragt habe, was er denn eigentlich meint. Nur aus Jux und Dollerei mach ich das nämlich nicht.
Schöne Grüße
MM
Auch, wenn das theoretisch alles richtig ist. Derart theoretische Ausschweifungen interessiert die Mandant nicht. Und ich denke auch, dass der Fragesteller nicht auf diese Antwort aus war. Wir benutzen diese Begriffe seit 25 Jahren, um diese Sachverhalte allgemein verständlich zu halten.
Servus,
und was ist in Eurer individuellen Kanzleisprache ein „Kleingewerbe“ bei der Gewerbesteuer? Ein Einzelunternehmer mit einem Gewerbeertrag bis 24.500 € vielleicht?
Unabhängig davon: Ich habe noch jedem betroffenen Mandanten, egal ob er Bosnier, Serbe, Italiener, Franzose oder Brite war, und egal ob sein Wortschatz im Deutschen mehr oder weniger als 120 Worte ausmachte, ohne Mühe beibiegen können, was ein Kleinunternehmer ist. Warum also ein Extrawort erfinden, von dem niemand weiß, was es denn eigentlich bedeuten soll?
Der Fragesteller weiß offenbar selber nicht, was er meint, sonst hätte er ja mühelos schreiben können, was für einen „Kleingewerbestatus“ er denn meint.
Beiläufig: 17.500 im Vorjahr (außer dem Jahr der Aufnahme der Tätigkeit) und voraussichtlich 50.000 im laufenden Jahr - dann klappt es auch mit 19 I UStG. Wenn man den nämlich so bruchstückhaft und nach Gefühl anwendet wie Du beschrieben hast, ist man ruckzuck ohne Not in der Option für fünf Jahre drin, weil man nicht gemerkt hat, dass man Kleinunternehmer ist. Das macht dem StB nicht so viel, dem Mandanten tut das aber schon hie und da recht wehe.
Schöne Grüße
MM
Wenn jemand nach unbedarft nach Kleinunternehmerstatus fragt, wird jeder Berater auf die beiden Bereiche Umsatz- und Gewerbesteuer eingehen, weil dieser Begriff in dieser Richtung sprach gebräuchlich ist. Selbst, wenn wie, hier die Frage undefiniert gestellt ist - was bei Nichtfachleuten aber normal ist - wird der Berater die Beantwortung, bzw. den Beratungsansatz in dieser Richtung vornehmen. Du befasst dich hier mit Einzelheiten, die den Fragsteller überfordern, und nach denen auch nicht gefragt wurde. Details klären wir, wenn der Kunde in der Kanzlei ist und nicht in diesem Forum. Und dann passen wir schon auf wohin die Reise geht.
Kleingewerbe und Begriffsswirrwarr
Servus,
jetzt weiß ich immer noch nicht, was bei der Gewerbesteuer ein „Kleingewerbestatus“ ist.
Außerdem der Hinweis: Es hat sich in den letzten Jahren eingebürgert, den früheren „Minderkaufmann“ als „Kleingewerbetreibenden“ zu bezeichnen. Wenn man jetzt gleichzeitig auch einen Kleinunternehmer als Kleingewerbetreibenden bezeichnet, führt das zu einer heillosen Verwirrung und macht die Dinge nicht einfacher, sondern zu einer echten Überforderung.
Aber was solls - dem Fragesteller ist es offensichtlich eh egal.
Schöne Grüße
MM