Kleingewerbeschein in der Gastronomie?

Hallo,

ich habe zur Zeit einen Teilzeitjob in der Gastronomie und möchte um mein Wissen und meinen Geldbeutel zu stärken zusätzlich noch in verschiedenen Gastroplätzen arbeiten (z.b Service/ Küche/ Verkauf von Wein etc)

Das ganze soll mir auch was bringen, das heißt ich möchte schon zusätzlich ca 900/1000 Euro damit dazuverdienen.

Im KVR hieß es allerdings das man in all diesen Jobs in einem Angestelltenverhältnis stehen muss.

Da ich aber bei verschieden Arbeitgebern arbeiten möchte kommt das nicht in Frage und da es tausende Aushilfen und Leihköche im Gastrobereich gibt frage ich mich auf was sich diese Aussage stützt und welche ähnlichen Bereiche dann erlaubt wären…

Oder ob es möglich wäre mit anderen Begriffen diese Handwerkbetittelungen wie „Koch“ zu umgehen?! (Ist z.b Küchenhilfe dann erlaubt?)

Ich bin wirklich über jeden Tipp dankbar, weil ich das rechtssystem hier wirklich nicht verstehe.

Vielen Dank & frohes Antworten :smile:

Hallo, Nele,

tut mir leid, ist a) überhaupt nicht mein Bereich und b) darf ich als Nicht-Juristin keine Rechtsauskunft geben, sonst mache ich mich strafbar (ich bin nur juristische Fachübersetzerin, könnte Ihnen also Rechtsbegriffe erklären oder übersetzen).

An Ihrer Stelle würde ich einfach mal bei der Handwerkskammer anfragen, die Leute sind nach meiner Erfahrung in der Regel sehr nett und hilfsbereit und können Ihnen dann sicherlich auch mehr zu geschützten Berufsbezeichnungen, Bedingungen für ein Kleinunternehmen usw. sagen.

Viel Erfolg bei Ihrem Projekt!

Gabi François

Hallo Nele,

verwickelte Situation, die du da schilderst.

  1. Grundsätzlich kannst du bei so vielen Arbeitgebern wie du möchtest im Angestelltenverhältnis tätig sein. Dazu wird ab der zweiten Stelle, jede Stelle mit der Steuerklasse 6 versteuert. Da zur Ermittlung der Steuerlast das Jahreseinkommen relevant ist, solltest du zu viel gezahlte Steuern mit der Abgabe der Steuererklärung zurück erstattet bekommen.

  2. Einen Gewerbeschein als Servicemitarbeiter im Dienstleistungssektor solltest du ohne weiteres bekommen. Verbindliche Informationen und Beratung zum Gewerbeschein am besten beim zuständigen Amt, denn die wissen es ganz genau.

  3. Im Regelfall ist jedoch die gesetzliche Krankenversicherung NUR für ein selbständiges Einkommen bis ca 6000,-€ jährlich zulässig.
    Wenn du diese Grenze überschreitest, was du ja vor hast, wird ein zusätzlicher Beitrag fällig. Die Höhe erfragst du am besten bei deiner eigenen Krankenkasse.

  4. KVR???

D

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

crampy

P.S.: ACHTUNG: Solltest du Alkohol ausschenken, brauchst du eine Ausschankgenehmigung, zu bekommen bei der Stadt. Ohne eine Genehmigung darfst du den Verkauf nur machen, wenn der Auftraggeber selbst eine Genehmigung besitzt.

Hallo Nele!

Grundsätzlich ist es so (unabhängig von der Art des Gewerbes):
Du kannst in einem Angestelltenverhältnis sein (über 400 Euro) und wenn der/die Chef/Chefin einverstanden sind, dann kannst Du zusätzlich noch einen oder mehrere Jobs ausüben, die insgesamt aber 400 Euro nicht überschreiten dürfen und natürlich Deinen Hauptjob nicht beeinträchtigen.
Mehrere 400 Euro Jobs geht leider nicht!

Überlege folgendes:
Melde ein Gewerbe an und schreibe für jeden Deiner (zusätzlichen) Jobs eine Rechnung an den Arbeitgeber. Es gibt Arbeitgeber die finden das ok, da sie die ganzen Sozialabgaben für Dich nicht bezahlen müssen. (das machst Du nämlich selbst)
Und in der Gastronomie ist diese Art nicht unüblich. Viele Köche stellen für ihre Arbeit eine Rechnung, sofern sie nicht an ein Unternehmen gebunden sind, sondern eben Selbständig arbeiten.

Es ist wie so vieles im Leben eine Rechenaufgabe - womit kommst Du am günstigsten weg oder anders gesagt: wo bleibt am meisten Geld für Dich? Ein Steuerberater kann da auch Antworten geben.

Tipps zur Selbständigkeit finden sich per Suchmaschine in Foren und ähnlichem.

Viele Grüße
Casi

Hallo Nele,

klasse wie viel du vorhast. Aber das ist eher eine Frage für einen Steuerexperten nicht für einen Hotelfachmann.

Sorry - hier bin ich nicht der richtige Ansprechpartner

lg

Grundsätzl

Hallo Nele,

zum Thema „Kleingewerbeschein“ kann ich nur empfehlen sich bei der zuständigen Industrie und Handelskammer zu informieren. Nicht bei der Handwerskammer; denn die Gastronomie und deren Berufe und Betriebe gehören der Handels- und nicht der Handwerskammer an!

mfG

H. Meyer

Um ein Kleingewerbe anzumelden, muss eine abgeschlossene Ausbildung im Gastrobereich vorliegen. Auskunft darüber gibt es bei der IHK.
Bedenken Sie, dass Sie keine Rentenanwartschaft erarbeiten! Der erste Anschein, dass mehr zu verdienen sei, teuscht oft, da Versicherungen der verschiedensten Art auf Sie warten. Umsatzsteuern müssen Sie übrigens als Kleingewerbe nicht abführen.
Viel Glück auf Ihrem Weg in die Teilselbständigkeit, hüten Sie sich vor der Scheinselbständigkeit (googeln Sie die Begriffe!)
Herzlich, von Bardeleben

Hallo,

dies ist eine interessante Frage! Allerdings ist mir etwas in der Art noch nicht begegnet, sodass ich hier nur meine Meinung äussern kann. Für eine rechtssichere Aussage fehlt es mir da etwas an Hintergrundwissen.

Natürlich könntest du dich problemlos quasi als Miet- oder Eventkoch selbstständig machen. Du kochst dann für Veranstaltungen/Events oder private Feiern. Das gibt es schon lange.
Denkbar wäre aus meiner Sicht auch ein Einsatz in der Gastronomie als „Feuerwehr“, beispielsweise an Feiertagen oder Krankheitsfällen.

Allerdings verstehe ich dein Geschäftsmodell nicht so ganz.
Du möchtest neben deiner Teilzeitstelle, diese Selbstständigkeit? Da dürften sich einige Aufträge mit deinen dort üblichen Arbeitszeiten überschneiden…

Wie möchtest du denn Auftraggeber aquirieren? Du brauchst ja dann EINIGE Betriebe, die dich monatlich für wenige Stunden nur benötigen… wie oben erwähnt, eventuell als Feuerwehr. Da müsste dann auch das entsprechende Konzept her…

Quasi „hauptberuflich“ (Stundenzahl) nur für einen Auftraggeber zu arbeiten, halte ich für fragwürdig, da dies mehr eine Scheinselbstständigkeit ist.

Warum nutzt du nicht noch die Möglichkeit eines Nebenjobs? Wenn du jetzt 25 Stunden Teilzeit arbeitest und 15 Stunden Nebenjob, dann hast du 2 Betriebe und 40 Stunden. Auch dürfte ein 2. Teilzeitjob theoretisch kein Problem sein, dann hättest du ca. 65 Wochenstunden und 3 Betriebe. Irgendwann ist man ja gerade in der Gastronomie auch mal fertig…mit den Nerven.

Hauptproblem sehe ich aber in den immer fast gleichen Stosszeiten in der Gastronomie, z.B. könnten dich Freitag/Samstag alle Arbeitgeber gut gebrauchen, du kannst dich aber nicht teilen. Somit stellt sich die Frage, ob das immer für jeden Arbeitgeber interessant ist… sowas muss man einfach ausprobieren.

Für die Selbstständigkeit brauchst du allerdings ein Konzept. Wie willst du Kunden finden? Mit welchen deiner Stärken willst du werben? Welchen Preis aufrufen? Wie weit möchtest du fahren? Fahrtzeiten etc. geht ja alles auch von der möglichen Arbeitszeit ab…

Da habe ich jetzt keine genaue Vorstellung, wie du das haben möchtest!

Viele Grüße

Jo

hallo, ehrlich gesagt, verstehe ich die frage nicht. warum machst du keine ausbildung in der gastronomie?

Hallo,
kann da auch nichts zu sagen, würde mal beim Gaststättenverband um Info bitten und einen Steuerberater fragen.
W.V.

Hallo Nele,
grundsätzlich kannst du dich auch selbstständig machen. Dafür meldest du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt an. Eine Gewerbeanmeldung ist dann nicht erforderlich, wenn du keinen Handel betreibst, sondern ausschließlich deine Dienstleistung zur Verfügung stellst. Du musst lediglich beschreiben, worin deine Dienstleistung besteht, z.B. Koch. Ob du dabei Mehrwertsteuerpflichtig wirst, hängt vom zu erwartenden Umsatz ab.
Den Preis für deine Arbeitsstunden stellst du dem jeweiligen Betrieb in Rechnung. Dabei musst du einkalkulieren, dass du dich nun selbst um Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und vor allem Berufshaftpflichtversicherung (Falls ein Auftraggeber dich in Haftung nehmen will wegen Schäden)

Bei den Aufträgen ist es nun wichtig, dass du tatsächlich nicht nur für einen Auftraggeber tätig bist, Gefahr der Scheinselbstständigkeit.

Auf jeden Fall solltest du dich zu diesem Thema bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. da gibt es sicher noch viele Dinge zu beachten.

Gruss und viel Erfolg
Bernd C. Strunk
Genesys International GmbH
Hotel- und Gastronomie Consulting